Verwertungsgutschriften Schrott an Privat - greift §13b UStG?
Hallo,
wir vergüten an gewerbliche Kunden u. a. Schrott nach Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft).
Wenn wir jetzt an Privat vergüten wollen, wie muss dann die korrekte Lieferantengutschrift aussehen? Wird negative Umsatzsteuer ausgewiesen, welche dann unsere Schuld mindert?
Kann mir das jemand erklären?
3 Antworten
Da der private Abnehmer euch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen darf, die ihr als Vorsteuer würdet geltend machen können, kann sich logischerweise auch eure Umsatzsteuer-Zahllast nicht mindern.
Details weiß eurer Steuerberater.
Der Steuerberater und das Finanzamt sind die richtigen Ansprechpartner und immer auf dem aktuellen Stand.
Das Reverse-Charge-Verfahren wird nur angewendet, wenn ein Unternehmen an ein anderes Unternehmen vergütet - der Ankauf von Privat fällt nicht darunter, da einer Privatperson die Unternehmereigenschaft fehlt.
Auf der Gutschrift ist die Privatanschrift und auch die Steuernummer (Steuer-ID) des Verkäufers einzutragen; die Gutschrift ist ohne Umsatzsteuer auszustellen (hierbei muß sich allerdings der Schrotthändler überzeugen, daß es sich wirklich um eine Privatperson handelt).