Verweis wegen Penis-Bild?
Hi,
ich, 10. Klasse, habe in einem Geographie Kurztest nach dem fertigstellen nach einem Blatt Papier gefragt um zu malen. Da ich mir mit einer Freundin immer Penis-Zeichnungen "schicke". Also hab ich das auch dieses Mal gemacht, und quasi als Brief verpackt. Als ich ihr den Brief geben wollte, die Kurzarbeit war zu Ende, nahm die Aufsicht mir den Zettel aus der Hand und sagte, dass dies an meinen Fachlehrer gehen würde und mit einem Verweis bestraft wird.
Bei der Weiterleitung der Geschichte hat sie allerdings dazu erfunden, dass ich ihr erzählt hätte dass dies der Passatkreislauf sei. Stimmt nicht. Und dass ich das mit der Kurzarbeit abgegeben hätte. Stimmt auch nicht.
Als mein Fachlehrer mir dann den Verweis ankündigte dachte ich dass das ein Scherz sei, und habe meine Eltern nicht informiert - jetzt liegt er im Briefkasten. Ich habe sofort mit der Lehrkraft die die Aufsicht hatte das Gespräch gesucht, um die Sache zu klären. Nachdem sie eingesehen hat, dass sie Sachen dazu erfunden hat, sagte sie, dass der Verweis trotzdem nicht zurückgezogen wird, da durch diese Aktion Wälder abgeholzt werden.
Abgesehen davon, dass wir 40€ Papiergeld im Jahr bezahlen, ist der Verweis meiner Meinung nach extrem lächerlich. Meine Eltern stehen hinter mir.
Wir werden nächste Woche einen Termin mit dem Fachlehrer haben.
Wie kann ich den Fachlehrer von meinem Recht überzeugen? Gegen was habe ich verstoßen? Gegen welche Gesetze (ich glaube Briefgeheimnis) hat die Lehrkraft verstoßen, indem sie den Brief unbefugt geöffnet hat?
Danke für die Mithilfe.
Edit: Bei uns können wir nach Kurzarbeitern und Schulaufgaben im Rest der Stunde immer machen was wir wollen es ist also eigentlich keine Störung der Unterrichtes.
5 Antworten
Moin!
Ich sehe darin ehrlich gesagt im Gegensatz zu offenbar einigen anderen GF-Usern keinen Verstoß gegen das Briefgeheimnis! Eine Verletzung des Briefgeheimnisses liegt nämlich eigentlich immer nur dann vor, wenn unbefugt ein verschlossenes Schriftstück oder ein verschlossener Brief geöffnet wird und dieser eigentlich nicht für die Kenntnisnahme des Öffnenden bestimmt war.
Vielleicht hat der Lehrer ja auch gedacht, dass es ein unmittelbar zuvor evtl verwendeter Spickzettel ist und hat ihn sich daher berechtigterweise anguckt!
Und wenn man es noch etwas penibler betrachtet, könnte Dein Lehrer es ja auch als sexuelle Belästigung Deiner Mitschülerin aufgefasst haben, was ein entsprechendes Eingreifen rechtfertigen würde.
Also von daher würde ich sagen, dass das Recht wohl eher auf seiner Seite steht.
Schönes WE,
wölfin
Nein, weil er ja zu dem Zeitpunkt nicht wusste, wie ihr zueinander steht und dass das bei Euch eine "Standard-Unterhaltung" ist. Und außerdem bliebe dann ja auch immer noch die Sache mit dem evtl vermuteten Spickzettel.
Du bist rechtlich gesehen auf der sicheren Seite.
Da es weder eine Unterrichtsstörung war, noch ein Spickzettel oder eine sexuelle Belästigung an deine Mitschülerin (denn was sie als sexuelle Belästigung empfindet, liegt in ihrem Ermessen und nicht in dem der Lehrkraft!) gibt es absolut keinen Grund, dass du verwiesen wirst.
Sollte das der Fachlehrer nach dem Elterngespräch trotzdem nicht ganz einsehen, geh zum Klassenlehrer und rede mit dem. Hilft auch das nicht, sollen deine Eltern einen Gespräch mit dem Schulleiter machen. Und wenn es wirklich hart auf hart kommt und niemand nachgibt, kann man das immer noch vor Gericht lösen. Und da bist du, meiner Laienauffassung nach zumindest, rechtlich auf der sicheren Seite und hast nichts zu befürchten (außer eventuell eine Rüge, dass du das Briefeschreiben im Unterricht in Zukunft unterlassen sollst, auch wenn es nicht stört.)
Rein theoretisch könntest du gegen die Aufsicht sogar rechtliche Schritte einleiten (§ 187 StGB - Verleumdung). Sie wollte dir einen Verweis aufbrummen, indem sie Unwahrheiten über dich verbreitet hat, von der sie wusste, dass sie nicht stimmen.
Davon würde ich aber abraten wenn du in deiner weiteren Schulkarriere von dieser Lehrkraft nicht abgrundtief gehasst werden willst.
Du kannst die Lehrerin verklagen. Sie hat gegen das Briefgeheimnis verstoßen und darf dich wegen sowas nicht verweisen, v. a., wenn sie etw dazuerfunden hat!
Deine Eltern dürfen aber klagen, oder nicht? Sie sind doch sicher schon sehr lange volljährig. Achja verjährung erst ab 3 Jahren
Danke, für die Info mit der Verjährung - ich schau Mal ob ich meine Eltern davon überzeugen kann.
Ja mach das mal. Ist auf jeden fall hilfreich
Ich muss dafür wahrscheinlich warten bis ich 18 bin - kann sowas "verjähren"?
Du musst dafür nicht warten bis du 18 bist.
Meinst du damit, dass ich diese Lehrerin schon mit 15 verklagen kann?
Du kannst deine Lehrerin schon mit 15 anzeigen. Straftat ist und bleibt Straftat.
Wie sicher bist du dir, dass sie gegen das Briefgeheimnis verstoßen hat?
Völlig überzogen. Wir wurden immer ermahnt und das Papier wurde weggeschmissen.
Würde dagegen auch vorgehen, dass ist kein Vergehen, was einen Verweis rechfertigt.
Stimmt
Abgesehen davon, dass wir 40€ Papiergeld im Jahr bezahlen, ist der Verweis meiner Meinung nach extrem lächerlich. Meine Eltern stehen hinter mir.
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Es wäre - meiner Meinung nach - besser gewesen, Deine Eltern hätten Dir vermittelt, dass ein Bild Deines Penis (sei er noch so schön) - außer in Deiner Hose - im Unterricht nichts verloren hat.
Es gibt andere Gelegenheiten für Deinen Penis Interesse bei anderen zu wecken.
Ich könnte mir das von der Mitschülerin sogar schriftlich geben lassen, dass das für sie keine Belästigung ist - ändert das dann irgendwas?