Verweis bei Betrugsversuch in der Schule?

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https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/noten-zeugnis/taeschungsversuch-klausur.aspx

Jeder Fall muss von der Schule untersucht werden und dann gehandelt: ungenügend, Neuansatz, Teilaberkennung

https://verwaltung.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM_15/HKM_Internet/nav/ac9/ac930bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f,ec61081c-a279-d901-e76c-d97ccf4e69f2,22222222-2222-2222-2222-222222222222,22222222-2222-2222-2222-222222222222,11111111-2222-3333-4444-100000006002.htm&uid=ac930bec-b224-d901-be59-2697ccf4e69f

Am Ende kommt es auf die Prüfungsordnung an. Die Schulordnung sieht auch eine Strafenfolge von Ermahnungen bis Verweis aus. Aber das beschließt die entsprechende Konferenz - das Alter des Täters spielt auch eine Rolle.

Es wird nicht ohne Folgen bleiben.

Was ist E-Phase? Einführungsphase? Wenn du beim schummeln nicht live bei der Prüfung erwischt wurdest dann passiert dir nichts. Es heißt immer "Im Zweifel für den Angeklagten".

Was für ein "Betrug"?? Das kann recht viel umfassen. Angefangen von "Schummeln" bei einer Klassenarbeit bis hin zu großangelegtem Finanz-Betrug. (_Bist du zB Banker und versprichst der Schule eine Geldanlage mit 25% Gewinn, den es nicht gibt? Auch das ist Betrug)

LegendaryBilo 
Beitragsersteller
 24.05.2017, 13:27

Schummeln bei Arbeiten