Rechtfertigt das urinieren in einen Mülleimer einen Verweis von der Schule?
Ein Person aus der Berufsschule welche in meine Klasse geht, wollte am Mittwoch also heute ca. 25 Minuten vor Ende der Schule zur Toilette. Der Lehrer hat ihm das verboten und er solle doch auf die Pause warten, dann meinte er "Dann mache ich halt in den Mülleimer" was man eigentlich für einen Witz halten sollte, denkt man.... Der Lehrer meinte nur "Das sehen wir dann ja". Dann ist aber wirklich das passiert, was keiner erwartet hätte, er ging von seinem Platz und hat wirklich in den Mülleimer uriniert. Der Lehrer hat den Schüler direkt nach Hause geschickt und meinte dann noch zur Klasse dass der Schüler einen Verweis von der Schule bekommt und auf eine andere Schule gehen muss. Ist das ganze so vertretbar mit dem Verweis?
6 Antworten
Das ist unglaubwürdig.
In Berufsschulen sind die Meisten sowieso schon erwachsen. Da geht man einfach auf das Klo, wenn man muss und frägt nicht extra.
Der Schüler hätte einfach auf das Klo gehen sollen.
Dass er in den Mülleimer gepinkelt hat, ist eigentlich schon sexuelle Belästigung, wenn es jemand gesehen hat.
Korrekt, es handelt sich wieder einmal um eine Trollfrage.
"Folter und Körperverletzung durch Toilettenverbot während des Unterrichts, Vorlesung oder Prüfungen an Schulen und Universitäten
... Indessen ist das Verbot von Toilettengängen strafbar, wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen und stellen einen schweren Verstoß u.a. gegen Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung - dar.
...
Die Rechtslage bei Verboten gegenüber Schülern und Studenten, während des Unterrichts/Vorlesung oder bei Prüfungen auf die Toilette zu gehen, ergibt sich wie folgt:
Zum einen liegt ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention) sowie Art. 1 und 2 Grundgesetz vor und können folgende Straftatbestände verwirklicht werden:
Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB (Schüler und Studenten) Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 I StGB (Schüler) Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gemäß § 171 StGB (Schüler) Nötigung gemäß § 240 I StGB (Schüler und Studenten) Beleidigung gemäß § 185 StGB (Schüler und Studenten)Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist z.B. durch Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) abgesichert. Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können.... "
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html
Lg Gorgo1337
Du vermischst da 2 Sachen ... der dreckige Lehrer hat dem Typen der dann in die Mülltonne gemacht hat "25 Minuten vor der Pause" verboten, dass er auf die Toilette geht ... das war ein Verstoss gegen die Menschenrechte. Dafür müsste der Lehrer eigentlich aus seinem Posten beseitigt werden!
Das der Schüler dann in der Pause in den Mülleimer gemacht hat, ist ein anderer Vorgang. Der hätte ja zu diesem Zeitpunkt auf die Toilette gehen können. Deshalb ist eine Verweisung von der Schule durchaus gerechtfertigt!
Wenn es richtig läuft, dann fliegen jetzt beide von der Schule.
Das war nur eine leere Drohung.
Wegen sowas gibt es keinen Schulverweis.
Höchsten eine Verwarnung.
Toilettengang muss gewährt werden.
Tja theoretisch hat der schüler ja das recht auf die toilette man darf den schüler ja nicht in die hose machen lassen da gibts glaub sogar ein gesetz dagegen.