Gibt es in Deutschland "no-knock warrants"?
In den USA gibt es sogenannte "no-knock warrants". Das sind Durchsuchungsbeschlüsse, bei denen ein Richter im Voraus genehmigt, dass die Polizei nicht zuerst klopft oder klingelt, sondern sofort in das Gebäude eindringen und sich erst kurz davor oder danach durch Rufen zu erkennen geben darf.
Dies soll die Vernichtung von Beweismitteln verhindern oder besonders gefährliche Täter überraschen.
Gibt es in Deutschland auch solche "no-knock warrants" durch Richter oder liegt es im Ermessen der Polizei, ob sie zunächst klopft/klingelt und sich ankündigt?
2 Antworten
Wie die Polizei die Durchsuchung durchführt interessiert die Justiz nicht, da spricht kein Richter mit oder muss dieses extra anordnen. Das sind taktische Fragen die man getrennt von rechtlichen Vorgaben betrachten muss.
Gibt es. Wie man das in Deutschland nennt weiss ich nicht. Das sind dann typischerweise Einsätze für Sondereinsatzkommandos.