Vertriebsleiter im Außendienst hat gekündigt. Welche Unterlagen, Dokumente, Visitenkarten usw müssen an den Arbeitgeber zurückgegeben werden?

3 Antworten

Unterlagen, Dokumente, Visitenkarten sind papiergebundene Dinge.

Alles bewegliche Material musst Du zurückgeben. Das ist wohl klar.

Was die Netzwerke angeht, wird sich Dein AG darum kümmern und relevante Accounts sperren. Wie Du selber ja schreibst, ist dies nur eine theoretische Angelegenheit.

Allerdings musst Du aufpassen, dass Du Deinem Ex-AG keine Kunden wegschnappst oder gegen ihn tätig wirst mit Deinen Netzkontakten.

Django31 
Beitragsersteller
 15.12.2015, 10:38

Danke für deine Antwort. Meine Accounts in den Netzwerken laufen aber grundsätzlich auf privater Basis. Es ist ja keine Pflicht das sich Arbeitnehmer in solchen Netzwerken betätigen sondern reines privates Vergnügen welches auch berufliche Vorteile bringen kann.

Natürlich geht es hier nicht um Deinen privaten Facebook-Account oder ähnliches sondern ausschließlich um Arbeitsmittel, die Du im Rahmen Deiner Tätigkeit genutzt oder vom Arbeitgeber überlassen bekommen hast.

Dazu zählen selbstverständlich Dinge wie Visitenkarten, gewerblich genutzte Notizbücher und Adressverzeichnisse, Firmenunterlagen, elektronische Dokumente wie Vorlagen und Mails usw. 

Wenn Du übrigens auf die Idee kommen solltest Adressverzeichnisse zu behalten und diese Adressen nun im Rahmen Deiner Selbstständigkeit zu nutzen, indem Du die Kunden abwirbst, machst Du Dich sogar Deinem alten Arbeitgeber gegenüber Schadenersatzpflichtig. Hierzu gibt es bereits eine Reihe von Urteilen.

alles das war dir vom Chef zur Ausübung übergeben wurde, ist zurückzugeben.

meinen Accounts und Kontakte in den beruflichen Netzwerken (Xing, Linkedin, usw.) zurückgeben?

Diese hast du aus eigenen Stücken aufgebaut? ohne Hilfe vom Chef, so gehen Ihm diese Daten nix an. Würde aber diese Daten beim neuen Job nicht nutzen