Vertrag!Kann ich zurücktreten?

8 Antworten

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Wenn Du die Musikschule selbst aufgesucht hast und dann dort einen Vertag unterschrieben hast, dann kannst Du leider erst zum Ablauf der 2 Jahre kündigen. Du mußt unbedingt die Kündigungsfrist einhalten, ansonsten wird sich der Vertrag automatisch verlängern.

muni1 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 19:34

ohhhhhhhhhhh neinnnnnnnn

muni1 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 20:00
@muni1

Alle anderen sagen hier aber 14 Tage Widerrufsrecht????

Coschae  09.07.2012, 20:13
@muni1

Ein Widerrufsrecht kommt nur zum tragen wenn die Schule Dich zuhause aufgesucht hat.Ansonsten mußt Du den Vertrag erfüllen.

Dazu müssten wir den Vertrag lesen können. Geh vielleicht zu deinem Anwalt, der kann dir da bestimmt helfen.

Aber mal zwei grundsätzliche Fragen: Wie alt bist du? Wo wurde der Vertrag unterschrieben?

muni1 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 19:29

Volljährig ist für meine Tochter. Ich habe mich überrumpeln lassen. Ich habe das da nicht gemerkt. Jetzt habe ich ein 2 Jahresvertrag gemacht was normalerweise nicht üblig ist und wenn man ein Monat in Verzug kommt, muss man sofort den ganzen Jahresbeitrag im voraus zahlen, das kommt mir jetzt nicht seriös vor. Erst lesen .... ich weiß, sowas ist mir noch nie passiert, jetzt aber schon :(

muni1 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 19:40
@muni1

In der Musikschule wurde er unterschrieben.

Schau doch mal auf der Homepage der Musikschule nach, ist es eine seriöse haben diese auch immer eine Widerrufsbelehrung drauf (siehe als Beispiel http://berlin-klavierunterricht.com/index.php/widerrufsbelehrung.html).

Sind es "linke Vögel" musst du dir so oder so einen Rechtsanwalt nehmen. Hast du keine Rechtsschutzversicherung und auch keinen Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, dann solltest du vorher durchrechnen, was dir die 2 Jahre kosten und was der Rechtsanwalt.

peterklaus57  09.07.2012, 19:59

Hier nicht ganz so günstig der Ausstieg, aber auch kein Zwang auf 2 Jahre:

"...Kann ich eine Probestunde vereinbaren? Damit man sich in Ruhe entscheiden kann, sind neue Verträge zunächst auf zwölf Unterrichtstermine befristet. Wenn Sie in dieser Probezeit von einer Fortsetzung des Unterrichts Abstand nehmen möchten, informieren Sie uns bitte schriftlich bis zum 10. Termin (das Büro muss noch tätig werden können). Kommt diese Mitteilung nicht, wird der Vertrag dauerhaft. Er ist danach zweimal jährlich zu Ende März und Ende September (Stand Februar 2010) kündbar, und zwar ganz einfach schriftlich formlos spätestens einen Monat vorher...." (vgl. http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/musikschule/faq.html)

muni1 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 20:08
@peterklaus57

In dieser Musikschule steht garnichts davon. Ich fühle mich richtig betrogen. Jetzt wo ich so nachdenke der ganze Ablauf. Wurde richtig überrumpelt. Es wurde so dargestellt als zweijährige Gesangsausbildung, ist doch keine Ausbildung. Der Vertrag verlängert sich jeweils noch um ein Jahr wenn man nicht dreimonate vorher kündigt (nach den zwei Jahren).

muni1 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 19:55

Auf der Homepage steht garnichts nichtmal Preise.

peterklaus57  09.07.2012, 20:13
@muni1

Also wenn die Musikschule weder Preise noch AGB oder FAQ´s stehen hat ist das schon merkwürdig. Sind Probestunden festgelegt?

Vielleicht hast du aber auch die entscheidenden Details übersehen. Setz doch einfach mal den Link zu der Schule hier rein.

www.anwalt-berlin-blog.de anklicken und durchlesen. Bei Schwierigkeiten würde ich es über einen Anwalt klären lassen. Den Beratungshilfeschein bekommst du bei niedrigem Einkommen vom zuständigen Amtsgericht.