verstopftes Klo Sache der haftpflichtversicherung?

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Im Regelfall kümmert sich der Hausmeister darum und der wird dafür bezahlt.

Muss eine Firma das erledigen entstehen natürlich kosten.

Mit 7 Jahren ist er gar nicht haftbar für das was er angestellt hat, darüber nur, wenn er die dazu notwendige Einsicht hatte, welche Folgen seine Handlung bewirken.

Das wird mit 8 Jahren nicht der Fall sein.

Unabhängig von der Aufsichtspflicht der Lehrer die ja von den Eltern für diesen Zeitraum übergeben wird, keine Haftung.

Man kann, wenn Ansprüche angemeldet werden das der Haftpflichtversicherung melden. Abwehr von Ansprüchen ist auch eine Aufgabe der Haftpflicht.

Das ist kein Fall für Eure Versicherung, u.a. weil hier Vorsatz vorliegt. Ich bezweifle auch, dass die Schule von Eurem Liebling Schadenersatz verlangen wird. Sie müsste dann nämlich noch mindestens 10 Jahre warten, um diesen durchzusetzen. Da Ihr als Eltern zum "Tatzeitpunkt" nicht aufsichtspflichtig wart, müsst Ihr jedenfalls nicht dafür gerade stehen.

huskycologne  16.12.2010, 17:18

Vorsatz bei einem 8 jährigen? Er hatte sicher die Idee einen Streich zu spielen, aber nicht, das der Schule dadurch Kosten entstanden sind. Insofern waren die Folgen nicht geplant und somit fahrlässig.

Da wird die Versicherung wahrscheinlich ablehnen, da die Elter da nicht die Aufsichtspflicht verletzt haben. Einen 8-jährigen muss man nicht rund um die Uhr beaufsichtigen. Folgeschäden wären über die Lw.-Gebäudeversicherung abgedeckt, die natürlich auch wieder versuchen wird, das Geld zurück zu bekommen.

da ist er noch nicht strafmündig. da müssen die lehrkräfte aufpassen.

Die Aufsichtspflicht konntest du nicht wahrnehmen, die Lehrer können auch nicht ständig schaeuen, wer was ins Klo stopft

am einfachsten rufst du bei deiner Haftpflichtversicherung an.