Versicherungsauszahlung?Ab welcher Versicherungssumme greift das Geldwäschegesetz?
Aus der Sterbegeldversicherung meiner geschiedenen Frau steht der Überschussanteil zur Auszahlung an. Meine Nichte und ich sind als Erben eingesetzt. Ich habe der Versicherung mit geteilt da sie meinen Anteil an meine Nichte überweisen soll, da wir das so vereinbart haben. Jetzt fordert mich die Versicherung auf zu begründen warum ich meinen Anteil an meine Nichte abtretten möchte. Sie müssten es wegen des Geldwäschegesetz wissen da sie verpflichtet wären dies zu melden? Es handelt sich 1.nur um 3300.- € .2. Nach meinen Wissen gilt das Geldwäschegesetz doch erst ab 20.000€? Dürfen die das ?Stimmt das? Mich regt auf was die das angeht ? Wer kann mir dazu etwas sagen? Danke
2 Antworten
Aus der Sterbegeldversicherung meiner geschiedenen Frau steht der Überschussanteil zur Auszahlung an.
Wer bitte ist denn als "bezugsberechtigte Person" in der Sterbegeldpolice eingetragen???
Das Geldwäschegesetz hat doch nichts mit der Auszahlung einer Police zu tun (hier wäre nur die Kapitalertragssteuer zu beachten), sondern nur mit der Bareinzahlung von bestimmten Beträgen:
Bareinzahlungen unter Beachtung der GeldwäscheWenn Sie Bareinzahlungen von mehr als 1.000 Euro vornehmen, muss der die Zahlung Entgegennehmende, im Gesetz „Verpflichteter“ genannt, Ihre Identität feststellen. Der bis 2012 geltende Höchstbetrag von 15.000 Euro hat sich somit rapide verringert.
- Wer ist nach dem Gesetz ein „Verpflichteter“? Dazu gehört die gesamte Finanz- sowie die Versicherungsbranche, seit 2012 auch Unternehmen aus der Nichtfinanzwelt. So ist der Groß- und Einzelhandel mitbetroffen.
- Man geht davon aus, dass nicht nur Bareinzahlungen bei Banken einer Überwachung bedürfen. Vielmehr wird dem Handel unterstellt, dass über die Bezahlung mit Bargeld der Hauptteil des illegalen Geldes in den normalen Wirtschaftskreislauf gelangt.
- Geldwäscher haben es auf hochpreisige und wiederverkäufliche Güter abgesehen. Waren werden mit hohen Bargeldbeträgen erstanden und anschließend mit geringem Verlust gegen legales Geld wieder verkauft.
- Zu diesen Händlern zählen unter anderem Jachthändler, Autohändler, Kunst- und Antiquitätenhändler sowie Juweliere. Im Geldwäschegesetz werden außerdem Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Treuhänder und Spielbanken erwähnt.
Wenn Sie bei den zuvor genannten Bareinzahlungen beziehungsweise Barzahlungen von mehr als 1.000 Euro machen, wird Ihre Identität festgestellt. Bei Verdacht auf Geldwäsche müssen die zuständigen Behörden informiert werden.
Gruß siola55
PS: Die bezugsberechtigten Personen haben Vorrang vor der Erbfolge!
Aus der Sterbegeldversicherung meiner geschiedenen Frau steht der Überschussanteil zur Auszahlung an...
Wieso nur der Überschußanteil??? Wer bitte erhält dann die Sterbegeldversich.summe?
Da Versicherungen kein Bargeld auszahlen, interessiert das überhaupt nicht.