Versicherung Schaden gemeldet. Muss ich den Schaden nun beheben lassen?
Hallo,
ich habe einen Steinschlag meiner Versicherung gemeldet bzw. angegeben das ich einen Steinschlag habe. Darauf meint meine Versicherung: ist kein Problem, fahren sie nach Carglas. Ich fahre ab morgen in den Urlaub und kann das nicht verschieben, aber muss mit dem Wagen dort hinfahren. Deswegen kann ich das erst nächstes Jahr machen lassen.
Muss ich nun trotz allem die nächste Carglas Werkstatt anfahren oder kann ich auch bis nächstes jahr warten? Denn versiegelt wurde die Scheibe nur muss sie halt ausgetauscht werden.
Eigentlich greift die Versicherung ja nur wenn Carglas die Rechnung zu meiner Versicherung schickt oder schon dann wenn ich das meiner Versicherung melde? Nicht das meine Versicherung mich hochstuft in den Prozenten obwohl ich noch garnichts machen lassen habe.
Gruß Marcel
5 Antworten
Bei einem derartigen Teilkasko-Schaden gibt es keinen SF-Rabatt und daher auch keine Höherstufung in der Versicherung. Selbstverständlich kannst Du den Schaden auch noch im nächsten Jahr reparieren lassen. Die Rechnung wird Carglas dann direkt mit Deiner Versicherung abrechnen. Gesegnetes Weihnachtsfest und schönen Urlaub! MfG Renate
Nochmal, bevor es ein Durcheinander gibt:
Die Scheibe zahlt Deine Teilkasko abzgl. Deiner Selbstbeteiligung. Du wirst nicht hochgestuft, da es bei der Teilkasko keine SF-Klasse gibt.
Ich würde aber alles daran setzen, die Scheibe noch vor dem Urlaub auszutauschen. Nicht wegen der Versicherung, sondern zu Deiner Sicherheit. Was ist, wenn die Scheibe Dir in den kommenden Tagen um die Ohren fliegt?
Damit kann nichts passieren so schnell, weil sie vorher versiegelt worden ist. Also ausgetauscht werden muss sie so oder so. Aber jetzt, durch die Versiegelung, ist die Scheibe wieder soweit belastbar das ich bis nächstes jahr fahren darf.
Für einen Glasschaden tritt die Teilkasko ein. Dabei gibt es keinen SF-Rabatt. Wenn die Scheibe noch hält, kannst du das bis in den Januar schieben.
Wenn die Scheibe noch hält ?
Genau das ist das Problem, keiner kann genau sagen ob die Scheibe noch hält. Und wenn das dann auf der Fahrt in den Urlaub passiert ist der Ärger richtig da.
Es gibt keine SF-Klassen im Teilkasko-Bereich. Es wird weder teurer noch billiger.
Also falls du eine Teilkaskoversicherung hast, ist dieser Glasschaden (Steinschlag!) versichert ohne Mehrkosten, weder im alten noch im neuen Jahr ! ! ! Du mußt nur deine Selbstbeteiligung, falls vorhanden, mit übernehmen, also deinen Eigenanteil mußt du selbst bezahlen, sonst gar nichts weiter! Da waren wohl gleich 2 Laien am Telefon...
Gruß siola
Ok?!
Dann finde ich es lustig das die gleich sagten der schaden kann von Carglas behoben werden aber ich müsste dann mehr Beiträge zahlen da ich in der SF Klasse steige... Also siola, was tun wenn sie mich doch hochstufen werden? Das reizt mich ja jetzt die Scheibe doch jetzt schon machen zu lassen hehehe... Das riecht doch schon förmlich nach Ärger. Vielen Dank an alle für den Rat.
Teikasko bleibt immer bei 100 %. as einzige was passieren kann, ist dass der Versicherer die TK kündigen könnte. Das passiert aber nur bei einem extremen Schadensverauf.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Inhalt des Vertrages. Erfüllung der Leistung ist demnach vorauszusetzen, muß nicht erbeten, beantragt ... werden, sondern wird einfach eingemeldet, möglich mittels online download-barem Schadens-Meldeformular. Es ist dann die Frage, wer den Leistungsfall einmeldet und wie hier abgerechnet wird. Bei größeren Schäden gibt es regelmäßig eine Leistungsübernahmeerklärung, d.h. das Reparatur-Unternehmen wird dann gleich mit der ihm angegebenen Versicherung abrechnen, wie dies auch bei Carglas üblich ist. Hier nämlich ist inzwischen hinreichend bekannt, daß dieser Schaden im Leistungsumfang der Kfz-Versicherung (JEDER!) enthalten ist; man benötigt also dann nur den Versicherungsschein resp. die letzte Beitragszahlungsrechnung. Durch Vorlage der Kopie derselbe dem Versicherer gegenüber hat sich die rechnunglegende Stelle (Carglas) dann hinreichend als berechtigt ausgewiesen und die Versicherung leistet neben dem vom Versicherten hierzu gezeichneten Auftrag. Also REINE FORMSACHE.
... daß dieser Schaden im Leistungsumfang der Kfz-Versicherung (JEDER!) enthalten ist ...
Hallo Gianna6, nur wenn die Teilkaskoversicherung mit abgeschlossen wurde ist dieser Glasschaden versichert und verpflichtet den Versicherer zur Leistung. Die TK ist nicht in jeder Kfz-Versicherung automatisch mit eingeschlossen, sondern muß extra abgeschlossen und bezahlt werden!!!
Gruß siola
Die Reparatur geht ziemlich schnell, man kann darauf warten. Mit einer angedellten Scheibe würde ich auf keinen Fall in Urlaub fahren, da die Scheiben auch bei kleinsten Schäden springen können. Und dann stehst du im Urlaub mit einer kaputten Scheibe da. Bei einem Unfall mit einer angedellten Scheibe hast du zudem schlechte Karten.
Lange keine Scheibe mehr austauschen lassen was? :) Das rausnehmen und wieder rein setzten dauert 2 Stunden, das ist korrekt. Der Kleber muss 12 Stunden trocknen um sie voll zu belasten. Und das ist nicht mal eben fix gemacht :) Ausserdem muss erst meine Scheibe bestellt werden. Ist nicht auf Lager solche Scheiben.
Mir geht es ja darum das ich bis nächstes Jahr nicht dazu komme. Sprich im Januar würde ich die Scheibe tauschen lassen. Nur habe ich keine Lust das die mich jetzt schon hochstufen. Weil hochstufen werden die mich eh, das haben sie mir bereits gesagt. Nur geht es mir halt darum das ich den schaden so gesagt schon bei meiner versicherung gemeldet habe aber ich dieses jahr nicht mehr dazu komme. Also kann ich ohne bedenken in den Urlaub fahren?
Denn dann kann ich nämlich auch noch meine rückstufung mitnehmen ins neue jahr was meine versicherung schon angekündigt hatte.
Gruß