Versicherung bei gerade gestarteter Selbstständigkeit?
Hallo zusammen,
ich möchte mich selbstständig machen und muss jetzt meine Gewerbeanmeldung ausfüllen. (brauche die Unternehmensdaten zum bestellen des Produktes, dass ich verkaufen will)
Wie ist das dann mit der Versicherung, da ich noch kein Geld mit dem Unternehmen verdiene? Was muss ich da beachten?
Das Unternehmen befindet sich eben noch im Aufbau und wird erst in ein paar Monaten Umsatz generieren, bzw den shop eröffnen.
ab wann muss ich die GKV zahlen. Ich glaube, noch bin ich über meinen Vater versichert. Ich bin im Moment nicht angestellt oder ähnliches.
Grüße
Was war denn bisher deine Haupttätigkeit? Schule, Ausbildung, Studium oder was bitte?
davor studium aber das habe ich beendet
3 Antworten
Du solltest dich zunächst freiwillig in der gesetzlichen KV versichern. Anfragen von PKV-Maklern dringend meiden und dir zunächst darüber klar werden, wie deine weiteres Lebensziele (abgesehen von der Selbständigkeit) aussehen. Familie gründen Kinder zeugen usw.
Also bei kostenlos familienversichert über die Eltern gelten folgende Grenzen: max. 23 Jahre u. ohne Erwerbstätigkeit sowie max. 470€ Gesamteinkommen...
Dein Gewerbe mußt du anmelden, sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht damit hast...
Was war denn bisher deine Haupttätigkeit? Schule, Ausbildung, Studium oder was bitte?
Betreff kostenlose Familienversicherung:
Beiträge für familienversicherte Mitglieder
Wer mit Ehepartner oder Eltern bei einer Krankenkasse kostenfrei mitversichert ist, darf ein Gesamteinkommen von aktuell 470 €/Monat (Stand 2022) und das Alter von 23 Jahren ohne Erwerbstätigkeit nicht überschreiten. Für geringfügig Beschäftigte (Minijob) beträgt die Grenze 450 €.
Zum Gesamteinkommen zählen unter anderem der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit oder der geringfügigen Beschäftigung; außerdem die Einnahmen aus aus Renten, Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Von den Kapitalerträgen wird dabei lt. schriftlicher Auskunft unserer Krankenkasse der Sparerpauschbetrag von 801 €/Jahr abgezogen.
Der Gewinn aus der Selbstständigkeit und die anderen Einkünfte werden von der KK regelmäßig abgefragt.
Der Zeitaufwand für die selbstständige Tätigkeit darf außerdem nicht über 18 Stunden pro Woche liegen. Außerdem darf kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Wenn man einen Minijob und eine kleine selbstständige Tätigkeit hat, gilt für alles zusammen ebenfalls die 450€-Grenze.
Wenn die genannten Grenzen überschritten werden, muss man sich selbst krankenversichern. Genaueres kann man bei der zuständigen KK erfahren.
Wenn das Gewerbe aber nicht im Vordergrund der Tätigkeit steht, kann beantragt werden, dass die KK dies feststellt. Das trifft z. B. bei einer Hausfrau zu, die nebenher ein kleines Gewerbe betreibt. Welche Einkommensuntergrenze dann für den KK-Beitrag angesetzt wird, muss dann mit der jeweiligen KK geklärt werden. Lassen Sie sch dies verständlich erklären und schriftlich (!) bestätigen.
danke für die Antwort. also ich war bisher im studium habe ab und zu ein paar monate nebenher gearbeitet. Das Studium habe ich letzten Monat beendet. jetzt bin ich zuhause sozusagen hahah
...und wie alt bzw. jung bist du?
Und ja, für die Berechnung deines Beitrags als freiwilliges Mitglied der GKV gibt es Mindest- und Höchstgrenzen:
Mindestgrenzen im Jahr 2022Die Beiträge für freiwillig Versicherte werden mindestens aus einem Einkommen von monatlich 1.096,67 Euro errechnet. Diesen Wert nennt man die "Mindesteinnahme". Weniger Einkommen kann dem Beitrag nicht zugrunde gelegt werden, selbst wenn Sie tatsächlich weniger haben sollten.Höchstgrenze im Jahr 2022
Auch nach oben ist der Beitrag begrenzt: durch die Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt bei 4.837,50 Euro pro Monat und ist für alle Mitglieder gleich. Haben Sie mehr Einkommen, steigt Ihr Beitrag trotzdem nicht weiter an.
Sie zahlen also Ihre Beiträge mindestens aus der "Mindesteinnahme" und höchstens aus der Beitragsbemessungsgrenze.
Nachzulesen in der tk.de bzw. in dem Link hier: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/mindestgrenze-hoechstgrenze-beitragsberechnung-2006810
okay danke für die infos! ich bin 20, werde 21 im sommer
Auch wenn du NOCH kein Geld verdienst, bist du trotzdem voll im Risiko.
Krankenversichert muss in Deutschland JEDER sein. Ab dem Datum der Gewerbeanmeldung, bist du auf jeden Fall selbst Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse. In der Existenzgründungsfrage, KANNST du zum Mindestbeitrag versichert werden. Dann musst du jährlich deinen ESt.-Bescheid vorlegen. Danach wird der Beitrag für das nächste Versicherungsjahr festgelegt.
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps zur Gründung eines Gewerbes findest du auch in klicktipps.de unter https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Knowhow zur Gründung des eigenen Gewerbes
wie z.B.:
https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse