Vermittlungsvorschlag aber kein kitaplatz?

5 Antworten

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Der Vermittlung in Beschäftigung muss man erst zur Verfügung stehen,wenn das Kind das 3 Lebensjahr vollendet hat bzw.die Betreuung des / der Kinder gesichert ist !

Ist das nicht der Fall kann es auch keine Sanktion geben wenn man dadurch kein Stellenangebot annehmen kann.

Sie soll einfach nur den Termin wahrnehmen und am besten das Kind mitnehmen,dann sieht der SB - gleich das die Betreuung nicht gesichert ist bzw.es unterlegt ihre Aussage und dann sollte sie Hilfe und Ratschläge bekommen wie sie das Kind in Betreuung bringen kann z.B. mit Hilfe des Jugendamtes,denn es besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung.

Es gab sogar schon Fälle,bei denen die Stadt auf Zahlung für eine Tagesmutter von Eltern verklagt wurde,weil es eben keine freien Plätze gab,aber ein Rechtsanspruch darauf besteht.

babette94 
Beitragsersteller
 24.02.2017, 10:26

Danke für deine antwort sag blos eins du bekommst ein stern sobal es geht das ist wenigsten eine nette Antwort! :)

isomatte  27.02.2017, 10:05
@babette94

Danke dir für deinen Stern !

Es besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz!

Sie soll nicht rumheulen sondern zusehen dass sie den durchsetzt. Mehrkosten für eine alternative Betreuung werden übernommen wenn die Stadt den Platz nicht zur Verfügung stellt!

Warum nimmt sie das Kind nicht einfach mit zu dem Termin?

Sie muss doch keinen KiTa-Platz haben, um mit ihrer Sachbearbeiterin über einen Vermittlungsvorschlag zu reden.

Den Zwerg rein in den Kinderwagen und mit ihm zum Arbeitsamt!

babette94 
Beitragsersteller
 24.02.2017, 08:27

Danke :) Das würde sie wen den eh machen sie hat nur angst wegen vermittlungsvorschlag das wenn sie sagt das sie kein kitaplatz hat das sie eine Sperre bekommt sie schreibt ja bewerbung schon wo sie wenigstens abends paar stunden Arbeitet könnte.

Samika68  24.02.2017, 08:38
@babette94

Das Arbeitsamt wird ja darüber informiert sein, dass Deine Freundin ein Kind hat und dementsprechend nur bedingt vermittelbar ist.

Sie soll sich umgehend um einen KiTa-Platz kümmern. Notfalls Hilfe bei der Gemeinde-, bzw. Stadtverwaltung, oder der Kirche suchen.

Alles Gute!

warum weint sie, sie soll los gehen und sich einen kitaplatz oder eine tagsmutter suchen. das ist kein problem, da ihr kind einen rechtsanspruch auf einen platz hat und den kann sie und sollte sie durchsetzen. also ab zum jugendamt und sagen ab wann der kitaplatz frei ist.

wenn die sb einen vermittlungsvorschlag hat, wird sie auch wissen wo das kind untergebracht wird. warum also sitzt deine freundin heulend bei dir und fragt die sb nicht, ob sie ihr hilfe und unterstützung gibt einen platz zu finden? das wäre der einzig logische weg. das jc findet einen weg einen platz zu bekommen in einer kommunalen einrichtung. ohne kitaplatz keine vermittlung und wer dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht 3h tgl. hat keinen anspruch auf alg2.

also lass deine freundin agieren - stadtverwaltung um den kitaplatz zu bekommen, sb um die agieren zu lassen einen kitaplatz zu bekommen und die kitas und tagesmütter der gemeinde ablaufen. so kann sie einer sanktion zuvorkommen, weil sie eigenbemühungen zeigt.

momentan ist die frage ob sie der elternschaft überhaupt gewachsen ist.

es ist doch erst ein Vorschlag, kenne diese Schreiben, ist bei uns meistens nur ein normales Gespräch.

Nicht zu ängstlich sein, deine Freundin bekommt das hin