Vermittlungsgutschein Jobcenter

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Die Problematik mit Vermittlungsgutscheinen ist in vielen Gewerben leider Gang und Gäbe und sind im Zusammenhang mit Privaten Arbeitsvermittlungen zu sehen.So Sinngemäß man kann sich die Arbeit , für so und so viel kaufen.O D E R ! man lässt dies vom Amt offiziell und legal bezahlen. Ich persöhnlich habe gute Erfahrungen gemacht damit nur in Verbindung mit dem Amt leider nicht.Momentan hat man Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein nach mindestens 6 Wochen Arbeitslosigkeit . Dies ist Gesetz ! Du solltest aber dabei darauf geachtet haben das du keine Wiedereingliederungsmaßnahme unterschrieben hast( die kann nähmlich bis zu einem halben Jahr sein, und meine erfahrung sagt : vom Amt wird man da Ausgetrickst ,nur da mit man dies Unterschreibt) da kommt man so schnell nicht raus.Nähmlich nur , dann wenn du wieder eine Eingliederungsmaßnahme bei dem jeweiligen Maßnahmeträger unterschreibst. nach meiner meinung IRRSINN HOCH 3. Um jetzt zurück zu kommen ob Rechtens oder nicht ,Rechtens ok. , nur du solltest auf gar keinen Fall den Vermittlungsgutschein dem Vermittler oder unter Umständen auch sogar der selben Firma zukommen lassen BEVOR du den Arbeitsvertrag IN DER TASCHE hast. Es ist nähmlich so: der Vermittelr bekommt dann eine Provision im ersten halben jahr vom Amt von 1000,- € . Wenn du ! und darauf solltest du auch im Arbeitsvertrag achten, einen Unbefristeten bekommst dann noch mal 1000,-€ im weiteren.Zusätzlich zahlt das Amt dann für dich 2/3 des Lohnes an deinem Arbeitgeber . Deswegen behält er dich auch mindestens 1 Jahr lang, dann muss er sich wirklich was einfallen lassen um dich wieder los zu werden. ( 3 Abmahnungen , im Arbeitsvertrag ist nicht genau festgelegt wie du Krankengeld bekommst , weil Firma nicht Tarifgebunden ist usw.) Aber im großen und ganzen wenn du erst mal den Arbeitsvertrag hast hast du gute "Karten" für dich( Diesbezüglich kann ich mich im Wachgewerbe nur Positiv ausdrücken). Also Generell alles Ok. nur darauf Achten erst Arbeitsvertrag dann Vermittlungsgutschein an Vermittler weiter geben ,weil auch zum Amt weitergegeben werden muss . MFG Rudi

drzwiefka 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 11:19

Das Arbeitsamt hat heute gesagt das alles OK sei....meine Bedenken wären nicht Realavant sagte das JobCenter....nunja mir soll es recht sein.....:-) solange ich mein Lohn und Gehalt wie vereinbart bekomme:-)

es wird sich hier wohl um einen Leasingvermittler handeln. Aber besser Leiharbeiter als arbeitslos. Du bist sogar verpflichtet da hin zu gehen.

GusBoenkemeyer  20.06.2012, 11:40

Das ist nicht richtig! War doch wohl freiwillig dort. Das muß JC niemand auf die Nase binden.

Das ist leider gängige Praxis. Die Agentur für Arbeit stellt Vermittlungsgutscheine aus für Leute, die mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet sind. Gehst du mit so einem Gutschein zu der Agentur, bekommst du dann den Job und die Agentur bekommt eine Zeitlang einen Zuschuss zu deinem Gehalt von der Agentur für Arbeit. Wie das bei einem befristeten Vertrag aussieht weiß ich nicht, aber es gibt ja heutzutage kaum noch unbefristete Verträge von Anfang an.

drzwiefka 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 11:48

ja das es handelt sich um einen Vermitlungsgutschein da wäre 6Monate Arbeit habe ich dan zu 100% da sonst dieser Gutschein nicht ausgezahlt wird....nun ja mall sehen was das Arbeitsamt dazu sagt

Man hört doch immer in den Medien, wie an der Würde des Menschen dort gekratzt wird.

Also denke ich mal, dass noch Schlimmeres auf dich zukommen wird.

drzwiefka 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 11:49

hmmmm ja mall schauen was passiert ne....wen das arbeitsamt das befürwortet diese MAFIA Methoden dan ok,,,,mir soll es recht sein ist ja schliesslich nicht mein Geld...:-)

Pennergamerei  20.06.2012, 11:51
@drzwiefka

Lass dich niemals von denen unterkriegen und ich hoffe, du bist bald wieder weg von denen xD

Rechtens ist das (leider). Ich möchte jetzt auch hier keine Diskussion darüber anzetteln, was mir dabei immer so alles in den Sinn kommt.