Das Arbeitsamt und seine Zugriffe
Hallo ihr Lieben,
weis hier vielleicht jemand, ob das Arbeitsamt / Jobcenter / Agentur für Arbeit usw. Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamts hat? Es geht um jemanden, der kein Harz4 o.ä. bezieht - wenn ja, können sie das Datum einsehen, wann er wo gemeldet war?
LG Jasmin
3 Antworten
§ 52 a Abs. 1 SGB II:
Die Agentur für Arbeit darf bei Personen, die Leistungen nach diesem Buch beantragt haben, beziehen oder bezogen haben, Auskunft einholen
1. über die in § 39 Absatz 1 Nummer 5 und 11 des Straßenverkehrsgesetzes angeführten Daten über ein Fahrzeug, für das die Person als Halter eingetragen ist, bei dem Zentralen Fahrzeugregister;
2. aus dem Melderegister nach § 21 des Melderechtsrahmengesetzes und dem Ausländerzentralregister,
soweit dies zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erforderlich ist.
Kein Antrag und kein Leistungsbezug bedeutet also, kein Auskunftsrecht.
Jup
Die Arbeitsagenturen haben keinen direkten Zugriff auf die Daten der Einwohnermeldeämter oder anderer kommunaler Behörden.
Ich weiß jetzt aber nicht, wie das Einwohnermeldeamt auf eine schriftliche oder telefonische Nachfrage der Arbeitsagentur reagiert...
Quote:
Ich weiß jetzt aber nicht, wie das Einwohnermeldeamt auf eine schriftliche oder telefonische Nachfrage der Arbeitsagentur reagiert...
indem es die abgefragte Auskunft erteilt
Das kann beim Einwohnermeldeamt durch die Agentur für Arbeit abgefragt werden und durch das Jobcenter auch
also das heisst, wenn jemand irgendwann mal leistungen bezogen hat, dürfen sie auskunft einholen?