Vermieter zieht Miete nicht ab
Guten Morgen! Und zwar, unser Vermieter bzw die Verwaltung über die das läuft, haben schon seit drei Monaten keine Miete mehr abgezogen. Wir sind nicht die einzig betroffenen, auch einige andere Mieter aus dem Haus. Habe denen schon zweimal geschrieben, was denn los wäre und ab wann man mit rechnen kann. Daraufhin kam allerdings nie eine Antwort. Eine Nachbarin hat mal angerufen, da wurde ihr nur gesagt, dass es Probleme mit der Buchhaltung etc gibt. Ist ja gut und schön, wir finden es nur sehr unverschämt, dass man da nicht mal eine Info an die Mieter raus schicken kann. Zumal es schon der dritte Monat mittlerweile ist. Unsere Frage ist nun, dürfen die 1. die komplette Miete nachher mit einmal abbuchen? das Geld ist ja da, aber dürfen die das? und 2. haben wir irgendwelche Rechte? Ich meine von jedem Mieter wird verlangt, dass er pünktlich Geld zu überweisen hat, da verlangen wir auch, dass auch pünktlich das Geld abgebucht wird. Dafür haben wir ja die Lastschriftvereinbarung unterschrieben!
Kennt sich vllt jemand da mit aus oder hat gleiche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten!!
6 Antworten
Miete ist eine Bringschuld. Ihr habt dafür zu sorgen, dass die Miete Pünktlich bezahlt wird. Ihr habt das auch zu überprüfen ob die Miete gezahlt wird. Das mit der Lastschrift ist nur ein nettes Entgegenkommen.
Die haben auf jeden Fall Anspruch auf die Miete und streng genommen hättet ihr die Miete sofort überweisen müssen nachdem ihr festgestellt habt, dass die nicht abgebucht wird!
Da ist nix mit "haben wir da irgendwelche Rechte?", das sind eure Pflichten!!!
Also sofort die Miete überweisen, ggf die Einzugsermächtigung wiederrufen und einen Dauerauftrag einrichten.
Klappt nichts und ihr könnt die Miete nicht überweisen, müsst ihr die auf ein Sparbuch mit Zinsen anlegen und dann (mit Zinsen) zahlen wenn es wieder klappt.
Das ist doch mal eine ordentlich Auskunft! Danke
Das die Verwaltung Probleme hat die Miete abzubuchen entbindet Euch doch nicht von Eurer Zahlungspflicht. Überweist die Mieten und gut ist. Denn Miete ist eine Bringeschuld.
Es könnte schlimmstenfalls zur fristlosen Kündigung kommen.
Allerdings hätte man sich in der Verwaltung auch die Mühe machen können und den Mietern mitteilen das sie doch die Miete vorübergehend überweisen möchten.
Also alles auf einmal geht nicht.
Da es ja deren Verschulden ist, müssen Sie dir eine gewisse Toleranz unterbreiten.
Die kann so aussehen, dass in den nächsten Mieten die Miete etwas höher ausfällt, sodass alles beglichen ist.
Ah ok, klingt einleuchtend. Danke
was hindert dich daran, den überfälligen Mietzins einfach auf das Konto der Verwaltung zu überweisen?
zu deinen Fragen;
dürfen die 1. die komplette Miete nachher mit einmal abbuchen? das Geld ist ja da, aber dürfen die das?
ja, warum denn nicht!
dürfen die 2. haben wir irgendwelche Rechte?
ja, ihr habt das recht die erteilte Lastschrifteinzugeermächtigung zu widerrufen und pünktliche Überweisungen der Mietzahlung vorzunehmen
natürlich dürfen sie die miete komplett abbuchen. is doch auch kein problem die vorgesehene summe für die miete nicht anzutasten. und von welchen rechten sprichst du? willst du etwa die miete daraufhin mindern oder was ?