Vermieter zieht Miete nicht ab

6 Antworten

Miete ist eine Bringschuld. Ihr habt dafür zu sorgen, dass die Miete Pünktlich bezahlt wird. Ihr habt das auch zu überprüfen ob die Miete gezahlt wird. Das mit der Lastschrift ist nur ein nettes Entgegenkommen.

Die haben auf jeden Fall Anspruch auf die Miete und streng genommen hättet ihr die Miete sofort überweisen müssen nachdem ihr festgestellt habt, dass die nicht abgebucht wird!

Da ist nix mit "haben wir da irgendwelche Rechte?", das sind eure Pflichten!!!

Also sofort die Miete überweisen, ggf die Einzugsermächtigung wiederrufen und einen Dauerauftrag einrichten.

Klappt nichts und ihr könnt die Miete nicht überweisen, müsst ihr die auf ein Sparbuch mit Zinsen anlegen und dann (mit Zinsen) zahlen wenn es wieder klappt.

didi0611 
Beitragsersteller
 04.06.2012, 10:18

Das ist doch mal eine ordentlich Auskunft! Danke

Das die Verwaltung Probleme hat die Miete abzubuchen entbindet Euch doch nicht von Eurer Zahlungspflicht. Überweist die Mieten und gut ist. Denn Miete ist eine Bringeschuld.

Es könnte schlimmstenfalls zur fristlosen Kündigung kommen.

Allerdings hätte man sich in der Verwaltung auch die Mühe machen können und den Mietern mitteilen das sie doch die Miete vorübergehend überweisen möchten.

Also alles auf einmal geht nicht.

Da es ja deren Verschulden ist, müssen Sie dir eine gewisse Toleranz unterbreiten.

Die kann so aussehen, dass in den nächsten Mieten die Miete etwas höher ausfällt, sodass alles beglichen ist.

didi0611 
Beitragsersteller
 04.06.2012, 10:06

Ah ok, klingt einleuchtend. Danke

was hindert dich daran, den überfälligen Mietzins einfach auf das Konto der Verwaltung zu überweisen?

zu deinen Fragen;

dürfen die 1. die komplette Miete nachher mit einmal abbuchen? das Geld ist ja da, aber dürfen die das?

ja, warum denn nicht!

dürfen die 2. haben wir irgendwelche Rechte?

ja, ihr habt das recht die erteilte Lastschrifteinzugeermächtigung zu widerrufen und pünktliche Überweisungen der Mietzahlung vorzunehmen

natürlich dürfen sie die miete komplett abbuchen. is doch auch kein problem die vorgesehene summe für die miete nicht anzutasten. und von welchen rechten sprichst du? willst du etwa die miete daraufhin mindern oder was ?