Vermieter muss Zugang zur Wohnung gewährleisten bei Wasserschaden?
Hallo,
ich habe eine Wohnung vermietet. Dort ist das Duschsiphon kaputt gegangen und es ist ein Wasserschaden entstanden.
Nun habe ich fast zwei Wochen gebraucht um einen Handwerker an Land zu ziehen, welcher dann aufgrund der Corona-Kriese auch noch eine verspätete Lieferung des Duschsiphons hatte. Auf jeden Fall ist die Ursache behoben.
Nun schreibt mich die Hausverwaltung an, ich solle bis morgen Mittag Zugang zur Wohnung gewährleisten, da eine von ihr beauftragte Firma ihre Trocknungsgeräte aufstellen will.
Muss ich dafür sorgen, dass die Firma Zutritt zur Wohnung bekommt oder muss die Hausverwaltung das mit dem Mieter direkt besprechen? Ich arbeite Vollzeit und der Mieter ist nur sehr schlecht erreichbar, weshalb ich da jetzt etwas in Stress gerate...
Danke für jede Antwort!
6 Antworten
Nein, ich hatte einen ähnlichen Fall und mich mit meinem Rechtsanwalt der Rechtsschutzversicherung beraten.
a. die HV ist Ihr Vertragspartner und regelt alles, die Wohnung betreffend, mit Ihnen als Vermieter
b. Wenn Sie den Mieter im Laufe des Tages nicht erreichen, müssen Sie bitte morgen anwesend sein (Haben Sie einen Schlüssel? Vermutlich nicht) dann: Firma versuchen zu kontaktieren und einen "einige TAGE" späterem Termin vereinbaren
d. Mieter per EINSCHREIBEN /RÜCKSCHEIN über die Notmaßnahme informieren und ihm neue Schlüssel zukommen lassen PLUS einen Schlüssel im Haus seiner Wohnung hinterlegen , dass er in die Wohnung kann (Nachricht in Briefkasten, wo)
ABER ich hatte Glück und Mieter erreicht ...... bin somit Streitereien entkommen -
Bei uns ist es so, dass die Unternehmen/Handwerker die Telefonnummer des Mieters bekommen und den Termin selbst vereinbaren.
oder muss die Hausverwaltung das mit dem Mieter direkt besprechen?
Es kommt auf den Verwaltervertrag an. Wenn die Verwaltung auch mit dem Sondereigentum, d.h. der Wohnung beauftragt ist, muss sich die Hausverwaltung auch um die Terminvereinbarung kümmern.
Handelt es sich um eine normale WEG-Verwaltung, d.h. nur das gemeinschaftliche Eigentum, musst Du den Zugang gewährleisten.
Bei uns ist es so, dass die Unternehmen/Handwerker die Telefonnummer des Mieters bekommen und den Termin selbst vereinbaren.
bei mir auch ...
Falsche Herangehensweise.
Es bringt dich nicht weiter, den Peter hin und herzuschieben. Es ist deine Wohnung, der Hausverwaltung ist es scheißegal, ob sie verschimmelt, dir auch?
Es liegt in deinem Interesse, dass das passiert.
Du musst dich mit der Hausverwaltung absprechen und ihr müsst beide versuchen, den zu erreichen.
Das ist nichts Rechtliches, das geht einfach nur nach gesundem Menschenverstand.
Ich weiß.
Aber dann schimmelt halt die Wohnung vor sich hin, bis der Verwalter einen Termin hinbekommt.
Dann muss der Verwalter auf seine Kosten den Schimmel beseitigen ;-)
Der MIETER hat das Hausrecht in seiner Wohnung ohne SEINE Zustimmung bekommt NIEMAND Zutritt.
Diese Zustimmung MUSS er aber zwingend erteilen, um notwendige Trockungsgeräte aufstellen zu können. Dann ist die Wohnung aber praktisch unbewohnbar, wegen der Lärmbelästigung.
Keine Rechtsauskunft, nur gesunder Menschenverstand: da du keine Schlüssel zu der Wohnung hast, bist du gar nicht in der Lage, den Zugang zu gewährleisten. Du kannst also allenfalls als Vermittler zwischen der Hausverwaltung (bzw. den von ihr beauftragten Handwerkern) und dem Mieter fungieren. Das ergibt keinen Sinn, nur Reibungsverluste.
Doch, wenn man einen Verwaltervertrag über das Sondereigentum (d.h. die Wohnung) mit dieser Verwaltung abschließt, dann muss sich diese auch um sämtliche Belange der Wohnung kümmern. Dazu gehören auch Absprachen mit dem Mieter.
So eine Sondereigentumsverwaltung kostet auch Kohle und wird dann abgeschlossen, wenn der Eigentümer keine Zeit/Lust hat, sich mit dem Mieter rumzuschlagen.