Vermieter möchte 4 Wochen nach Auszug neue Badewanne und neues Waschbecken. Muß ich zahlen?
Wir sind am 15.09. aus unserer Mietwohnung ausgezogen. Im Abnahmeprotokoll steht "Das Recht zur Forderung der Beseitigung von bei der Abnahme nicht erkennbaren oder später auftretenden Mängeln bleibt dem Vermieter weiterhin vorbehalten". Bei Beanstandungen/Mängeln stehen keine. Heute bekam ich dann von meinem Vermieter eine Mail, dass das Waschbecken einen Kratzer hätte (Foto beigefügt) und die Badewanne auch (ohne Foto). Diesen Schaden habe ich aber beim Auszug nicht gesehen, der Vermieter auch nicht. Muß ich jetzt dafür aufkommen? Er möchte alles neu einbauen lassne, auf unsere Kosten natürlich.
10 Antworten
Nein, der Vermieter hat keinen Anspruch. Dazu ist das Übergabeprotokoll da. Nachträglich können nur Forderungen kommen, die bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt (bei der Abnahme) nicht erkannt werden können. Kratzer in Badewanne und Waschbecken sind jedoch bei der Abnahme erkennbar. Der Vermieter kann sich also nachträglich hierauf nicht mehr berufen. Dies ist eindeutig. Er kann hier gar nichts mehr verlangen. Selbst wenn diese Schäden, bereits bei der Abnahme erkannt worden wären, wäre die Forderung des Vermieters nach einem Neu-Einbau absolut überzogen und so nicht berechtigt. Er hätte bestenfalls Anspruch auf Ausbesserung des Kratzers (Badewanne) und auf eine Wertminderung beim Waschbecken, wobei jeweils zu beachten wäre, dass es sich bei beiden Einbaugegenständen nicht mehr um Neuware gehandelt hat, also nur noch ein Restwert, entsprechend Alter, hat.
Aber nochmals: In dieser Konstellation hat der Vermieter eindeutig keinerlei Anspruch mehr gegen den Mieter. Deshalb ist eine hundertprozentige Ablehnung der Forderung völlig berechtigt.
Ergänzende Ausführungen zu meiner vorigen Antwort:
Zu beachten ist außerdem, dass auch durch normale Benutzung von Badewanne und Waschbekcen Abnutzungsspuren, dazu können auch Kratzer in einem gewissen Umfang gehören, entstehen können. Abnutzung aufgrund Gebrauch stellt jedoch keinen Grund zu Schadenersatz dar, da dieser Gebrauch ja schließlich Sinn und Bestand einer Mietsache ist. Erneuerung von Gegenständung aufgrund Gebrauchsspuren, sind allein Sache des Vermieters. Dafür erhält er ja seine Miete. Ist ja z.B. beim Fußbodenbelag der Wohnung genauso. Nur für Schäden, die die normale Abnutzung überschreiten (Sachbeschädigung usw.) entsteht überhaupt ein Anspruch des Vermieters, der aber wie o.a. bereits ausgeführt, durch Abnahme der Wohnung verwirkt ist. Die Formulierung im Übergabeprotokoll spielt da keine Rolle, da wie gesagt, dies nur für SChäden gilt, die bei Anwendung der notwendigen Sorgfalt nicht erkennbar gewesen wären.
Habt Ihr etwa das Protokoll mit diesem fuerchterlichen Satz unterschrieben??? Keine Ahnung, ob sowas rechtens ist. Aber eins weiss ich ziemlich sicher...der Vermieter kann nicht die kompletten Kosten fuer die Erneuerung verlangen. Ich wuerde mir als erstes nochmal Zutritt zur Wohnung gewaehren lassen und Fotos von den Kratzern machen. Sollte alles schon abgebaut sein, lass Dir Fotos vom Vermieter geben. Er muss das ja nachweisen koennen. Und dann ab zum Mieterschutz oder Anwalt! Viel Glueck!
Im Abnahmeprotokoll steht "Das Recht zur Forderung der Beseitigung von bei der Abnahme nicht erkennbaren oder später auftretenden Mängeln bleibt dem Vermieter weiterhin vorbehalten".
Ein Anwalt sollte prüfen ob so eine Formulierung zulässig ist.
Bei den Schäden ist zu prüfen ob es durch normale Abnutzung entstanden ist und das Alter Der Badewanne und des Beckens spielt bei der Höhe der Kosten auch eine Rolle.
Sowohl Wanne als auch Waschbecken gehen den Mieter nichts an, es sei denn man kann ihm vorsätzliche Beschädigung nachweisen. Andernfalls sind das Sachen, die der Vermieter trägt.
nun, wenn die Kratzer jetzt erkennbar sind, dann wären sie es bei der Abnahme auch gewesen. Und wenn sie später aufgetreten sind, dann ist das nicht mehr euer Problem.
Also: nach meinem Rechtsverständnis musst du NICHT dafür aufkommen.