vermieter füllt kein schein aus für arge
Hallo leider muss ich das erste mal in meinem leben von der arge leben,ich hoffe es wird nicht lang dauern bis ich wieder arbeit finde nun zur meiner frage die arge hat mir einen zettel mitgegeben das der vermieter ausfüllen muss kaltmiete,usw nun haben wir mit dem vermieter geredet und gehofft das er das ausfüllen kann.Leider macht er uns nicht die tür auf und weigert sich diesen schein auszufüllen.ohne diesen schein kann ich keine miete zahlen ! Was soll ich da machen?ist er selber schuld wenn er keine miete bekommt?via post hab ich auch versucht alles nichts gebracht!wieso weshalb warum kann ich nicht sagen ich denke er hat uns vllt nicht gemeldet.nur so kann ich mir das erklären quittungen will er uns auch nicht ausstellen!/Wollte die miete immer in bar!
5 Antworten
Der Vermieter kann letztlich nicht gezwungen werden einen solchen Schein auszufüllen. Weil das so ist, muss die Behörde auch eine andere Möglichkeit anbieten, die geforderten Daten beizubringen. Du hast vermutlich einen schriftlichen Mietvertrag, den du in Kopie vorlegen könntest. Vielleicht hast du auch eine Nebenkostenabrechnung und schließlich auch Mietquittungen, die beweisen, dass du soundsoviel Miete an den Vermieter gezahlt hast.
Nein, der Vermieter ist nicht selber schuld, wenn er keine Miete bekommt. Die Verantwortung hast du allein, denn du bist der Vertragspartner des Vermieters.
Andersrum wird ein Schuh draus:
Das Jobcenter darf in der Regel keine Vermieterbescheinigung fordern, da sämtliche leistungsrelevanten Daten aus der Anlage KDU sowie dem Mietvertrag hervorgehen.
Sei es wie es sei: mit der Aufforderung an den Mieter bist du deiner Mitwirkungspflich nachgekommen und das Jobcenter steht ggf. in der Leistungspflicht.
Also: nicht mit dem Vermieter abkaspern, sondern gegen das Jobcenter vorgehen, denn hier läuft einiges schief.
Ab zum Fachanwalt mit Beratungsschein und ggf. vorläufigen Rechtsschutz und oder Verfügung auf Bearbeitung vor Gericht beantragen; Fachaufsichtsbeschwerde gegen zuständigen Sachbearbeiter und Mail ans Kundenreaktionsmanagement der BA sind auch möglich. ^^
Hallo, ich denke hier liegt einiges im argen, ich würde das auf jeden Fall so auf dem Amt erzählen, die haben auch eine Lösung für Vermieter die blöd sind.
Normalerweise benötigt man so ein Formular nicht wenn man Arbeitslos wird, bzw. Harz 4 bekommt und man schon in der Wohnung wohnt, also nicht neu eingezogen ist.
Denn es gibt auch die Möglichkeit das das Amt dir das Geld für die Miete auszahlt und du ganz normal deine Miete bezahlst. Wenn du dich diesbezüglich immer korrekt verhalten hast, solltest du über diese Möglichkeit mit deinem Berater sprechen und ihm das von deinem Vermieter erzählen. Die Berater haben da auch etwas Handlungsspielraum.
Viel Erfolg!
Ich würde das der Arge mitteilen ,der Vermieter muss das ja tun ,ansonsten bekommt er kein Geld ,aber mach dich bei der Arge schlau.
Der Vermieter ist dazu gesetzlich verpflichtet. Wenn er sich weigert, fordert die ARGE die Bescheinigung direkt von ihm an. Mit Androhung eines Bußgeldes.