Hallo zusammen. Ich war um 26 km/h in Probezeit nach MPU geblitzt. Die MPU hab im August 2016 bestanden. Was erwartet mich? Muss ich dann wieder MPU machen?
Ich fuhr auf Autobahn, erlaubt 100 km/h, ich war nach Toleranzabzug 126 km/h.
6 Antworten
Nein kein Aufbauseminar, er bekommt die Aufforderung zum Verkehrspsychologen zu gehen was mann natürlich nicht machen muss, aber du bekommst gleich die Drohung dazu, wenn du danach das nächste mal ein A Verstoß bekommst dann musst du dein Lappen abgeben und neu machen oder wenn du 2 B Verstöße begehst dann auch der Lappen weg.
Natürlich innerhalb der Probezeit.
Ich spreche aus Erfahrung!
Doch, es stimmt!
Lexa, i-wie scheinst du das Thema nicht verstanden zu haben. Es geht hier um die Verfahrensweise nachdem bereits eine MPU bestanden wurde.
Nein, in diesem Fall gibt es diese Stufenregelung nicht. Nach bereits absolvierter MPU, kommt es bei erneuter Auffälligkeit in der Probezeit, direkt zu einer weiteren Begutachtung.
Eigentlich nicht. Wenn du bestanden hast dann hat das ja eigentlich keine Auswirkung mehr. Also musst du nur die reguläre Strafe zahlen je nach dem wo du geblitzt wurdes (Stadt / Land) und welche geschwindigkeit erlaubt war
Ich fuhr auf Autobahn, erlaubt 100 km/h, ich war nach Toleranzabzug 126 km/h.
Dann wäre das 1 Punkt in Flensburg 80€ und eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Evt. ein Aufbauseminar
Also, ich habe es selber durch, und kenne mich in der Sache sehr gut aus, weil ich meine Rechte da auch halb studiert habe.
Du wirst ein schreiben bekommen, das deine Probezeit verlängert wird um 2 Jahre. Dann wird dir empfohlen einen Verkehrspsychologen aufzusuchen, ist aber keine Pflicht, und dann wird dir noch gedroht, das wenn du nochmal 1 A-verstoß begehst oder 2x ein B-verstoß dann ist der Lappen weg.
um 26 km/h
in Probezeit nach MPU geblitzt.
Muss ich dann wieder MPU machen?
Jepp, die nächste MPU ist somit gebucht :-(
Auf diese solltest du dich gründlichst vorbereiten, am besten mit einem Verkehrspsychologen...
Das stimmt nicht! Er wird aufgefordert einen Verkehrspsychologen aufzusuchen, muss man aber nicht zwingend, und die Probezeit wird wieder um 2 Jahre erhöht.
Das ist leider falsch, nach einem Entzug bzw. MPU in der Probezeit ist eine erneute MPU zu machen, die Stufe 2, die du beschreibst, ist beim TE schon lange obsolet. Im übrigen kann die Probezeit nur einmalig um 2 Jahre verlängert werden.
Wenn du die Maßnahmen in der Probezeit besser verstehen lernen willst, kannst du gerne hier mal reinschauen ;-)
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=3063&view=findpost&p=24177
wahrscheinlich nicht mehr. der führerschein wird ohne mpu eingezogen
Das stimmt garnicht