Verkürzt sich die Insolvenz Zeit durch volle Erwerbsminderungsrente?
Ich befinden mich seit 3 Jahren in einer Privatinsolvenz und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Die Insolvenz Zeit beträgt normalerweise 7 Jahre, würde die sich wegen der Erwerbsminderungrente kürzen oder bleibt die Zeit gleich? Danke für die Hilfe
7 Antworten
Nur wenn du deine Schulden aus den Forderungen die tatsächlich zur Insolvenz angemeldet worden sowie die Verfahrenskosten getilt hast, dann könnte sich die Zeit verringern. Aber prinzipiell hat deine Erwerbsminderungsrente nichts damit zu tun. Das neue Gesetz zur Verkürzung der Insolvenzeit tritt erst ab dem 01.07.2014 in Kraft und zählt auch nur für die Anträge, die dann eingereicht worden sind und nicht für die bestehenden. Zudem müssen die dann auch einen bestimmten Prozentsatz sowie die Verfahrenskosten getilgt haben, damit die Zeit verkürzt wird.
Die Zeit verkürzt sich nicht, allerdings sind es auch nur 6 Jahre.
Hallo, die Dauer der Privatinsolvenz ist gesetzlich geregelt. Davon ist unabhängig ob Du Regelaltersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Unterhalt beziehst oder im Gefängnis sitzt. Viel Erfolg, Peter
Ich glaub nicht das sie sich kürzt
wär doch auch noch schöner
1.) Die volle Insolvenzzeit beträgt 6 Jahre
2.) Anschliessend (nach der Restschuldbefreiung) ist Deine Schufa aber noch weitere 3 Jahre kaputt, denn der Eintrag bleibt noch so lange drin.
3.) Eine Insolvenz verkürzt sich niemals, egal was Du verdienst oder machst, es sei denn Du bezahlst die Schulden (zumindest nach der im Moment aktuellen Gesetzeslage)
Das neue Insolvenzgesetz das kommen soll, ist auch nur Augenwischerei: http://www.schuldnerakuthilfe.com/schuldenforum/viewtopic.php?f=5&t=288