Kann eine Rückforderung der Arge mit in die Insolvenz genommen werden?
Hallo zusammen, ich habe, nach längerer Arbeitslosigkeit, gerade neue Arbeit aufgenommen. Aufgrund von Überschneidung ALG2 und Erster Gehaltszahlung fordert die Arge jetzt von mir Leistungen für den ersten Monat meiner neuen Beschäftigung zurück. Da ich mich auf dem Weg in die Privatinsolvenz befinde ist meine Frage: "Wenn ich das Geld der Arge zurückzahlen muss, kann es dann in meine Insolvenz mit aufgenommen werden ?"
2 Antworten
Dass es sich um eine Insolvenzforderung handelt, ist ja schon richtig beantwortet worden. Allerdings ist ggf. zu beachten, dass das Jobcenter bei künftiger erneuter Bewilligung ggf. teilweise mit dieser Forderung aufrechnen kann, jedenfalls bis die Restschuldbefreiung erteilt wird.
Ja, das ist Sinn uns Zweck der Privatinsolvenz.
Danke dir , ich hatte da meine bedenken wegen öffentlicher Stelle und so...