Rote Ampel überfahren aber...
Bin heut morgen auf dem Weg zur Arbeit geblitzt worden.
Ich fuhr hinter einem LKW her und sein Hänger versperrte mir die Sicht auf die Ampel. Auf der Kreuzung blitzte es dann zwei mal. Ich kann nur vermuten, dass die Ampel rot war. Nun weiß ich nicht, was passiert. Bin gleich rechts ran und hab mir das Nummernschild des LKW aufgeschrieben. Meint Ihr das nutzt mir was? Und wenn nicht, was blüht mir dann? Ist das ein 'Überfahren mit Gefährdung'?
Jessy
11 Antworten
Hallo Silberpfeil Jessy ;-))
na ich weiß nicht was das nützen soll das du dir die LKW-Nummer aufgeschrieben hast...
Der Fahrfehler liegt eindeutig bei dir und nicht bei dem LKW!
Ansonsten: Top beantwortet von TheGrow... Kompliment
War es länger als eine Sekunde rot? Wenn, dann kostet das bis zu 400€, drei Punkte und einen Monat Fahrverbot, wenn nicht dann gibt es nur einen Punkt und es kostet nur 75€
Na ja, der LKW vor Dir hilft Dir da nicht wirklich, man würde Dir nur vorwerfen zu knapp aufgefahren zu sein.
Lt. dem bayerischen Bußgeldkatalog kostet Dich der Spaß 15 Euro.
Doch, für die Ampel 15 €
Bußgeldkennzahl: 137000 Verkehrsordnungswidrigkeit: Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht. Verletzte Vorschrift: §§ § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat Verwarnungsgeld: 15 Euro
Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht. Verletzte Vorschrift: §§ § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat Verwarnungsgeld: 15 Euro
Dies betrifft zu frühes Anfahren an der Ampel wenn noch kein Grün ist, oder kennst Du eine Ampelschaltung welche von Grün auf Rot / Gelb umspringt ?^^
:) Nein, aber eine Ampel die von Grün auf Orange und dann auf Rot springt
Lt. dem bayerischen Bußgeldkatalog kostet Dich der Spaß 15 Euro>
Wusste gar nicht das Bayern ein eigenes Land ist.
Hier in der Bundesrepublik Deutschland gibt es für Verkehrsverstöße nur den "bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog", den man beim Kraftfahrtbundesamt unter:
herunterladen kann:
Beachtet dabei bitte, dass ganz oben der Download für den Katalog der erst ab dem 01.05..2014 angeführt ist und weiter unten ist der Katalog mit der Auflage 10 und der ist bis zum 30.04.2014 gültig.
Schöne Grüße
TheGrow
Hehe .. wir sind ja froh das nicht jeder weis das Bayern ein Land ist und die wenigsten wissen das es dort lebenswert ist.
So bleibt uns mehr, die Kühe dürfen grasen weil kein .. kommt der das verhindern will, die Glocken dürfen lauten usw.. wunderbar wenn die nicht wissenden dort bleiben wo sie sind :)
Na ja, man muss Gott für alles danken, auch für die Preußen und die Franken :)
Mal nicht ganz sooooo ernst nehmen!
Wenn du Glück hast sieht man auf dem Foto, dass vor dir ein LKW war. Wenn du beweisen kannst, dass du nichts sehen konntest, kannst du um die Strafe rum kommen. Dazu hilft vielleicht auch das Nummernschild. Allerdings muss das schon ein ziemlich großer LKW gewesen sein und du musst nen geringen Abstand gehabt haben um nicht zu sehen, dass die Ampel erst auf gelb springt und dann auf rot. Das werden die dir vermutlich vorhalten.
Das mit dem Abstand ist völlig richtig. Ich kann doch nicht ein Vergehen damit entschuldigen, dass ich durch den Vordermann nichts gesehen habe. Dann muss man halt genug Abstand halten. Jetzt kannst du nur Glück haben, dass entweder nur der LKW geblitzt wurde oder der wirklich die Sicht auf dein Nummernschild versperrt hat.
Überfahren von Rot: http://www.bussgeld2014.de/bussgelder/3-rote-ampel
Kommt auch drauf an ob du in der Probezeit bist oder nicht.
Hallo Silberpfeil123,
solltest Du tatsächlich wegen eines Rotlichtverstoßes geblitzt worden sein, kommt wenn die Ampel noch keine Sekunde rot war folgender Bußgeldbescheid auf Dich zu:
Tatbestandsnummer: 137600
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren
Punkte in Flensburg: 3
A - Verstoß (Wenn Du noch in der Probezeit bist, musst Du zur Nachschulung)
War die Ampel länger als eine Minute rot, droht Dir folgender Bußgeldbescheid:
Tatbestandsnummer: 137618
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeld: 200,00 plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren
Fahrverbot 1 Monat
4 Punkte in Flensburg
A - Verstoß (Wenn Du noch in der Probezeit bist, musst Du zur Nachschulung)
Das Du die Ampel nicht sehen konntest, weil ein LKW vor Dir fuhr ist unerheblich. Du bist verpflichtet immer so an eine Ampel / Kreuzung heranzufahren, dass Du diese Einblicken kannst und auch sehen kannst, welche Farbe die Ampel hat.
Aber wie meine Vorredner schon geschrieben haben. Vielleicht warst Du so dicht hinter dem LKW, dass die Kamera Dein Nummernschild verdeckt hat und dann kommt Garnichts nach.
Vielleicht ist ja auch noch einer hinter Dir noch bei rot in die Kreuzung eingefahren und nicht Du, sondern der wurde geblitzt.
Aber solltest Du derjenige sein, der den Blitzer ausgelöst hat und Dein Nummernschild ist ablesbar, sehe ich keine Chance, dass Du dagegen angehen kannst.
Tut mir leid, Dir nichts positiveres schreiben zu können.
Schöne Grüße
TheGrow
ja, das Auffahren. Aber leider nicht die Ampel