Verkauf von Kuscheltieren ohne Gewerbeschein?

4 Antworten

Aber natürlich brauchst Du einen Gewerbeschein. Für den Verkauf auf Märkten, wie von Dir beschrieben, brauchst Du dazu auch möglicherweise eine sogenannte Reisegewerbekarte. - Ob die notwendig ist, erfährst Du beim Gewerbeamt Deiner Stadt/Kommune.


Liraque 
Beitragsersteller
 22.09.2017, 08:34

OK, danke schön. Das mit dem Gewerbeschein habe ich mir gedacht, von einer Reisegewerbekarte habe ich hingegen noch nie etwas gehört... da werde ich mich mal informieren...

1. Wenn du die Teile über eine Inetrnetseite verkaufst, dann musst du das beim Gewerbeamt als stehendes Gewerbe anzeigen (§ 14 GewO). Die Eingangsbestätigung (§ 15 Abs. 1 GewO), die du dafür erhältst, ist der sogenannte "Gewerbeschein".

2. Wenn du diese Waren auf Märkten anbietest, nutzt dir die Gewerbeanmeldung bzw. der Gewerbeschein gar nichts, weil der Verkauf ja nicht an der angegebenen Betriebsstätte erfolgt.

3. Für den Verkauf außerhalb der angemeldeten Verkaufsstelle braucht man grundsätzlich eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Die gibt es auch bei deinem Gewerbeamt. Sie gilt dann für ganz Deutschland.

4. Handelt es sich bei dem Markt jedoch um eine gemäß § 69 GewO festgesetzte Veranstaltung, brauchst du keine RGK, weil du über das Aussteller-/Teilnehmerverzeichnis bekannt bist. Ob der Markt festgesetzt ist, können dir der Veranstalter und das Gewerbeamt sagen. Ist er nicht festgesetzt, brauchst du die RGK.

Sobald sie nachhaltig an der Wirtschaft teilnehmen müssen sie ab 0 Euro einen Gewerbe Anmelden.

D.h wenn sie z.B ein mal auf Ebay etwas reinstellen (z.B Sammlungsauflösung, altes Auto verkaufen usw....) brauchen sie kein Gewerbeschein.

Sobald sie aber etwas "Regelmäßig" verkaufen (Z.b Briefmarken, Kuscheltiere (also Nachhaltig) müssen sie ein Gewerbeschein anmelden egal ob sie 1 Euro Umsatz haben oder 3000 Euro. 

Natürlich brauchst du dafür einen Gewerbeschein.