Ebay Kleinanzeigen Produkt Kaputt Recht?

3 Antworten

Das sind zwei unterschiedliche Situationen:

1) Paypal - Paypal agiert nach deren AGB und würde den Käuferschutz wohl eher stattgeben, denn dafür ist Paypal bekannt auch wenn ihre AGB Beschädigungen, beim ansonsten korrekten Artikel, nicht direkt abdecken (indirekt entspricht auch ein beschädigter Artikel nicht dem Kaufvertrag und somit nicht dem gekauften Artikel).

2) BGB - ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen, dass muss Teil des Kaufvertrages sein. Dann haftet der Verkäufer nicht für ihm unbekannte Mängel. Ausnahme es sind Mängel von denen er gewusst haben müsste (z.B. es klappert schon verdächtig in der Schachtel).
Ohne Gewährleistungsausschluss haftet ein privater Verkäufer wie ein gewerblicher Verkäufer auch für unbekannte Mängel. Unterschied ist hier, dass bei einem Privatverkauf der Käufer die Beweislast hat dass der Artikel schon beschädigt losgeschickt wurde. Das ist idR sehr schwer (deswegen wurde beim gewerblichen Verkauf die Beweislastumkehr eingeführt).

Wenn der Schaden auf dem Transport passierte und aufgrund von unzureichender Verpackung, dann haftet der Verkäufer wegen dieser unzureichenden Verpackung. Ansonsten trägt der Käufer das Risiko des Schadens oder des Verlustes auf dem Transportweg, dieser kann ggf. das Transportunternehmen in Regress nehmen wenn entsprechend versandt wurde. Ausnahme hier ist wieder wenn der Verkäufer eine schlechtere Versandart nutzte als vereinbart (Kaufvertrag), da haftet wieder der Verkäufer.

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Daraus ergibt sich, dass selbst wenn Paypal dem Käuferschutz zustimmt, der Verkäufer trotzdem rechtliche Ansprüche gegen den Käufer haben und durchsetzen kann.

Umgekehrt geht es aber genauso. Wenn Paypal den Käuferschutz ablehnt, kann der Käufer trotzdem Forderungen gegen den Vk haben und ggf. rechtlich durchsetzen.

Es kommt da immer auf die individuellen Details an wie man es rechtlich bewerten könnte.

Rechtlich bestimmt Paypal nichts egal wie es entscheidet. Es macht es nur einer Seite einfacher oder schwerer.
Sich selbst um die rechtliche Durchsetzung zu kümmern ist natürlich ein Aufwand (Zeit und Geld) und ein Risiko.

Und wie kann ich mich davor schützen?

Vor Paypal: gar nicht.

Vor dem Gesetz: möglichst gute Dokumentation und Zeugen. Ein Schutz ist das auch nicht, nur eine Risikominderung zu verlieren.

Muss ich dann das Gerät zurücknehmen oder nicht?

Verkauf das Ding nur gegen Barzahlung bei Abholung, dann kann der Käufer das Gerät vor der Bezahlung prüfen und Du bist raus.

Außerdem frage ich mich was wäre, wenn der Käufer den PayPal Käuferschutz gelten machen würde indem er behauptet, dass das Gerät kaputt ist obwohl es das gar nicht ist. Und wie kann ich mich davor schützen?

Dann wird PayPal wie in 99,9% der Fälle für den Käufer entscheiden.

Und deshalb heißt es ja auch Käuferschutz und nicht Verkäuferschutz.

Und wie kann ich mich davor schützen?

Kein PayPal anbieten, ganz einfach.

Generell ist es meist bei Privatverkäufen so, besonders auf Ebay, dass keine Garantie besteht und auch nichts zurückgenommen wird (kannst es auch in die Produktbeschreibung schreiben).

Ich persönlich würde es einfach den Käufer selbst abholen lassen, statt es zu versenden, da es so zu riskant ist und vielleicht kannst du ja noch dabei sein, wie sie das Handy auspacken.

Wenn du deine Adresse nicht hergeben willst, einfach an einem öffentlichen, aber nicht zu öffentlichen Ort treffen.