Verkäufer will plötzlich mehr Geld, darf er das?
Hallo mein Vater hat sich am Wochenende ein neues Auto gekauft. Nun sind die Felgen bzw Reifen im Tüv durchgefallen und der VK möchte nun das Geld extra haben, also für die neuen. Im KV steht aber inklusive TüV. Ich bin der Meinung das der VK das nicht darf. Vllt hat er aber auch ein besseres Angebot und versucht sich zu drücken? Was ist hier korrekt. Ich meine das kann man auch ohne teuren Anwalt feststellen.
6 Antworten
Wenn das Fahrzeug die HU nicht bestanden hat und das aber Vertragsbestandteil ist, dann hat der Verkäufer dafür zu sorgen, dass der Wagen die HU Nachkontrolle besteht.
Aber Achtung: Wenn der Prüfer jetzt die Reifen bemängelt hat, weil die abgefahren sind, kann sich der Verkäufer auch auf dem nächsten Schrottplatz 4 Reifen gleicher Größe holen, die gerade etwas mehr als 1,6mm Profil haben, damit wäre die HU Nachkontrolle auch bestanden.
Das würde Dich auch nicht weiterbringen.
Das ist eher eine Sitiuation, in der Ihr Euch die Kosten teilen solltet, wenn er wirklich für 50 EUR 4 gebrauchte Altreifen draufzieht, die gerade noch für die Abnahme taugen, bringt Euch das auch nichts, dann kauft ihr in ein paar Wochen wieder neue Reifen.
Mit der Zusage "2 Jahre TÜV" wird eine kaufentscheidende Eigenschaft beworben, welche im Gesamtpreis enthalten ist. Ist erst einmal ein Kaufvertrag zustande gekommen (auch mündlich), so hat der Verkäufer die zugesagte Eigenschaft ohne Aufpreis zu liefern. Kann er dies nicht, so liegt ein Mangel vor.
Ob es dann an den Reifen, dem Auspuff, der Beleuchtung oder einem lecken Motor hapert - das kann dem Käufer eigentlich egal sein.
Der Verkäufer hätte die Mängel ja schon vor dem Angebot feststellen und beheben und entsprechend den Preis anpassen können. Nachträglich kann er dies jedenfalls nicht.
Gut ist immer, wenn man glaubwürdige Zeugen vorweisen kann. Denn wenn es sich hier um einen eingetragenen Händler handelt, so könnte es sich um gewerbsmäßigen Betrug handeln - und das dürfte bestimmt auch die Staatsanwaltschaft interessieren.
Ist die Ware noch nicht bezahlt und es sind dem Käufer durch den Mangel Unkosten entstanden, so kann er Schadenersatz verlangen.
Fahrzeug am WE gekauft, jetzt beim TÜV durchgefallen...
Da kann man wohl von versprochenen 2 Jahren ausgehen.
pacta sunt servanda. Wenn im Vertrag steht, dass zu einem bestimmten Preis ein Auto mit TÜV verkauft wird, dann muss das auch zu dem Preis mit TÜV geliefert werden.
sicher
ja
.... dabei ist es aber egal ob mit frischem TÜV oder noch laufenden, wenn nicht genau spezifiziert wird ob der Wagen mit neuem TÜV und zugelasenem Sonderzubehör verkauft wird.
"Nun sind die Felgen bzw Reifen im Tüv durchgefallen" --- Ergo: Kein TÜV, auch nicht noch laufend.
Vertrag ist Vertrag, und steht in diesem Vertrag dass das Auto mit TÜV geliefert wird, dann hat der Verkäufer der den Vertrag akzeptiert hat auch ein Auto mit TÜV zu liefern. Eine Preiserhöhung ist ausgeschlossen, solange dazu nichts im Vertrag verankert wurde.
Habt ihr es schwarz auf weiß, und er liefert nicht ohne mehr Geld zu erhalten, könnt ihr es zur Anzeige bringen.
MFG,
Nils
Habt ihr es schwarz auf weiß, und er liefert nicht ohne mehr Geld zu erhalten, könnt ihr es zur Anzeige bringen.
Solange noch kein Geld geflossen ist kann von einer Straftat keine Rede sein.
Allerdings kann man sehr wohl auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen. Das ist aber ein Zivilprozeß und hat nichts mit dem Strafgesetzbuch zu tun.
jetzt sagt hier aber jemand etwas anderes
Danke
Privatkauf oder beim Händler?
händler
Der Händler muß das Fahrzeug in einem fahrbereiten Zustand übergeben. Die Montage einer nicht zugelassenen und eintragungspflichtigen Rad-Reifenkombination muß nicht vom Käufer akzeptiert werden. Verweigert die Abnahme solange bis er eine vom Hersteller zugelassene Kombination montiert hat und zwar ohne Mehrkosten für euch. die Klausel "mit TÜV" kann auch bedeuten das das Fahrzeug noch Restlaufzeit mit der aktuellen Plakette hat, das ist nichtssagend.
"Schwarze-Schafe-Händler" nutzen diese Tricks gerne um mal schnell noch ein paar Extras zu verkaufen.
Mit der Zusage "2 Jahre TÜV"
Was hier in der Fragestellung aber nicht gemeint ist und auch nicht daraus hervorgeht. Mit der allgemeinen Angabe "mit TÜV" kann auch die noch verbelibende Restlaufzeit der vorhandenen Plakette gemeint sein.