Verjährung von ALG 1 Rückforderung?
Hallo,
meine Mutter hat Samsag ein Schreiben erhalten, in dem Sie von einem Inkasso Dienst aufgefordert wird 715,71 € zurückzuzahlen.
Bei dieser Zahlungsforderung handelt es sich um eine Rückforderung der Arbeitsagentur Mitte aus dem Jahr 2004.
In dem Schreiben steht, das die Forderung für die Zeitspanne 11.04.2004 - 01.05.2004 git. Zudem steht in der Übersicht, das die Fälligkeit am 25.06.2006 war.
Ich habe mich daher bereits mit dem § 50 SGB X beschäftigt. Dort stehen Fristen zur Rückzahlung aber keine die über die Zeitspanne von über 10 Jahren geht.
Ich habe auf dem Schreiben keine offizielle Nummer der Agentur für Arbeit, nur eine Auflistung ohne Kopfbogen und Erläuterungen, sowie das Schreiben des Inkasso-Dienstes.
Meine Mutter ist leider nicht mehr in der Lage sich dazu zu äußern. Sie lebt aber noch.
Ist das nicht schon verjährt? Warum kommt erst jetzt ein Schreiben?
Bei der Nummer des Inkasso-Dienstes meldet sich keiner und die Agentur fr Arbeit will mir keine Auskunft geben.
Vielen Dank.
6 Antworten
wenn es bereits einen fälligkeitstermin gab und die sache ans inkasso abgegeben wurde - passiert in der regel direkt nach dem rückforderungsbescheid. in der regel sind die dinge vorliegend beim zoll mit eigener bearbeitungsnummer und bezugnehmend auf die bg-nummer oder kd-nummer beim arbeitsamt. einfach dorthin schreiben in form von mail und gucken was die wollen.
Bekam denn Deine Mitter in der Zeit überhaupt Leistungen? Es müssten ja bei Deiner Mutter Unterlagen vorhanden sein.
Wenn nicht, ist das Fake. Dann kannst Du das Schreiben einfach ignorieren. Keinesfalls beim Inkasso anrufen.
Wenn doch, musst Du, da sich Deine Mutter nicht mehr äußern kann, direkt zum Arbeitsamt gehen.
Ich würde da gar nichts zurück zahlen.
@ Klarglocke
Bist du dir sicher, dass das Schreiben kein Fake - Schreiben vom Inkassobüro ist?
Deine Mutter soll das Schreiben schnappen und zur Arge gehen und wenn man sich nicht sicher ist, dass das Schreiben auch von dort kommt, sollte man man niemals dort anrufen.
Hast du mal die Telefon.-Nummer vom Inkassobüro auf Google gesucht, ob es da schon was darüber gibt?
Da es deine Mutter betrifft, wird auch sie nur die persönliche Auskunft bekommen.
Also, du kannst ja mit deiner Mutter dorthin gehen, vier Ohren und Augen bekommen mehr mit bei einem Gespräch.
Sorry, habe überlesen, dass deine Mutter nicht selber hingehen kann, dann nimm du das Schreiben und versuche es, erkläre warum deine Mutter nicht kann.
wende dich damit an die Verbraucherzentrale bzw. Verbraucherschutz...
ich kann mir nicht vorstellen, dass das von der Arge kommt....
wäre ja schon fast ein Kalauer wenn die 13 Jahre brauchen um zufiel gezahlte steuergelder zu entdecken.......
Vielleicht deswegen auch mal den Bund der Steuerzahler kontaktieren....
Bei Steuern ist alles hinfällig was vor 10 Jahren gewesen ist...und so müßte sich das da auch verhalten....
du mußt Belege nur 10 Jahre verwahren, also widersprechen, schreiben man kann den Sachverhalt nicht nachvollziehen, da du nur noch Unterlagen ab 2007 in Verwahrung hast.
An meinen vor 12Jahren verstorbenen Vater. Ist heute ein Inkasso Schreiben im Auftrag der Arbeitsargentur gekommen. Er müsste 2006 noch 212€ zurück erstatten. Mich würde interessieren ob wir darauf überhaupt reagieren sollen. Oder ob es ein Fake Inkasso Büro ist.