Wie sollte man sich verhalten, wenn Blaulicht hinter einem eingeschaltet wird?
Hi Leute... mir ist in der Silvesternacht was Komisches passiert ^^ Ich habe zwar fast 10 Jahre einen Führerschein, wurde aber noch nie von der Polizei kontrolliert...weder als ich irgendwo stand, noch wurde ich fahrend angehalten.
In der Nacht des 31.12.2015 war ich also mit dem Auto unterwegs, hinter mir fuhr auch ein Auto, was sich als Polizeiauto erwiesen hat...es fuhr einige Zeit hinter mir und auf einmal hat es sein Blaulicht aktiviert. Ich dachte schon, dass sie mich jetzt kontrollieren wollen (was problemlos geklappt hätte, da ich nichts getrunken habe...falls hier jetzt irgendwelche Schlaumeier ankommen).... da ich aber wie gesagt noch keine Erfahrung mit der Polizei gemacht habe, wusste ich nicht, ob ich sofort und ohne Umschweife rechts ranfahren und anhalten muss oder ob das anders abläuft. Ich bin erstmal auf die Bremse (es war innerorts und ich bin von ca 50 auf 30 km/h runter) und habe mich auch sehr weit rechts gehalten und habe dann bemerkt, dass sich der Polizeiwagen vor mich setzen will... ich dachte, dass die mich dann ausbremsen oder ich auf ihrer LED-Anzeige irgendeine Anweisung bekomme ^^...
Letztendlich hat sich aber herausgestellt, dass sie schlicht zu einem Einsatz gerufen wurden und mich einfach nur überholt haben.
Selbstverständlich weiß ich im Generellen, dass man rechts anzuhalten hat, wenn Blaulicht hinter einem erscheint, aber in dieser spezifischen Situation (schlecht einsehbare und langezogene Kurve) hätte ich sowohl mich als auch die Beamten (wenn sie mich denn wirklich angehalten hätten) gefährdet.
Wie lange hat man denn "Zeit" anzuhalten, wenn Blaulicht hinter einem erscheint, das einen kontrollieren will?
5 Antworten
Dazu steht im § 38 StVO:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet
werden, wenn höchste Eile geboten ist, ..... Es ordnet an: „Alle
übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen
und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei
Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von
geschlossenen Verbänden verwendet werden.
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
Das bedeutet für dich das blaues Blinklicht alleine nur zur Warnung da ist. Lediglich bei einem geschlossenen Verband wo das Führungsfahrzeug mit Einsatzhorn fährt gilt dann auch für die restlichen Fahrzeuge des Verbandes (1).
Bei einem einzelnem Fahrzeug nur mit Blaulicht bedeutet das nichts anderes für dich als erhöhte Aufmerksamkeit.
Anhaltesignale bzw. Weisungen der Polizei denen du nachkommen musst sind nur die rote Kelle oder Leuchtschriften.
Wenn du einem Fahrzeug mit Blaulicht ohne Signal bei sich bietender Gelegenheit das Überholen bzw. die ungehinderte Durchfahrt ermöglichst machst du nichts falsch. Es gibt taktische Lagen (drohender Suizid, laufender Überall o.ä.) wo Einsatzhorn unklug ist. Nur so aus gegenseitiger Rücksicht, verpflichtet bist du nicht.
Bei der nächsten "Verkehrssicheren" Möglichkeit ist der Fahrer angehalten der Aufforderung Folge zu leisten, sagt man. Ne Minutenzahl ist da echt superschwierig zu sagen. Wenn man gestikuliert, dass man die Aufforderung gesehen hat, ist alles gut, denke ich.
Hallo,
Um hier kurz die Unsicherheit zu klären. Wenn du hinter dir ein Einsatzfahrzeug entdeckst - Egal ob Feuerwehr, Polizei, oder Rettungsdienst - gilt es für dich: Ruhe bewahren!
- Suche dir eine gute Gelegenheit, an den rechten Fahrbandrand zu fahren, solltest du auf einer Straße sein.
- Bist du gerade in einem Kreisverkehr: Verlasse diesen zuerst, dann fahre rechts ran! Sonst verengst du die Fahrbahn nur zu stark,
- Stehst du als vorderstes Auto an einer roten Ampel, So darfst du dieses Lichtzeichen missachten, um den anrückenden Fahrzeug Platz zu schaffen. Fahre also, nachdem du dich abgesichert hast, dass du keine Gefährdung für den Querverkehr darstellst, in die Kreuzung rein um dem Fahrzeug Platz zu verschaffen.
Als letzten Tipp noch, Setzt nach dem Ausweichen deinen Blinker, um den Rettungskräften anzuzeigen, dass du sie wahrgenommen hast.
Ob es sich hierbei nun um Verkehrsbeamte handelt, die dich Kontrollieren möchten, oder nur die netten Beamten, welche gerade zu einem Einbruch eilen, kannst du nicht ersehen, somit gilt es immer wie oben beschrieben zu reagieren. Damit kannst du nichts falsch machen.
Mit bestem Gruß,
Max
kleine Korrektur: im Kreisverkehr einfach weiterfahren, das Einsatzfahrzeug verlässt den Kreisverkehr schließlich und Murphys Law verlangt es, dass die Fahrer, die Platz machen, immer genau die Ausfahrt wählen, wo das Einsatzfahrzeug raus muss und dann kurz hinter der Ausfahrt eine Vollbremsung machen. Also: als PKW einfach weiterfahren und schon hat das Einsatzfahrzeug einen überholt.
Aus erfahrung von Einsatzfahrten kann ich sagen das man NICHT sofort bremsen sollte. So schnell wie möglich so viel wie möglich PLatz schaffen und am besten noch blinken, damit zb. der Polizei Fahrer weiß das er wahrgenommen wurde
dann muss man das abwägen. Wenn du ein Polizei Auto hinter dir hast uns dann Blaulicht angeht einfach zur seite fahren, aber keine Vollbremsung machen. WEnn sie überhohlen ist alles gut und wenn sie dann vor dir anhalten is es ne Kontrolle und du warst gemeint
Ich meine: wie dumm kann man sein:
https://www.youtube.com/watch?v=OwjaLsVfyFs
Mein Alptraum ist es trotzdem vor einer Bli-Bla-Blitzampel bei ROT zu stehen und dann einem Einsatzfahrzeug mit Sonderrechten Platz machen zu müssen ...
Das kann eigentlich nur der Verursacher des Einsatzes gewesen sein, der jetzt die Rettung von Personen oder die Löschung eines Gebäudes verhindern will. So dumm kann echt kein Mensch sein.
Da kann ich Dir nur zustimmen, der Verdacht könnte einem kommen.
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. ( B - 1 ) 20 € § 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 135 BKat
VIEEL ZU WENIG !!! Nachschulung wäre angebracht :)
Aber ich weiß doch nicht ob ich angehalten werde oder ob der an mir vorbei will... und wenn ich nicht anhalte, heißt es noch, dass ich flüchten wollte...