Verhältnismäßigkeit beim Zwang zum Bluttest?


23.10.2021, 18:55

Nein, dieser Hergang ist weder erfunden noch bin ich der Beschuldigte. Allerdings war ich zugegen. Es scheinen sich ja eine Menge der hier anwesenden Beamten auf den Schlips getreten zu fühlen, bei dem Mist den Ihre Kollegen so verzapfen.

4 Antworten

Hui hui hui,

also fangen wir mal ganz von vorne an:

Eine Schleierfahndung, egal ob legal oder illegal, liegt auf keinen Fall vor.

Du erwähnst in einem Kommentar, dass du vom Bundesland Rheinlandpfalz sprichst. Da wäre die "Schleierfahndung im §9a/IV POG RhPF" geregelt

(4) Die Polizei kann im öffentlichen Verkehrsraum angetroffene Personen kurzfristig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Fahrzeuge ( § 19 Abs. 1 Nr. 6) und Sachen in Augenschein nehmen, wenn durch Tatsachen begründete Anhaltspunkte vorliegen, dass dies zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (§ 34 Abs. 3) oder zur vorbeugenden Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität oder zur Unterbindung unerlaubten Aufenthalts erforderlich ist.

Das hat nichts, aber auch gar nichts mit der von dir geschilderten Verkehrskontrolle zu tun.

Das ist einfach nur eine Kontrolle nach §36/V StVO

(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

und ja, da dürfen sehr wohl "amtsbekannte Stammkunden" bevorzugt rausgepickt werden - ob direkt vorm Wohnort der gute Stil ist, ist fraglich, aber auf jeden Fall rechtmäßig.

Der Urintest wird verweigert, 

Kann der Verkehrsteilnehmer machen, versteh ich persönlich nur nicht, wieso man sich den ganzen Rest nicht ersparen will, wenn man 100% sicher sein kann, dass der Test negativ ist. Einmal Urin abgeben, Test abwarten, zwei Minuten später weiterfahren, alles gut.

Ooooooder: Es auf die harte Tour lernen.

Keine Schlangenlinien gefahren, keine auffälligen Augen und keine Konzentrationsprobleme.

Das dürfte eher subjektiver Natur sein... unabhängig davon, sind das bei weitem nicht die einzigen Ausfallerscheinungen, die ausschlaggebend sein können - nur ein paar, die mir noch einfallen: "Stimmungsschwankungen, aggressives Auftreten, verspätetes Anhalten, kann den Aufforderungen des Beamten nicht Folge leisten"

wird nun unter körperlicher Gewalt,(herauszerren aus seinem Fahrzeug, tragen zum Polizeifahrzeug.
 hilft aber auch nicht mit

Die Polizei hat einen Verdacht, dass der Verkehrsteilnehmer unter dem Einfluss berauschender Mittel fährt. Einen Test vor Ort verweigert dieser. Um den Verdacht zu erhärten oder auszuräumen, ist die Blutentnahme die einzig logische Konsequenz: Wenn der Verkehrsteilnehmer nicht mithilft, ist "aus dem Auto zerren" und "zum Auto tragen" nun mal die einzige Möglichkeit, ihn aus seinem Auto und in das Auto der Polizei zu kriegen.

 zum Bluttest gezwungen.

Das ist in Ordnung, siehe z.B. hier:

Gemäß § 81a StPO sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, auch ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist und wenn sie zum Zwecke der Strafverfolgung angeordnet werden.
Eine polizeiliche Anordnung, z. B. bei Trunkenheit im Verkehr, macht die Einwilligung des Betroffenen somit entbehrlich und gestattet auch körperliche Eingriffe gegen dessen Willen [...]

https://www.bdc.de/blutentnahmen-auch-ohne-einwilligung-des-patienten/

Und jetzt kommt aber der Clou: Wenn wirklich und zu 100% keine Anhaltspunkte für eine Trunkenheitsfahrt vorlagen, bin ich auch der Meinung, dass die Blutentnahme unrechtmäßig war. Schlicht weil keine Verdachtsmomente bezüglich einer Straftat vorlagen.

Wenn also deine Story so zu 100% stimmt, dann war die Blutentnahme meiner Meinung nach unrechtmäßig.

Glaub ich aber nicht... Mal davon abgesehen, dass ich nicht dabei war. Reicht ja, wenn die Kollegen vor Ort den Eindruck hatten, dass der Verkehrsteilnehmer Ausfallerscheinungen hatte (nochmal: subjektiv!). Selbst wenn sich die Kollegen diesbezüglich irren, ist die anschließende Blutentnahme rechtmäßig, da ein Irrtum nun mal kein Beweisausschließungsgrund ist.

Und noch eine ganz persönliche Meinung:

Aktenkundigkeit wäre illegale Schleierfahndung. 
Der Verkehrsteilnehmer weist die Beamten auf den Sachverhalt hin

Das ist halt Blödsinn und hätte auch bei mir sofort den Eindruck erweckt, dass der sich vor irgendwas drücken will.

 Der Urintest wird verweigert,

Aller spätestens da...

Und ja, ein verweigerter FREIWILLIGER Test, darf dem Betroffenen nicht negativ ausgelegt werden - de facto ist es aber so, dass von 20, die einen Test verweigern, 19 schon einen guten Grund hatten, ihn zu verweigern und 1 es halt einfach der Quotenquerulant war ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja, also der Sachverhalt ist schon echt sehr abstrus muss ich sagen. Für eine Kontrolle besteht immer ein Grund, Hinweis oder Verdacht, außer man befindet sich im Grenzgebiet, aber das lassen wir Mal außen vor.

Ein Betroffener einer Kontrolle muss immer mitwirken, kann aber einen Urintest ablehnen. Wenn ein hinreichend bestimmter Verdacht auf übermäßigen Alkoholkonsum am Steuer vorliegt, kann der Bluttest angeordnet werden, welcher dann durchgeführt wird. Ob der Betroffene passiven oder aktiven Widerstand leistet, ist erstmal egal. Der Bluttest wird durchgeführt, ob er will oder nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SittenStrolch1 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 17:52

Aktenkundigkeit war der einzige Grund für die Kontrolle

SittenStrolch1 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 17:49

Das ist tatsächlich so passiert. Abstrus hin oder her.

Mal rein theoretisch geantwortet:

Die Beamten werden theoretisch im Protokoll dazu schon die mit unsicherer Stimme und glasigen, unruhigen Augen vorgebrachte Weigerung zum Urintest vermerken, was dann zu der völlig legalen, unter unmittelbaren Zwang durchgeführte Blutentnahme führte.

Der Beschuldigte wird natùrlich seinerseits theoretisch behaupten er hätte keine Auffälligkeiten gezeigt. Der Richter wird den Aussagen der Beamten glauben!

Ist das Ergebnis dann noch positiv oder es gibt "Nebenfunde" im Blut dann werden die Beamten theoretisch für ihren guten Riecher sicherlich belobigt, da es ja dazu führte die Strassen sicherer zu machen.

Der Beschuldigte theoretisch wird den Begriff der "illegale Schleierfahnung* erfinden und sich bis auf die Knochen blamieren!

So wie einer, der wegen illegalem Waffenbesitz oder Drogenbesitz in der Vergangenheit aufgefallen ist da kontrolliert wird, wird auch ein früherer Schluckspecht gecheckt.

Woher ich das weiß:Hobby
SittenStrolch1 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 17:53

Also schreiben die Beamten wissentlich Lügen in ihre Berichte, um ans gewünschte Ziel zu kommen?

Leestiger  23.10.2021, 18:00
@SittenStrolch1

Kannst du nicht lesen?

"Theoretisch"

Gegenfrage - woher hast du denn die erfundene "illegale Schleierfahndung"?

Bist du wirklich so naiv zu glauben, das einer der schon einmal den Führerschein wegen Sauferei verloren hat nicht auf das kontrolliert werden darf?

SittenStrolch1 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 18:12
@Leestiger

Beleidigen lassen muss ich mich nicht, lesen kann ich sehr wohl.

Belastender finde ich die Aussage eines offensichtlichen Polizeibeamten, der zugibt, dass manchmal wissentlich Lügen zu Protokoll gegeben werden, um im Nachhinein besser dazustehen.

SittenStrolch1 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 18:12
@Leestiger

Die Schleierfahndung ist in Rheinland-Pfalz nicht zulässig.

Leestiger  23.10.2021, 18:13
@SittenStrolch1

War klar, dass du mit sowas kommst, du bist ein Engel, die Anderen sind die Bösen..

Hilft dir nur nicht, losgetreten hast du es!

SittenStrolch1 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 18:49
@Leestiger

Sagen wir mal so: Auf solche Leute wie dich kann ich gerne voll und ganz verzichten.

Leestiger  23.10.2021, 19:33
@SittenStrolch1
Die Schleierfahndung ist in Rheinland-Pfalz nicht zulässig.

Die gibts da ja auch nicht, genau so wenig wie in den geschilderten Fall..

Triggerente69  06.11.2021, 23:05
@SittenStrolch1

Natürlich machen Polizisten das.

Wie naiv bist du?

Polizisten halten sich nur dann an Gesetze, wenn es für sie oppertun ist

SittenStrolch1 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 17:59

Den Leuten auf gut Glück an ihrem Wohnort aufzulauern wäre illegale Schleierfahndung.

Leestiger  23.10.2021, 18:02
@SittenStrolch1

Was derjenige dann theoretisch beweisen können müsste!

Oder darf an deiner Wohnadresse grundsätzlich keine Polzeistreife vorbeifahren?

Du wirst dich vor Gericht aber sowas von lächerlich machen...

SittenStrolch1 
Beitragsersteller
 23.10.2021, 18:06
@Leestiger

Der genannte Grund der Beamten war: Wir kennen Ihre Akte und wollten Sie mal pinkeln lassen.
Dass genau dort eine Streife entlang kommt, ist mehr als ungewöhnlich, da man ein gutes Stück über einen privaten Waldweg fahren muss.

peti12314  23.10.2021, 18:21
@SittenStrolch1

Um das mal richtig zu stellen… die Schleierfahndung wird meistens von Bundespolizei/Bundeszollverwaltung zivil gegen grenzüberschreitende Kriminalität betrieben.

Eine Person die im Fahrzeug fährt zu kontrollieren um die Verkehrstauglichkeit zu überprüfen ist eine normale Verkehrskontrolle und keine „Schleierfahndung.“

superseegers  23.10.2021, 22:58
@SittenStrolch1

Du bist aber sicher, den Begriff Schleierfahndung richtig verstanden zu haben?

Wenn ein Verkehrsteilnehmer:in aus welchem Grund auch immer zu einer Verkehrskontrolle gebeten wird, kann dies ja grundsätzlich unabhängig vom Grund zu jeder Zeit geschehen. Wenn dann im Verlauf dieser Verkehrskontrolle ein bestimmter Verdacht entstanden ist wird dem auch nach gegangen werden. Egal ob die Person dem nun zustimmt oder nicht. Wenn die Maßnahmen die vor Ort möglich sind abgelehnt werden geht's halt zur Polizeiwache. Und wenn die Cops sagen das jemand aussteigen soll dann muss/sollte dem auch Folge geleistet werden. Macht Er oder Sie das nicht und verweigert alles darf eben auch Zwang angewendet werden. Der/die Verkehrsteilnehmer:in hat es selbst in der Hand wie die Verkehrskontrolle verläuft.

Triggerente69  08.11.2021, 10:09

Was für ein flacher, obrigkeitshöriger Kommentar.

AlterHaudegen75  08.11.2021, 10:11
@Triggerente69

...... .und was für ein unnötiger und überflüssiger von dir......