Verhältnis Eigentümer und Halter bei Autofinanzierung und Anmeldung?

4 Antworten

Finanzieren geht nur mit einer Bank. Irgendwer muß folglich solvent und über 18 sein. Das wäre der Halter/Finanzierer. Steht das Fahrzeug auf dem Hof.

Nun soll damit gefahren werden. Dafür braucht es eine Versicherung. Laßt es euch von einem Versicherungsmakler ausrechnen. Zu komplex zu erklären, weil es zig Sondertarife genau für diese Konstellation gibt. Angebote kosten nichts.

Fahrer kann eine dritte Person sein und Bezahler eine vierte Person.

Du solltest dir aber überlegen ob du den Wagen direkt auf dich versichern willst. Das wird sehr teuer. Einer deiner Eltern könnte ihn erstmal als Zweitwagen anmelden und dich als Mitfahrer ei tragen. Bei den meisten Versicherungen kommt dad billiger als einen Wagen direkt auf einen Fahranfänger zu versichern.

Nach einigen Jahren kann der Vertrag dann auf dich umgeschrieben werden.

Red mit deinem Versucherungsheini.

schleudermaxe  01.04.2021, 14:34

Das höre ich jetzt zum ersten Mal, wer zockt denn die Kunden so ab, bestimmt ein Onliner, oder? Haben denn die Eltern überhaupt freie SF-Klassen für das Kind?

Meine z.B. fragt gar nicht, ob und wieviele km die Fahrer schon gefahren sind.

LetsDoNothing 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 14:16

Den Wagen wollen wir wahrscheinlich NICHT direkt auf mich Versichern lassen, da es eben arg teuer werden kann bzw. werden wird. Wie in der Antwort an DerHans zu lesen ist soll alles erstmal über die besagte Person laufen. :)

schleudermaxe  01.04.2021, 14:31
@LetsDoNothing

Das hört sich für mich nicht so gut an. VN und (auch noch fremder) Halter getrennt kostet meist mehr Beitrag, wer hat den Tipp losgetreten?

Welche SF-Klasse gibt es denn für Dich bzw. für den Sponsor?

LetsDoNothing 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 14:43
@schleudermaxe

Meines Wissens nach kann die Person, welche im übrigen mein Onkel sein soll/sein wird eine SF zwischen 16 und 25 aufweisen (genaue ist mir grad nicht bekannt)

schleudermaxe  01.04.2021, 14:45
@LetsDoNothing

Das wird so nicht viel nützen, wenn er die SF-Klasse selber benötigt.

Sie müsste frei sein, für Dein Auto, dann mag es sich rechnen. Bedenke, später kannst Du die nicht übernehmen, allenfalls die gefahrenen Jahre werden übertragen. Etwaige Schäden werden mitgenommen.

LetsDoNothing 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 14:48
@schleudermaxe

Ich denke mal dass ist bei uns ein wenig kompliziert, ich kann es aber mal versuchen zu erklären. Er ist so lange Auto gefahren, sodass er eben auf die SF-Klasse gekommen ist, wie er jetzt eben ist. Jetzt mag er jedoch nicht mehr selber fahren, sein eigenes Auto somit abmelden und quasi nicht mehr selber am Straßenverkehr direkt teilhaben.

Darauf anschließend wäre dann halt mein Auto, welches er Versichern würde. War das jetzt etwas verständlicher?

schleudermaxe  01.04.2021, 14:51
@LetsDoNothing

Das hört sich unkompliziert an. Wenn diese Variante zu teuer ausfällt, kann ja vielleicht Dein Vater/die Mutter die SF-Klasse übernehmen. Beide Varianten (Onkel/Eltern) vor der Zulassung bitte rechnen.

Zum Vergleich vielleicht beim Marktführer, mit Beratern in fast jedem Ort.

Viel Glück!

LetsDoNothing 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 14:54
@schleudermaxe

Danke für deine Tipps, wir werden dann mal schauen wie wir es machen. Erstmal muss das ja eh klappen was meine eigentliche Frage war *zwinker*.

Und sobald wir sicher wissen, dass als Beispiel die Audi-Bank uns zusichert, dass Halter und "Finanzierungsnehmer" zwei unterschiedliche Personen sein dürfen, dann können wir natürlich auch alles weitere Machen.

Wenn du noch nicht 18 bist kannst du keine Verträge mit einer Dauerschuld abschließen. Dazu gehören Versicherungen aber auch die KFZ-Steuer.

Eine Finanzierung auf deinen Namen ist natürlich NICHT möglich , aus dem gleichen Grund.

LetsDoNothing 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 14:15

Das die Finanzierung auf meinen Namen nicht möglich ist, ist mir bewusst. Wir haben das so geplant, dass eben die Besagte Person das Auto finanziert, wohlmöglich Steuer- und Versicherungskosten trägt und wir bloß hier bei unserer Zulassungstelle das Fahrzeug auf mich Zulassen. Dies hat u.a. den Grund, dass die Person, welche mir das Auto kaufen mag in einem anderen Kreis wohnt und wir aus "bequemlichkeit" gesagt haben, dass das Auto schon das Kennzeichen von hier haben soll.

Das hört sich doch gut an. Geldgeber, Käufer, Halter und VN dürfen durchaus verschiedene Personen sein.

Alles letztendlich eine Frage der SF-Klasse und des Beitrages.

Viel Glück.

Merke: Halter, lese ich, geht erst mit 18, oder Vollmacht der Eltern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
LetsDoNothing 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 14:09

Die Vollmacht meiner Eltern zu bekommen ist kein Problem, das haben sie mir beide schon versichert. Nur waren wir uns halt nicht sicher, da man ja meines Wissens nach wenn man ein Auto finanziert, also nicht direkt kauft auf einen schlag so eine Art "Kredit" nenne ich es mal beim Händler aufnimmt und es da ja hätte sein können, dass nur die Person die im Kaufvertrag steht das KFZ zulassen dürfte.

schleudermaxe  01.04.2021, 14:15
@LetsDoNothing

Das kann passieren, dann muss eben ein anderer Geldgeber her.

Meine Versicherung z.B. vermittelt auch Auto-Kredite.

LetsDoNothing 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 14:26
@schleudermaxe

Was ist denn der Unterschied zu diesen Auto-Krediten?
Ich habe wirklich keine Ahnung bezüglich diesem Themas.

schleudermaxe  01.04.2021, 14:29
@LetsDoNothing

Bei meiner Vers. bleibt der "Brief" zu Hause, beim Autohaus wird deren Geldgeber mitsprechen wollen. Handeln, was sonst, nichts verschenken.

LetsDoNothing 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 14:43
@schleudermaxe

hm okay. Ich denke mal wir werden uns da noch ordentlich einlesen und schlau machen