Verdienstausfallsentschädigung bei Gericht, trotz Freizeit?

2 Antworten

Du bekommst eine Verdienstausfallentschädigung, wenn du eigentlich zu der Zeit arbeiten müsstest und deswegen weniger verdienst.
Wenn du an diesen Tag frei hast, bekommst du eine Freizeitentschädigung (= Zeitversäumnis § 20 JVEG)

Nestron 
Beitragsersteller
 04.05.2019, 15:32

Danke.

Nein, aber eine Entschädigung wegen Zeitversäumnis. Die ist aber so gering (3,50 Euro pro Stunde), dass sie den zusätzlichen Zeitaufwand kaum wert ist.

Nestron 
Beitragsersteller
 04.05.2019, 15:32

Danke.