Verdacht der Trunkenheitsfahrt - was nun?

8 Antworten

zu 1. Falls nur Konsum nachgewiesen werden konnte und kein Besitz vorliegt, wird das Verfahren eingestellt. Merke: Konsum ist straffrei, Besitz ist strafbar!

zu 2. Solange die Polizisten keinen Beweis dafür haben, daß Du das Auto wirklich bewegt hast, liegt keine Trunkenheitsfahrt vor.

zu 3. Hier hast Du ein Problem: Du konsumierst Amphis. Die gelten als harte Drogen. Und hier reicht bereits der einmalige Konsum - auch außerhalb des Straßenverkehrs! - aus, um die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs zu verlieren.

Und ein "Verdacht" liegt hier nicht mehr vor: Durch die Blutabnahme ist erwiesen, daß Du harte Drogen konsumierst.

Die Polizei informiert in diesem Fall nach StVG §2 (12) die Führerscheinstelle:

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

Für die FsSt ist der Konsum harter Drogen ein Eignungsmangel nach FEV §46 (1):

(1) Erweist sich der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies gilt insbesondere, wenn Erkrankungen oder Mängel nach den Anlagen 4, 5 oder 6 vorliegen

iVm FEV Anlage 4 Punkt 9.1

9.1 Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis)

für den die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs ausrücklich verneint wird.

Folgen: Die FsSt ordnet den Entzug der Fahrerlaubnis an. Eie Wiedererteilung ist frühestens nach einjähriger Abstinenz und einer positiven MPU möglich.

  • Trunkenheitsfahrt: Wird voraussichtlich einen Strafbefehl ergeben, nach Einspruch eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht.mit Anhörung aller Zeugen. Hierüber kann nur spekuliert werden: Welche Wahrnehmungen haben die Polizisten zu Protokoll gegeben, wie glaubwürdig werden die anderen Zeugen aussagen.

  • Fahrerlaubnis: Vermutlich wird MPU angefordert bzw. wöchentliche BTM-Screenings. Führerscheinbehörde kann schon tätig werden "wenn Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bekannt werden". Dies muß nicht zwingend mit dem Fahren im Strassenverkehr zusammenhängen. (Bsp. Volltrunken als Fußgänger auf gefallen).

antipolice 
Beitragsersteller
 03.06.2014, 08:57

Die anderen Zeugen sagen alle die Wahrheit und dass was sie gesehen haben: Sie haben mich nicht fahren sehen, ich war schon anwesend bevor Sie hinzu gekommen sind.

Justinianus  03.06.2014, 12:29
@antipolice

Kurz zur Beweisführung eines Negativums: Niemand kann etwas bezeugen was nicht passiert sein soll.

Alter Witz hierzu:

Richter zum Angeklagten: Nun legen sie doch ein Geständnis ab, 10 Zeugen haben übereinstimmend ausgesagt daß sie die Tat begangen haben.

Angeklagter (grinsend): Na und, ich kann sofort 100 Zeugen benennen die mich nicht gesehen haben!

antipolice 
Beitragsersteller
 05.06.2014, 02:09
@Justinianus

Ja aber Zeugen können nur das aussagen was sie gesehen haben und die haben nicht s gesehen. andere Zeugen, als die ivh kenne gibt es nicht und die polizisten haben mich auch nicht fahren sehen: daher meine ich....

Du wirst nicht damit durch kommen zu behaupten zufällig die Karte auf dem Tresen gefunden zu haben, die zufällig zum Wagen deines Vaters gehört, der zufällig auf dem Parkplatz stand. Du müsstest wissen, wer fuhr, auch wenn es reicht dass du die Karte auf dem Beifahrersitz in der Tasche hast und wenn du nicht sagst, wer fuhr, dann sagst du es nicht, weil du dich nicht selbst belasten musst und keinen anderen fälschlich beschuldigen darfst.

Der Verdacht ist damit ausreichend begründet und die Beweissicherung vollkommen legal.

aber darauf haben mich die sehr schlecht gelaunten Herren von der Polizei nicht hingewiesen.

Die sollen also auch noch freundlich sein, während du sie für dumm verkaufen willst? Sie müssen dich nicht darauf hinweisen, dass du die diese Tests verweigern solltest, wenn du dicht bist. Bringt dir aber sowieso nichts. Blutabnahme folgt.

habe ich recherchiert, dass diese Strafanzeige mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit fallen gelassen wird.

Darauf würde ich mich an deiner Stelle nicht verlassen.

Frage 3: Wird diese bei einem "Verdacht" auch schon Tätig?

Dein Konsum von Amphetaminen ist einwandfrei bewiesen und nicht bloß ein Verdacht. Darüber wird immer eine Mitteilung an die Führerscheinstelle erlassen, die verhängt eine MPU Auflage. Durch die MPU wird dir die Möglichkeit gegeben deine generelle Tauglichkeit zum Führen eines Fahrzeugs zu beweisen. Ein Beweis, der durch den Amphetaminkonsum grundsätzlich notwendig wurde. Kannst du das nicht oder nicht rechtzeitig beweisen, wird dir der Schein zum Wohle aller anderen Verkehrsteilnehmer entzogen. Dass du bereits auffällig warst und hier auch noch ein Mischkonsum vorlag, kommt erschwerend hinzu, das wird aber bei der MPU aber noch ausreichend thematisiert werden.

antipolice 
Beitragsersteller
 03.06.2014, 09:20

ich wollte die Polizisten nicht für dumm verkaufen, aber heisst es nicht eigentlich dass ich solange Unschuldig bin, bis meine Schuld bewiesen ist? und schließlich war ich auch stets höfflich ggü den Herren und habe meinen Respekt höfflich gezeigt und nicht lächerlich: dass einzige was mir nicht gefallen hat war dass sie mich vor allen Zuschauern komplett durchsucht haben und ich sogar meine Schuhe ausziehen musste und selbst hier bin ich noch freundlich geblieben.

Zur Strafanzeige: Der Konsum ist legal, der Besitz ist illegal: Besitz können sie mir nicht nachweisen

Fraganti  03.06.2014, 09:59
@antipolice
ich wollte die Polizisten nicht für dumm verkaufen,

Wie sieht denn das für dich aus, wenn dir einer sagt: "Wer gefahren ist weiß ich nicht, ich habe zwar die Karte und die funktioniert auch vom Beifahrersitz aus, aber wer fuhr, das weiß ich nicht!" Du kämst dir auch vera+scht vor.

dass einzige was mir nicht gefallen hat war dass sie mich vor allen Zuschauern komplett durchsucht haben und ich sogar meine Schuhe ausziehen musste und selbst hier bin ich noch freundlich geblieben.

Eigensicherung. Würdest du auch tun, hättest du ihren Job.

Zur Strafanzeige: Der Konsum ist legal, der Besitz ist illegal: Besitz können sie mir nicht nachweisen

Geht es bei der Strafanzeige jetzt etwa nicht mehr um das Fahren unter Einfluss von BTM/Alk, also nicht mehr um eine Verkehrsstraftat? Lautet die Strafanzeige wirklich auf BTM-Besitz, obwohl man keine fand? Das glaube ich nicht.

Ein wirre Geschichte, die Du da auftischst. Du weisst nicht, "wer das Auto dort abgestellt hat"? Fahren denn 20 Leute mit dem Auto Deines Vaters rum? Oder redest Du auch nicht mehr mit ihm? Was soll der Teil mit Keyless Card/Schlüssel? Soll das einfach zur erhöhten Verwirrung beitragen? Warum sagt Dein Kumpel schon was zur Polizei, noch bevor er "hinzukommt"???

antipolice 
Beitragsersteller
 03.06.2014, 08:52

Die Gedanken meines Kumpels kann ich nicht begründen.

Keyless Card: nur weil sie mir sagen wollten dass ich der Fahrer des fahrzeugs bin, weil ich den Schlüssel hab: dieser Schlüssel funktioniert aber auch wenn ich ihn auf dem Beifahrersitz in der Hosentasche habe....

Ich weiss schon wer das Auto dort abgestellt hat, aber ich will diese Person da nicht mit rein ziehen...

Fraganti  03.06.2014, 09:18
@antipolice
Keyless Card: nur weil sie mir sagen wollten dass ich der Fahrer des fahrzeugs bin, weil ich den Schlüssel hab: dieser Schlüssel funktioniert aber auch wenn ich ihn auf dem Beifahrersitz in der Hosentasche habe....

Das Auto fährt nicht von alleine, nur weil du mit der Karte auf dem Beifahrersitz saßt. Du hättest wissen müssen wer neben dir saß und fuhr und hättest du ihn/sie sofort als Zeugen angegeben, hätte er/sie deine Behauptung sofort bestätigen können.

antipolice 
Beitragsersteller
 03.06.2014, 09:25
@Fraganti

Ich bin nicht auf dem Beifahrersitz gesessen: Bevor ich überhaupt irgendeinen Platz im Fahrzeug einnehmen konnte wurde ich von der Polizei aufs Revier mitgenommen.

Ich war zuvor Eis essen und zu Fuß in der Stadt unterwegs.

Was passiert wenn ich jetzt über meinen Anwalt noch den Fahrer nenne?

Fraganti  03.06.2014, 09:46
@antipolice

Wenn du zu Fuß unterwegs warst, wie kam dann der Wagen, zu dem du die Karte hast, dorthin und warum hast du das nicht sofort erklärt? Sorry, aber ich kapiere es nicht und es klingt irgendwie unschlüssig für mich.

Was passiert wenn ich jetzt über meinen Anwalt noch den Fahrer nenne?

Bespreche das am Besten mit dem Anwalt, der muss es vertreten und es muss zu seinem Plan passen.

Nun der Fall ist sehr komplex weil die Polizisten keine Zeugen haben dass ich gefahren bin.

Dann ist der Fall doch sehr einfach. Keine Fahrt kann auch keine Trunkenheitsfahrt sein.

Wird diese bei einem "Verdacht" auch schon Tätig? Die Frage begründet sich daraus, dass wenn der Verdacht sich nicht bestätigt: Die Blutabnahme eigentlich nicht gerechtfertigt war und damit unzulässig/illegal war/ist.

Tätig wird die schon, wobei festzustellen ist das da Sie nicht gefahren sind, keine Trunkenheitsfahrt vorliegt. In Bezug auf die Blutproble nützt ihnen das aber Nichts. Das Ergebnis ist in jeden Fall verwertbar. Für die Frage der Rechtmäßigkeit reicht hier aus, das der begründete Verdacht bestanden hat, das Sie gefahren sind. Und die Führerscheinstelle kann Ihnen u.U. wegen des Drogenkonsums den Führerschein entziehen. Dafür ist nicht zwingend notwendig, das Sie gefahren sind.

antipolice 
Beitragsersteller
 03.06.2014, 09:12

Vielen Dank für eine aussagekräfte Antwort