Verbuchen Darlehenstilgung und Zinsen

4 Antworten

Gibt es das Passivkonto für dieses Darlehn? Wenn ja, ist die Antwort einfach. Wenn die Annuitätszahlungen auf das Konto "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gebucht worden sind, ist das zunächst einmal falsch. Normalerweise gibt es in jedem Kontenrahmen ein Konto "Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten" und "Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten" also für Kontkorrentschulden. Im SKR 03 sind das die Konten 2120 und 2110. Die Jahresverkehrszahlen sollten zunächst umgebucht werden auf 2120. Dann Nimmst Du den Jahresauszug der Bank für das Darlehn. Die Differenz zwischen den Eröffnungswert in der Buchhaltung und dem Schlusswert gemäß Bankauszug buchst vom Konto 2120 um auf das Bankdarlehn, und dann hast Du sowohl das Bankdarlehn als auch die Zinsaufwendungen richtig abgegrenzt. Eine andere Möglichkeit bei der laufenden Buchhaltung gibt es nur, wenn die Annuität im Kontoauszug aufgeteilt wird auf Darlehnstilgung und Zinsen. Dann kannst Du auch gleich beide Konten ansprechen.

Das Darlehen ist bei einfacher Einnahmen-Überschuss-Rg. (also keine Bilanz) immer ein Konto, was im Privatbereich zugeordnet ist. Der valutierte Darlehensbetrag steht dort im Haben. Werden jetzt Raten gezahlt, in denen Zins und Tilgung enthalten sind, ist der Zinsbetrag in den Aufwand (das sind Kosten für langfristige Verbindlichkeiten) gebucht. Sie schmälern den Gewinn. Die Tilgung wird auf das Darlehenskonto gebucht. Die gesamte Summe kann auch auf das Darlehenskonto gebucht werden und bei Jahresabschluss die Zinsen vom Jahr in einer Summe vom Darlehenskonto in den Aufwand umgebucht werden. Die Buchung eurer Vorgängerin ist sachlich falsch, da in den Zinsaufwendungen die Tilgung enthalten ist, die nicht in den Aufwand gehört. Wenn das beim Jahresabschluss nicht berichtigt wurde, habt ihr ein falsches Betriebsergebnis ausgewiesen.

Das ist gundsätzlich falsch, denn nomal sind Darlehen, zumindest langfristige Anlagen-Konten und die Zinsen dafür sind Aufwendungen.

marcopolo89  14.10.2011, 13:36

Genau so, das Darlehen sollte auf der Passiv-Seite aufgeführt sein. Der Tilungsanteil sollte da gegengebucht werden und die Zinsen kommen auf das Konto Zinsaufwand.

Da musst du schon ein bisschen weiter ausholen, damit man das richtig versteht. Ihr habt ein Darlehen bei einer Bank (die dein Arbeitgeber ist?) und zahlt dafür Zinsen und Tilgung? Wieso sollte man das nicht auf das selbe Konto buchen?

Für Darlehenszinsen musst du eigentlich auch keine Steuern zahlen, denn das ist ja kein Geld, das du einnimmst. Aber die Bank muss auf ihren Gewinn Steuern zahlen.

IaBDT 
Beitragsersteller
 14.10.2011, 09:53

Nein, dass hab ich wirklich ein bisschen unklar ausgedrückt.

Meine Firma hat bei einer Bank das Darlehen aufgenommen. Seit Anfang des Jahres zahlen wir immer gleichbleibende Tilgung und Zinsen zurück.

Meine Vorgängerin hat das auf ein Konto gebucht (Zinsen und ähnliche Aufwendungen). Ist das so richtig? Ich hätte vermutet, dass man

Darlehen Zinsaufwendungen an Bank

buchen müsste

Zakalwe  14.10.2011, 12:01
@IaBDT

Ach so. Sorry, aber damit kenne ich mich nicht wirklich aus.