Verbotswidriges Befahren einer Anliegerstraße?
Hallo zusammen,
ich bin letzte Woche auf dem Weg nach hause von der Polizei angehalten worden, weil ich verbotswidrig eine Anliegerstraße befahren habe. Ich wohne allerdings direkt um die Ecke. Zwar nicht direkt auf der Anliegerstraße aber wirklich nur zwei Häuser weiter. In meiner Gegend sind Parkplätze sehr rar und um einen zu finden, fahre ich manchmal 20 - 30 Minuten um den Block. Dabei fahre ich dann auch durch diese Anliegerstraße. Da in der Gegen fast jede zweite Straße eine Einbahnstraße ist oder man nicht an jeder Straße rechts bzw. links abbiegen darf, bleibt mir da gar nichts anderes übrig, als diese Anliegerstraße zu benutzen. Meine Frage nun: Habe ich somit ein "Anliegen" und kann gegen die Zahlungsaufforderung Widerspruch einlegen? Oder muss ich tatsächlich die 20 € zahlen??
Bin für jeden Tipp dankbar! Vielen Dank
LG Anna
4 Antworten
Der Begriff "Anlieger" hat nichts mit einem Anliegen zu tun wie z.B. Deiner Suche nach einem Parkplatz.
Anlieger ist wer dort ein Grundstück hat oder ein Grundstück aufsuchen will.
Also so wie du das beschreibst (mit deinen Kommentaren weiter unten), denk ich, hast du wirklich ein Anrecht diese Straße zu benutzen. ABER: Das musst du IM VORFELD beantragen (zuständige Stelle ist deine Gemeinde, nicht die Polizei). Jetzt im Nachhinein wird dir nur noch übrig bleiben zu zahlen.
Callas113 hat Recht mit der Aussage, dass du dann halt ein paar Straßen weiter fahren hättest müssen (so wird es der Richter bei einem Einspruch auch werten...) Gleichzeitig würde ich dir, wenn
bleibt mir da gar nichts anderes übrig, als diese Anliegerstraße zu benutzen
das so schreibst, dir Vorsatz unterstellen und dein Bußgeld verdoppeln... nein nein, so glaub ich nicht, dass du weiterkommst.
Bezahl die 20 € und wende dich an deine Gemeinde, dass du eine Sondergenehmigung erhälst (sowas hatten in meinem alten Dienstbereich auch einige Anwohner, welche hinter der Anliegerstraße gewohnt haben...)
Ich befürchte, dass ein Einspruch keinen Erfolg haben wird. Ein Anliegen hat nur, wer direkt in der Straße wohnt oder jemanden dort besucht oder so. Für viele andere, wie auch in deinem Fall, wäre es sicher bequemer, schneller, einfacher durch diese Straße zu fahren, ist aber nicht gestattet, auch wenn viele "das Anliegen dadurch zu fahren" haben.
Na ja, dann musst du eben zwei oder drei Straßen vorher oder hinterher entlangfahren. Es wird einen anderen Weg zu deinem Haus geben und den musst du nehmen. Sollte es allerdings überhaupt keinen anderen Weg zu deinem Haus geben, dann ist ein Einspruch schon erfolgversprechend, denn dann kannst du ja gar nirgens anders lang fahren. So hatte ich deine Frage allerdings nicht verstanden.
@AnnaDoro,
so lange man nicht erwischt, ist das Alles kein Problem. Wird man aber erwischt, dann sollte man Verantwortung übernehmen und die Konsequenzen akzeptieren.
Du hast mein Mitgefühl wegen deiner Situation. Ich bin froh, dass ich einen Tiefgaragenplatz habe.
Vielen Dank für Deine Antwort. Aber genau das ist es ja. Es ist nicht bequemer, schneller oder einfacher für mich durch diese Straße zu fahren. Es ist erforderlich, weil ich am anderen Ende wohne. Eine Straße vorher darf ich nicht in die Richtung meiner Wohnung abbiegen und eine Straße dahinter ist eine Einbahnstraße, in die ich nicht fahren kann. Ich kann die Strafe verstehen, wenn man die Straße nutzt um beispielsweise den Stau auf der Hauptstraße zu umfahren aber so ist es in meinem Fall ja nicht.