Veranstaltung wegen Unwetter spontan um EINEN Tag verschoben, was sind meine Rechte?
Heute hätte eine Veranstaltung im freien sein sollen (14-22 Uhr), seit Tagen wird schon vor Unwetter im Radio gewarnt. Vom Veranstalter kam dann gestern um 21.00 Uhr die Absage wegen dem Unwettet und der Termin wurde spontan auf morgen (Sonntag) verlegt. Da ich nichts mehr gehört habe, hatte ich gestern Nachmittag schon mein Bahnticket online bestellt, welches nicht mehr storniert werden kann.
Das eine Veranstaltung wegen Unwetter abgesagt bzw verschoben werden kann, sollte einleuchten, aber darf ein Veranstalter das so spontan machen, obwohl es schon einige Zeit bekannt war? Und darf der Ersatztermin so spontan sein? Es bestand für keinen mehr die Chance beim Arbeitgeber noch Urlaub für den Montag einzureichen.
Kann ich mein Geld zurück verlangen und haftet der Veranstalter auch für das Bahnticket, welches nicht mehr storniert werden kann?
Rechtschutzversicherung ist vorhanden.
6 Antworten
In Fachkreisen nennt man das höhere Gewalt! Dagegen kann man nichts machen und auf deine Fahrkarte bleibst du sitzen. So eine Absage gibt es erst, wenn der DWD auch eine offizielle Unwetterwarnung herausgibt und die gibt es nicht tagelang vorher, sondern nur wenige Stunden, manchmal Minuten.
ja, das darf er. er kann sogar eine laufende veranstaltung abbrechen, wenn ein unwetter droht, weil die gesundheit der besucher und künstler vorrang hat. das ist höhere gewalt, du hast kein recht auf eine entschädigung oder ersatz von kosten.
Wärst Du lieber vom Blitz getroffen worden?
Unwetter sind höhere Gewalt, da gibt es teure Versicherungen dafür. Du könntest höchstens bei der Bahn um Kulanz bitten.
Nochmal anders: WER hat das Tage vorher (verlässlich) angekündigt?
Mehrere Radiosender ;) einslive beispielsweise
Am Vorabend ist doch recht spontan,
Jep kann man sagen. So sind Unwetter nun mal. Und die Reaktion darauf.
Wenn du baden gehst, eine Eintrittskarte für das Bad gekauft hast und es gibt ein Gewitter wird man Dich ganz spontan aus dem Wasser holen.
Das Fahrgeld zum Freibad wird man aber dabei ganz bestimmt nicht erstatten. Ist auch irgendwie ein wenig logisch das Ganze.......
Vor allem da ja vor Unwetter im Radio gewarnt wurde.
Du kannst wohl den Eintrittpreis zur+ck bekommen, für etwaige Folgekosten (Ticket / Hotelreservierung / tischreservierung im Restaurant ....) haftet der Vanstalter nicht
Es geht um den Zeitpunkt der Absage. Am Vorabend ist doch recht spontan, so ein Unwetter kommt ja nicht von jetzt auf gleich sondern ist schon einige Tage vorher angekündigt gewesen ;)
Hätte ja sein können das ich jetzt im Hotel gewesen wäre, welches ich extra gebucht habe.