Vaterschaftsklage wer trägt die kosten?

2 Antworten

So wie ich es verstanden habe, hast du die Vaterschaft bereits anerkannt? Dann bist du rechtlich gesehen der Vater, egal ob du es biologisch bist oder nicht. Damit bist du zunächst auf jeden Fall unterhaltspflichtig, hast aber auch alle Umgangsrechte, welche einklagbar wären. Da würde ich persönlich davon ausgehen, dass das Familiengericht die Verfahrenskosten aufteilt.
Dir steht auch die Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung offen, welche beim Familiengericht beantragt werden kann. Hier wird dann ein wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes ein Abstammungsgutachten gemacht. Die Gerichtskosten wirst wrsl du als Antragsteller zu tragen haben oder das Gericht trifft eine anderweitige Kostenentscheidung.

Nur mal so wegen dem Streitwert: Was willst du denn einklagen ?

Oder soll das eine Unterlassungsklage werden ?

Woher ich das weiß:Hobby
MeinCtutW007 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 03:26

warum eine Unterlassungsklage? Ich möchte nur das die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Vaterschaftsfeststellungsklage

DietmarBakel  12.01.2022, 03:56
@MeinCtutW007

Vater bist du doch. Hast du doch anerkannt. Du möchtest wahrscheinlich das Gegenteil.

Besteht bereits eine Vaterschaft für das Kind, muss die bestehende Vaterschaft erst im Rahmen eines  Verfahrens zur Vaterschaftsanfechtung für unwirksam erklärt werden.

https://www.unterhalt.net/blog/vaterschaft-anfechten.html

Sehr gut beschrieben mit Kosten. (50/50 oder 100/0)

MeinCtutW007 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 04:09
@DietmarBakel

Ja die Vaterschaft habe ich anerkannt, und den kleinen 8 Jahre lang mit großgezogen, natürlich würde ich mir wünschen das er mein leibliches kind ist. Nur spricht inzwischen sehr viel dagegen.

Ich möchte nur den vaterschaftstest, und die klarheit.

DietmarBakel  12.01.2022, 04:35
@MeinCtutW007

Na ja. Das hat ja Folgen. Einfach mal einen Test machen um anders miteinander diskutieren zu können? Du bist ja bereit es vor Gericht zu erstreiten.

Es geht ja auch um viel Unterhalt, Erbberechtigung usw.

Die Frage der Verfahrenskosten scheint mir deutlich beantwortet zu sein.

Bist du der Vater zahlst du 100 % (ca. 2.000€)

Bist du nicht der Vater zahlst Du 50 %

Das war ja die Frage.

MeinCtutW007 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 05:48
@DietmarBakel

sie hat einen privaten Test ja erst mehrfach nachweislich zugestimmt, als es dann soweit war, hat sie abgelehnt. kommunizieren geht da überhaupt nicht, sie hat mich überall blockiert, und durfte den kleinen bereits seit einem Jahr nicht sehen.

sie wollte den privaten Test doch letztendlich nicht machen, was ja schon seltsam genug ist.

meine ex meinte ja ich soll es gerichtlich durchsetzen.

für den privaten Test hätte ich 130€ bezahlt, nur weil sie meint den Test doch nicht machen zu wollen, kann es doch nicht sein das ich, weil ich mein recht durchsetzen möchte so viel bezahlen muss und sie lacht sich ins Fäustchen.