Vater will mich aus der Wohnung werfen?

6 Antworten

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Dein Vater kann dich nicht rauswerfen. Du bist zwar schon 19,aber noch in der Ausbildung. Dein Vater steht dir gegenüber noch solange in der Pflicht bis du eine abgeschlossene Ausbildung hast.Würdest du deinerseits ausziehen wollen,müsste er dir von Amtswegen sogar noch draufzahlen. Das heißt würde dein Ausbildungsgehalt zum zahlen der Mietkosten sowie Lebensunterhalt u.s.w. nicht ausrreichen,müsste er den Rest dazu zahlen. Also so einfach wird es nicht für ihn dich eben mal rauszuwerfen. Nachfragen kannst du in der Sache beim Jobcenter. Jugendamt ist glaube ich nicht mehr zuständig dar du schon 19 bist. Müsstest dich beim Jobcenter mal informieren welche Abteilung zuständig wäre. Kostgeld darf er aber von dir verlangen.

Marcel9619 
Beitragsersteller
 20.04.2016, 20:04

Was ist denn wenn ich den das Kostgeld nicht zahlen würde ? Der hat mich schon letzte Woche damit gedroht und ich habe morgen schon ein Besichtigungstermin und vllt sogar dann eine Wohnung.

schellsche  20.04.2016, 20:17
@Marcel9619

Er kassiert ja schon das Kindergeld von dir.Wenn du jetzt in Kürze schon eine eigene Wohnung gefunden hast,würde ich ihm das Kostgeld jetzt nicht mehr zahlen. Dein Vater wird sich vermutlich noch wünschen ,das er dich nicht bedrängt hätte auszuziehen.Weil es dann nämlich richtig an seinen Geldbeutel geht und nicht an deinen. Mach dir mal keine Gedanken über das Kostgeld,das hat sich erledigt wenn du die Wohnung jetzt bekommst.Das musst du ihm auch dann nicht mehr zahlen. Denn er hat dich rausgedrängt und darf dich nicht mittellos alleine im Regen stehen lassen. Er ist in der Verantwortung bis du deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast. Und er hat Sorge zu tragen,das es dir gut geht. Er muss auf alles das dein Ausbildungsgehalt übersteigt zahlen. So das du am Ende selbstständig über die Runden kommst. Ganz genau erfährst du das auf dem Jobcenter. Für deinen Vater wäre es deutlich günstiger ,er würde mit dir in einer Wohnung leben. Aber wenn das für dich unzumutbar ist,wird das Jobcenter dich darüber informieren ,wie dein Vater in Zahlungspflicht zu nehmen ist. Viel Glück!

wenn Du den Mietvertrag auch unterschrieben hast, dann kann er Dich nicht so schnell hinauswerfen. Wenn nein, dann geht's schon, obgleich Du auch Rechte hast, am besten gehe Morgen auf's Amt sage denen Bescheid und Du bekommst sofort eine Übergangslösung

Geh zum Anwalt, wenn Du im Mietvertrag  stehst, kann er Dich nicht rauswerfen, aber auf musst auch Deinen Anteil bezahlen.

Marcel9619 
Beitragsersteller
 20.04.2016, 19:50

auch als 3. Person darf er mich nicht rauswerfen? Ja aber der verlangt immer mehr. Der bekommt ja noch 190€ Kindergeld wegen mir und ich muss trotzdem genau soviel von mein Lohn abgeben wie mein Bruder (22)

emily2001  21.04.2016, 09:23
@Marcel9619

Das ist Abzocke, wenn du kannst: ab zum Anwalt und du verlangst deinerseits Unterhalt, du hast auch ein Recht auf Taschengeld!!!

Wo ist deine Mutter übrigens... Bezieht dein Vater irgendwelche Leistungen vom Amt, dann kann er was auf die Finger bekommen, wenn die davon erfahren, daß er dir mehr Geld abknöpft als deinem Bruder!

Emmy

Nein er kann dich nicht so leicht rauswerfen. Solange bis du selsbtständig erwerbstätig bist und ein fixes eigenes Einkommen hast das deinen Lebensunterhalt deckt hast du ein Wohnrecht, wenn er dich rauswefen möchte hat er also Unterhalt zu zahlen.

Hallo,

so lange du in der Ausbildung bist, muß er für dich sorgen. Solltest du ausziehen, dann darfst du das Kindergeld für dich in Anspruch nehmen!

Du kannst ihn dann auf Unterhalt verklagen, falls dies möglich ist (sich beraten lassen von einem Anwalt vorher, mit Beratungshilfeschein (Amtsgericht).

Wenn er dich schon terrorisiert, dann ist es wohl besser, du ziehst aus. Es gibt auch die Möglichkeit in eine WG oder in ein Einzelzimmer einzuziehen.

Emmy

Marcel9619 
Beitragsersteller
 20.04.2016, 20:06

Ich werde den nichts mehr geben danke ! Zum Glück habe ich meine Ausbildung in einer Hohen Firma und muss deswegen bei meiner Wohnung keine Kaution zahlen :) danke für deine Antworten.

emily2001  20.04.2016, 20:09
@Marcel9619

Das einzige Problem wäre, daß du den Mietvertrag mitunterschrieben hast!

Du könntest dich evtl. bei der Verbraucherberatung oder beim Mietverein (man muß aber Mitglied sein...) über die Modalitäten einer Kündigung erkundigen!

Emmy

emily2001  20.04.2016, 20:15
@emily2001

http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/gemeinsamer-mietvertrag/

Ein Auszug daraus:

Jedoch hat ein gemeinsamer Mietvertrag auch seine

Nachteile

, wie z.B. im Fall einer

Trennung der Lebenspartner

. Da beide Parteien Mieter der Wohnung sind, kann keiner der Partner den anderen der Wohnung verweisen. Ebenso ist beim

Auszug

aus der gemeinsamen Wohnung nur im Zusammenhang mit einer

Auflösung des gemeinsamen Mietvertrages

möglich, anderenfalls können im nachhinein noch Forderungen des

Vermieters aus dem noch bestehenden Mietvertrag geltend gemacht werden.

Einer der Mieter kann also auch bei einer Trennung nicht einfach

ausziehen.

Zusätzlich kann es im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von staatlichen Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld oder Harz IV

zu Problemen kommen. Besteht infolge der Trennung ein Anspruch auf eine Sozialleistung, werden sämtliche Einkünfte der im Mietvertrag eingetragenen Personen gewertet. Dieses gilt auch für die Höhe der anteiligen Miete und ist unabhängig davon, ob noch ein Zusammenleben besteht oder nicht.

Marcel9619 
Beitragsersteller
 20.04.2016, 19:52

such schon eine Wohnung. Da er wegen mir ja 190€ Kindergeld bekommt und von mein älteren Bruder nicht muss ich den kein kosgeld geben,obwohl er es verlangt oder ?

emily2001  20.04.2016, 19:59
@Marcel9619

Gib ihm nichts mehr und sorge dafür, daß du das Kindergeld sofort bekommst, so bald du ausgezogen bist... Hast du denn ein eigenes Konto eingerichtet ? Du bekommst auch Geld während der Ausbildung. Hoffentlch konntest du etwas sparen, weil viele Vermieter eine Kaution wollen.