Kann ich dem Vater das gemeinsame Sorgerecht entziehen?
Hallo,
mein Ex 24 (ich 30) war jetzt fast ein Jahr in der JVA und wird die nächsten Tage entlassen. Er sitzt nicht zum ersten Mal in der JVA. Im Juli wird er wieder vor Gericht verurteilt dabei geht es um die erste Erwachsenenstrafe. Wir haben ein 5 Monate altes Baby zusammen. Ich wohne bei meinen Eltern bin auf Wohnungssuche. Vor der Geburt war ich beim Jugendamt in Köln wo mein Ex wohnt, und habe ihm gemeinsames Sorgerecht zugesprochen. Die Urkunde wurde auch beurkundet. Ist die Urkunde gültig? Den mein Kind in Bonn geboren und gemeldet ist wie ich. Könnte ich das anfechten? Wenn er entlassen wird hat er keine Papiere, Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitz (kann sich nur bei seiner Schwester aufhalten wo zurzeit in einer 55qm 3 Zimmer Wohnung sich dann 8 Leute aufhalten, alle Harzt 4 Empfänger und alle Raucher sind) Job da er beruflich nie tätig war würde er glaube ich vom Sozialamt Hilfe bekommen. Im Prinzip sind er und seine Familie Albaner mit Migrationshintergrund und alle mit Sonderschulabschluss. In seinem damaligen Zeugnis wird er als Machtgierig und Gewaltbereit bezeichnet. Der Richter bezeichnete ihn auch als sehr kindlich und nicht verantwortungsvoll. Er hat mir aus dem Knast per Brief mehrere Morddrohungen die den Beamten durch die Lappen gingen, geschickt. Briefumschläge und die Briefe habe ich alle aufbewahrt. Im Knast ging er zur Moschee und redete bei unseren Besuchertreffen von IS und ich gehe nach Syrien kämpfen für den IS. Schickte mir Zeilen aus dem Koran, diese sollte ich auswendig lernen. Dachte er würde sich ändern. Hoffnungslos. Trennung erfolgte vor kurzem. Nun möchte ich ihm das Sorgerecht entziehen. Ist das möglich unter den ganzen Aspekten?
7 Antworten
er hat nichts gemacht dass ihm irgendein gericht das sorgerecht entziehen würde.
das gemeinsame sorgerecht ist da natürlich gültig. auch wenn ein gericht ihm das sorgerecht entziehen sollte hat er trotzdem umgangsrecht. das ist davon unabhängig
Also grundsätzlich hat er als Vater ja schon das Recht, auch das Sorgerecht auszuüben. Daran änder auch nicht automatisch eine Haftstrafe etwas. Du solltest dem Jugendamt aufzeigen, daß eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, wenn er mitreden kann. Briefe mit Morddrohungen sind da ein gutes Beweismittel. Ggf. ist es ein Fall für das Familiengericht. Schalte dazu aber einen Anwalt als Rechtspfleger ein.
Sicher hast Du da beste Chancen. Weil juristisch aber alles so kompliziert ist, würde ich Dir raten, Dich an eine Anwältin / einen Anwalt für Familienrecht zu wenden.
Wenn Du finanziell nicht so gut gestellt bist, kannst Du Dir einen Beratungs - Berechtigungsschein bei Deinem Amtsgericht besorgen.
für einen entzug des sorgerechtes nennst du keine gründe. das würde auch dein eigentliches problem nicht lösen.
sorgerecht wird entzogen, wenn er das kind massiv missbraucht oder misshandelt hätte. das hat er aber nicht. er stand auch deinen entscheidungen nicht im weg. somit ergibt sich kein grund.
ich denke ehr du möchtest nicht, dass er umgang mit dem kind hat. trotz sorgerechtsentzug hätte er weiter umgangsrecht und das allein und ohne aufsicht. wir reden von 2-3 nachmittagen die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende, hälftige ferien und feiertage. ob er migrationshintergrund hat oder mit wieviel leute er in einer wohnung lebt ist uninteressant, genauso wie die raucherei vor ort. das sind dinge die für dich egal sind, da sie dich nichts angehen.
aufgrund seiner gewaltandrohungen, seiner anhängerschaft zum is etc. wäre hier angebracht einzuschreiten und den umgang auszusetzen oder mindestens zu limitieren. ich würde damit zu einem anwalt gehen und mich beraten lassen wegen umgangsaussetzung und kontaktverbot. die unterlagen würde ich alle kopieren an deiner stelle und sofort auch der polizei weiterleiten. wenn nötig bannmeile beantragen oder dich beraten lassen bei der polizei. diese ganzen terrorideen sind sicher auch interessant für den nächsten richter. danach solltest du verschwinden und das weite suchen. ich würde schon längst kontakt abgebrochen haben und untergetaucht sein.
sie glaubt es ja nicht, sie denkt das sie es weiß und sie denkt das sie es beweisen kann. sie hat schriftliche nachweise darüber. die sollte sie gegen ihn recht zügig verwenden und das der polizei vorlegen. wenn kv erstmal umgangsausetzung und kontaktverbot hat, kann sie hingehen wo sie will, gerade wenn sie untertauchen muss aus sicherheitsgründen und weil sie sperren an die einwohnermeldeämter gibt, ihre adresse für anfragen zu sperren. auch diese möglichkeit sei ihr ans herz gelegt.
und ja, das alles nur, weil sie denkt es zu wissen.
Natürlich ist das möglich , allein schon wegen den morddrohubgen und dem knast
nö - das hat doch mit dem kind nichts zu tun. hat sie den kv aufgrund der drohungen angezeigt? wenn nicht wirds unglaublich kniffelig, dass monate später zu behaupten.
und das alles nur weil die kindesmutter das "glaubt".? einfach verschwinden kann sie natürlich. sie darf aber dem kindesvater das kind nicht entziehen. das schliesst sich da gegenseitig fast aus