Vater füllt Bafögantrag nicht aus
Hallo,
vorweg sei gesagt, dass ich die letzten Jahre sehr schlechten und die letzten Monate gar keinen Kontakt mehr zu meinem Vater hatte.
Jetzt will er von mir, dass ich seinen Teil des Bafögantrages ausfülle, was Quatsch ist, weil es für mich ein enormer Zeitaufwand wäre mich in seinen Papierkram reinzuarbeiten und er die Sachen ja sowieso selbst raussuchen muss und das Ding unterschreiben. Recht viel mehr gibts da ja aber auch nicht zu tun.
Ich denke mal er macht das jetzt nur, damit ich ihm ewig hinterherrenne von wegen "Ja wann können wir den bitte bitte mal die Sachen für den Antrag zusammensuchen".
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten meinen Vater quasi dazu zu zwingen den Antrag auszufüllen.
3 Antworten
Bei der elternabhängigen Förderung ist es so: In dem Moment, in dem Du das Amt betrittst, sind Deine Eltern zur Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse verpflichtet. Spielen sie nicht mit, können sie vom Amt mit Zwangsgeld dazu verdonnert werden, außerdem kann es ein Bußgeld geben.
Und Du kannst einen Vorausleistungsantrag stellen (Formblatt 8) und so zu Deinem Geld kommen. Stelle ihn baldmöglichst. Lass Dich aber vorher über die Folgen beraten (Übergang des Unterhaltsanspruchs). Eine Abtretungserklärung ist nicht erforderlich, da der Unterhaltsanspruch gesetzesautomatisch auf das Amt bzw. das Land übergeht.
Dein Vater schadet sich letztlich nur selbst.
"Was mir viel mehr Sorgen bereitet ist, dass ich gelesen und gehört habe, dass es mir im schlimmsten Fall passieren kann, dass ich kein Bafög bekomme, wenn mein Vater halt einfach auch auf die Bemühungen des Amtes nicht reagiert."
Genau diese Folge tritt regelmäßig nicht ein, wenn Du einen Vorausleistungsantrag stellst. Durch diesen Antrag erhältst Du Dein Geld unabhängig davon, wie der Clinch zwischen Vater und Amt weitergeht.
Gut, danke. Das war jetzt auch mein Plan. Dann hoff ich mal, dass das zumindest so funktioniert. Diese ewige Streiterei macht mich wahnsinnig.
-Bafoeg ist eine Ausbildungsunterstuetzung und wenn jemand die Voraussetzungen erfuellt, es zu erhalten, dann koennen sich Eltern nicht erfolgreich weigern.
-Nicht Deine du, aber das BAfÖG-Amt kann deinen Vater zwingen. Es reicht, wenn du den Hinweis gibt, dass dein Vater nicht bereit ist, den Fragebogen zu ihrem Einkommen auszufüllen. Das Amt nimmt dann Kontakt auf.
Geh am besten hin und unterschreib eine Abtretungserklärung. Das heißt, das Bafoeamt holt die Unterlagen einfach beim Finanzamt deines Vaters. Dann wirst den vollen Betrag vom Bafoegamt bekommen und dein Vater musste ans Amt zahlen. Eltern sind verpflichtet die Erstausbildung ihrer Kinder zu bezahlen. Drücken ist nicht.
Viel Erfolg!
Ja, das ist noch nicht mal das Problem. Er ist Frührentner und wird in seinem restlichen Leben nie so viel verdienen, dass er mir Unterhalt zahlen müsste. Das ändert ja aber leider nix daran, dass er mir den Antrag ausfüllen muss. Trotzdem danke, ich werde mal versuchen direkt mit dem Amt in Kontakt zu treten.
Ja richtig, den Antrag ausfüllen muss er! wie oben geschrieben:
Geh am besten zum BAFÖG-Amt und unterschreib eine Abtretungserklärung. Das heißt, das Bafoeamt holt die Unterlagen einfach beim Finanzamt deines Vaters.
Somit musst DU keine Sachen von deinem Vater ausfüllen
Und falls er nicht zahlen kann, zahlt der Staat!
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten meinen Vater quasi dazu zu zwingen den Antrag auszufüllen.
Nein.
Das Bafög-Amt kann etwas Druck ausüben: Für solche Fälle ist der Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG gedacht. Anstelle des Formblatts 3 fügst du das Formblatt 8 dem Antrag bei, dort gibst du in Zeile 11 und 13 an, dass es dir nicht möglich war, die erforderlichen Auskünfte zu erlangen und dass Unterhalt nicht geleistet wird. Alles Weitere erledigt dann das Amt.
Dummerweise ist dein Geld dass du nicht bekommst: Da du etwas von ihm willst, wird es wohl das Beste sein, ihr setzt euch bei ihm zusammen und erledigt das gemeinsam.
So schwierig sollte das nicht sein, die paar Zahlenwerte und Kreuze auszufüllen: http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblaetter/FB3_ab2011.pdf
G imager761
Kann schon sein, dass das nicht schwierig ist. Ich hab aber keine Lust mich von ihm schikanieren zu lassen. Er hat den Kontakt abgebrochen.
Ja das mit den Folgen des Vorausleistungsantrages weiß ich, allerdings ist das hier verhältnismäßig egal, im letzten BWZ hat ers ausgefüllt und sein Einkommen wird im Bescheid mit ca. 350 Euro angegeben. Da er Frührentner und schwer krank ist, dürfte sich da nicht bedeutend viel ändern.
Was mir viel mehr Sorgen bereitet ist, dass ich gelesen und gehört habe, dass es mir im schlimmsten Fall passieren kann, dass ich kein Bafög bekomme, wenn mein Vater halt einfach auch auf die Bemühungen des Amtes nicht reagiert. Weißt du da zufällig Näheres? Also kann das tatsächlich passieren? Ich kann ja nichts dafür, dass mein Vater sich quer stellt.