Vater füllt Bafögantrag nicht aus
Hallo,
vorweg sei gesagt, dass ich die letzten Jahre sehr schlechten und die letzten Monate gar keinen Kontakt mehr zu meinem Vater hatte.
Jetzt will er von mir, dass ich seinen Teil des Bafögantrages ausfülle, was Quatsch ist, weil es für mich ein enormer Zeitaufwand wäre mich in seinen Papierkram reinzuarbeiten und er die Sachen ja sowieso selbst raussuchen muss und das Ding unterschreiben. Recht viel mehr gibts da ja aber auch nicht zu tun.
Ich denke mal er macht das jetzt nur, damit ich ihm ewig hinterherrenne von wegen "Ja wann können wir den bitte bitte mal die Sachen für den Antrag zusammensuchen".
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten meinen Vater quasi dazu zu zwingen den Antrag auszufüllen.
3 Antworten
Bei der elternabhängigen Förderung ist es so: In dem Moment, in dem Du das Amt betrittst, sind Deine Eltern zur Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse verpflichtet. Spielen sie nicht mit, können sie vom Amt mit Zwangsgeld dazu verdonnert werden, außerdem kann es ein Bußgeld geben.
Und Du kannst einen Vorausleistungsantrag stellen (Formblatt 8) und so zu Deinem Geld kommen. Stelle ihn baldmöglichst. Lass Dich aber vorher über die Folgen beraten (Übergang des Unterhaltsanspruchs). Eine Abtretungserklärung ist nicht erforderlich, da der Unterhaltsanspruch gesetzesautomatisch auf das Amt bzw. das Land übergeht.
Dein Vater schadet sich letztlich nur selbst.
-Bafoeg ist eine Ausbildungsunterstuetzung und wenn jemand die Voraussetzungen erfuellt, es zu erhalten, dann koennen sich Eltern nicht erfolgreich weigern.
-Nicht Deine du, aber das BAfÖG-Amt kann deinen Vater zwingen. Es reicht, wenn du den Hinweis gibt, dass dein Vater nicht bereit ist, den Fragebogen zu ihrem Einkommen auszufüllen. Das Amt nimmt dann Kontakt auf.
Geh am besten hin und unterschreib eine Abtretungserklärung. Das heißt, das Bafoeamt holt die Unterlagen einfach beim Finanzamt deines Vaters. Dann wirst den vollen Betrag vom Bafoegamt bekommen und dein Vater musste ans Amt zahlen. Eltern sind verpflichtet die Erstausbildung ihrer Kinder zu bezahlen. Drücken ist nicht.
Viel Erfolg!
Habe ich irgendwelche Möglichkeiten meinen Vater quasi dazu zu zwingen den Antrag auszufüllen.
Nein.
Das Bafög-Amt kann etwas Druck ausüben: Für solche Fälle ist der Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG gedacht. Anstelle des Formblatts 3 fügst du das Formblatt 8 dem Antrag bei, dort gibst du in Zeile 11 und 13 an, dass es dir nicht möglich war, die erforderlichen Auskünfte zu erlangen und dass Unterhalt nicht geleistet wird. Alles Weitere erledigt dann das Amt.
Dummerweise ist dein Geld dass du nicht bekommst: Da du etwas von ihm willst, wird es wohl das Beste sein, ihr setzt euch bei ihm zusammen und erledigt das gemeinsam.
So schwierig sollte das nicht sein, die paar Zahlenwerte und Kreuze auszufüllen: http://www.das-neue-bafoeg.de/intern/upload/formblaetter/FB3_ab2011.pdf
G imager761