USB-Stick Betrug wo und wie zur Anzeige bringen?
Hallo Allerseits, ich hatte mir einen 2TB Stick gekauft, nach dem Erhalt mit H2testw getestet. Es ist ein 16gb Stick (für 10€ ok.) Nun möchte ich, dass der Vertrag nacherfüllt, oder Schadenersatz geleistet wird. (Schadenersatz liegt bei ca. 1600€, da aktuell USB 2.0 Sticks mit 1TB ca. 810€+ kosten)
Nun: Wo bringe ich dies zur Anzeige? Normal bei der Polizei? Ich habe den Verkäufer angeschrieben und bereits um Nacherfüllung gebeten.
10 Antworten
Auf Nacherfüllung darfst du gerne klagen, ich tippe mal, die Rechtsanwälte klagen dann über eine Lachmuskelzerrung. Mach dich doch nicht lächerlich für 10 Euro.
Und Schadenersatz? Welcher Schaden ist denn konkret entstanden? Du müsstest einen Stick für teures Geld kaufen und kannst dann die Differenz als Schaden einklagen. Viel Vergnügen!
eBay hat dazu sogar einen Artikel: http://www.ebay.de/gds/So-schuetzen-Sie-sich-vor-dem-Betrug-mit-USB-Sticks-/10000000178011805/g.html
"Man könnte den Eindruck gewinnen, dass viele Käufer die Augen vor der
Tatsache verschließen, dass man sie betrogen hat. Wie sonst lässt sich
erklären, dass - trotz etlicher bereits existierender Ratgeber zu diesem
Thema - immer noch tonnenweise USB-Sticks mit 256 GB, 512 GB oder gar -
man höre und staune - 1000 GB, also mit einem und neuerdings sogar 2
Terabyte (nicht Terrabyte, wie viele Eumel immer noch schreiben) auf
EBAY verkauft werden und die betrogenen Käufer dann auch noch POSITIV
bewerten?
Wird da das Gehirn abgeschaltet? Oder ist es gar nicht vorhanden??"
Solche Betrüger sorgen auch dafür, dass Windows dann ganz brav viele Byte anzeigt, die gar nicht da sind:
aus obigem Artikel:
"Wie schon in etlichen anderen und sehr guten Ratgebern beschrieben, seid
ihr einem FAKE-FLASH-MEMORY auf den Leim gegangen. Das Betrügerpack,
dass diese Dinger herstellt, schreibt per Softwaremanipulation falsche
Angaben auf den Controller-Chip des Sticks. Zwar lassen sich z.B. 512 GB
aufspielen, aber da z.B. nur 8 GB da sind, wird dieser vorhandene
Speicher überschrieben, wenn er voll ist. In diesem Beispiel bis zu 64
mal (!) Logisch, dass dann die zuerst gespeicherten Daten weg sind. Dass
dennoch alle aufgespielten Ordner im Inhaltsverzeichnis angegeben
werden (auch wenn die Inhalte längst kaputt sind) wiegt den Nutzer in
einer trügerischen Sicherheit - bis es zu spät ist."
"Mir wurde ein 2TB Stick zugesichert, diesen erwarte ich zu erhalten."
Da würde ich doch glatt auf Unmöglichkeit der Leistung tippen. Aus https://www.lecturio.de/magazin/unmoeglichkeit-leistung-275-bgb/
"Schließt man einen Vertrag ab, möchte man, dass dieser erfüllt wird. Jede Partei erklärt sich willens etwas zu geben und schuldet ihren Erfolg. Doch nicht immer genügt der Wille, um eine zu erbringende Leistung möglich zu machen. Kann eine
Leistung hingegen aus tatsächlichen, terminlichen oder rechtlichen Gründen endgültig nicht erbracht werden, liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor."
Du selber sagst ja:
"Auch wenn es augenscheinlich keine 2tb Sticks gibt,"
Und wenn es sich um wish.com handeln sollte, dann lies bitte dasa: http://praxistipps.chip.de/wish-app-serioes-das-steckt-hinter-der-app_41277
"Wish ist aber lediglich eine Plattform, auf der Online-Shops aus aller
Welt ihre Produkte verkaufen. Die meisten Anbieter kommen aus China.
Wish selbst bietet keine Waren an, sondern tritt nur als Vermittler auf."
Aber du darfst es gerne probieren. Und nochmals: Schadenersatz gibt es nur dann, wenn du eine 2TB Stick für teuer Geld kaufst und die Differenz als Schaden geltend machst. Den darfst du einklagen. Beim Verkäufer, nicht beim Vermittler.
Mag sein, dass ich dich falsch verstanden habe, aber bei wem genau hast du gekauft mit welchen Bedingungen? Ebay scheint es ja nicht gewesen zu sein. Oder?
Und was bitte genau ist der "Markenschutz"? Käuferschutz gibt's in der Bucht, aber bei wish? Auf deren Seite melde ich mich jedenfalls nicht an, um das heraus zu finden.
Sofern ihr den Kauf rückgängig macht, handelt es sich um keinen Betrug nach § 263 StGB.
§ 263 StGB
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da der "Schaden" wieder gut gemacht wurde, ist kein Betrug nach § 263 BGB gegeben
Aus meiner Sicht ist das kein Betrug in diesem speziellen Fall. Aus dem Beitrag von Shalec:
"Ich kenne den Artikel. Mir war beim Kauf auch recht klar, dass es ein solcher Betrugstick ist."
Eine Absicht und somit den Vorsatz kann ich beim Webshop als Laie erkennen, auch den Vermögensschaden. Aber wo wurde denn der Irrtum beim Käufer erregt? Der war sich sogar bewusst darüber, dass es ein solches Produkt nicht gibt und bestellte dennoch in voller Kenntnis dieser Tatsache. Hallo?
Was er seinem Rechtsanwalt erzählt, ist eine andere Sache. Ich sehe das so:
Käufer bestellt Ware, die es gar nicht geben kann. Zusammen mit den 10 Euro Kaufpreis und den Kosten des RA möchte er weniger ausgeben, als er glaubt, durch den Schaden ersetzt zu bekommen. Er beziffert den Schaden auf 1600 Euro. Minus Kosten RA könnte noch ein gutes dreistelliges Sümmchen übrig bleiben.
Auf Deutsch: geringer Einsatz, hohe Rendite. Kurz: er hat nicht gekauft, um die Ware an sich zu erhalten.
Da ich nach wie vor auf Unmöglichkeit plädiere, entfällt aus meiner Sicht die Verpflichtung zur Leistung. Der Betreiber des Shops muss das Geld zurück geben und fertig.
Wenn der RA natürlich ausführt "Mein Mandant wusste ja gar nicht ... ", dann ginge das in Richtung Betrug. Ob ein Gericht dann auch so sieht, ist fraglich.
Da wisch.com nur eine Handelsplattform ist und der Verkäufer wo auch immer steckt und welche Gesetze dann wirklich gelten, ist eine Frage für die Profis. Aber selbst wenn der Käufer Recht bekommt, müsste er seine Forderungen durchsetzten. Wie soll das konkret gehen, wenn es um China geht?
Bei deinem Kauf handelt es sich um rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach § 242 BGB. Du hast von Anfang an gewusst (bzw. hättest Wissen müssen), dass es sich nicht um einen 2TB-Stick für 10 Euro handelt, welcher "normalerweise" ca. 800 Euro kostet.
Solltest du demnach den Verkäufer zur Erfüllung anmahnen, so steht dem Verkäufer das Recht zu, den Kauf zu stornieren.
Natürlich kannst du den den Verkäufer bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen. Jedoch ermittelt diese nur strafrechtlich und "treibt" nicht dein Geld ein. Dies musst du am besten über einen Rechtsanwalt laufen lassen. Die Kosten musst du allerdings selber tragen.
Wie geschrieben, ein Recht auf Schadensersatz steht dir, so wie du es dir vorstellst nicht zu. Lediglich die Rücksendekosten oder Fahrtkosten kannst du gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Hatte auch welche bestellt gehabt habe dann als ich die Sticks getestet hatte und sie nur eine Kapazität von 16GB hatten habe ich dann durch den Ebay Käuferschutz das Geld zurückerstattet bekommen und durfte die Sticks behalten.
den Verkäufer angeschrieben und bereits um Nacherfüllung gebeten.
Du möchtest ihn auf 1600€ hochhandeln??
Ich sehe bis jetzt keinen Schaden der hier entstanden ist.
Mir ist der Schaden entstanden, dass der gekaufte Gegenstand in manipulierter oder fehlerhafter Weise ausgehändigt wurde. Sobald ich einen echten 2TB Stick habe (die nicht wirklich kommerziell existieren) ist der Vertrag erfüllt. Anderenfalls ist mein Schaden eben, dass ich keinen solchen Stick erhalten habe. Dafür muss Schadenersatz geleistet werden.
Allerdings weiß ich nicht, ob der Händler auch von dem Vertrag zurück treten kann. In jedem Fall würde ich eine Anzeige wegen Betrug stellen.
du hast einen stick gekauft für 10,--, der deiner meinung nach jetzt 1600,-- wert ist?
erklär mal.
schadenersatzforderungen sind kein strafdelikt, da kannste nix anzeigen. da kannste dir nen anwalt holen und zahlen, der deine irrwitzigen vorstellungen durchsetzt.
Meine Vorstellung ist, dass der Vertrag erfüllt wird. Der Gegenstand ist ein USB-Stick (oder allgemeiner: Speichermedium) mit 2tb Speicher. Geliefert wurden 16gb mit einer offensichtlichen Manipulation der Daten des Gerätes.
Ich erwarte also nur, dass mir ein solcher Stick zugestellt wird oder entsprechend Schadenersatz betrieben wird.
Gerade erst im vergangen Jahr hat der BGH ein Urteil gefällt, was diese 1€ Angebote bei eBay und anschließende Abbrechen des gleichen in eine missliche Lage versetzt haben. Ein Verkäufer ist dann Schadenersatzpflichtig, was dem Wiederbeschaffungswert der Ware entspricht.
Mit deinem BGH Urteil vergleichst du Äpfel mit Birnen...
Ich kenne den Artikel. Mir war beim Kauf auch recht klar, dass es ein solcher Betrugstick ist. Aber ein Verkäufer (wish.com) der auch mit Markenschutz und co. wirbt, sollte seine Ware vorher prüfen. Auch wenn es augenscheinlich keine 2tb Sticks gibt, hat dieser Verkäufer ihn doch angeboten und muss nun seinen Teil des Vertrages erfüllen.
Mir wurde ein 2TB Stick zugesichert, diesen erwarte ich zu erhalten. Ein Kaufvertrag ist für beide Seiten bindend. Kann ihn die eine Seite nicht erfüllen, muss nachgebessert werden. Ggf. lässt sich der Kaufvertrag auch wandeln/rückgängig machen. Allerdings liegt hier ein Betrug vor, der in jedem Fall zur Anzeige gebracht wird.
Bzgl. eBay gibt es einige interessante Urteile vom BGH, die Käufern in dieser Lage einen erheblichen Vorteil verschaffen.