US-Haftbefehl gegen Deutschen Aufenthaltsort Deutschland?
Ein US-Gericht in Detroit hat einen Haftbefehl gegen den Ex-VW-Chef Martin Winterkorn angeordnet. Es wird ihm Betrug und Verschwörung seitens der USA vorgeworfen. Deutschland liefert hingegen scheinbar nicht aus, weil das Gesetz eine Auslieferung über EU-Staaten hinaus nicht erlaubt. Herr Winterkorn hält sich deswegen auch nur noch in Deutschland auf wie die Presse "Merkur" schreibt. Ebenfalls hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ebenfalls Klage bei Gericht eingereicht, es geht ebenfalls um Betrug und eine Wettbewerbsstraftat. Das Gericht hat bisher aber noch nicht entschieden, ob es zur Hauptverhandlung kommt.
(Siehe Quelle)
Meine Frage ist, ist die US-Justiz (hier das FBI als Behörde), die scheinbar sehr hinter Martin Winterkorn her sind, überall nach ihm fahnden, gar nicht sauer dass Deutschland sich quasi quer stellt, darf die US-Justiz in Deutschland nicht einfach zuschnappen? Was wäre wenn sie es täten? Muss die US-Justiz sich daher zurückhalten, und abwarten?
Frage aus reinem Interesse, weil es mich interessiert was die USA für handhabe hat.
10 Antworten
Wenn ein Staatsvertrag existiert, der den Austausch von mutmasslichen Straftätern vorsieht, dürfte Herr Dr. Winterkorn in die USA ausreisen müssen. Solche Verträge werden in aller Regel symmetrisch geschlossen und sehen vor, dass die Straftat im Land des Beschuldigten auch strafbar sein muss. Sie muss nicht mit demselben Straffmass belegt sein, aber es muss im vorliegenden Beispiel auch um eine Straftat in Deutschland handeln.
Wenn dem allem so ist, dürfte er in die USA ausgeliefert werden. Ich zweifle aber daran, dass das je geschehen wird, denn der deutsche Rechtsstaat protegiert bis dato sämtliche Taten der korrupten Autoindustrie. Schade.
Da gilt natürlich wieder das Grundgesetz, wieso wird sich nicht an den Artikel 12a Abs. 2 im Grundgesetz gehalten? Bananenrepublik?
Hat Herr Winterkorn unentschuldigt beim Kriegsdienst gefehlt?
Nein, es ging nur darum weil PatrickLassan das geltende Grundgesetz zitierte. Darum fragte ich ihn ja, wieso man sich nicht so an den Art. 12a Abs. 2 des Grundgesetzes hält als Staat. Die Antwort blieb leider bis jetzt aus.
EDIT: Gemeint von mir war und kann nur der Art. 16a Abs. 2 des Grundgesetzes. Hierbei handelte es sich um einen lexikalischen Fehler. Jeder sollte aber wissen, was gemeint sein sollte. Mit Herrn Winterkorn hat das nichts zu tun, es ging primär um einen Vergleich weil PatrickLassan mit dem Einwand des Grundgesetzes kam, deswegen fragte ich warum an anderen Stellen der Staat das Grundgesetz nicht so eng sieht?
Warum verstößt der Staat gegen das Grundgesetz Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz?
Artikel 16a Abs. 2 sagt folgendes: "(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."
Wieso wird sich daran nicht gehalten? Deutschland nimmt Flüchtlinge auf die aus europäischen Drittstaaten einreisen oder eingereist sind. Ist das Grundgesetz nur Deko?
Die Antwort blieb leider bis jetzt aus.
Weil ich ab und zu auch etwas anderes zu haben als auf deine Kommentare zu antworten.^^
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Meine Frage ist, ist die US-Justiz (hier das FBI als Behörde), die scheinbar sehr hinter Martin Winterkorn her sind, überall nach ihm fahnden, gar nicht sauer dass Deutschland sich quasi quer stellt,
Denen ist im Gegensatz zu dir klar, dass sich Deutschland nicht "quasi quer stellt", sondern im Einklang mit dem geltenden Recht (nicht) handelt.-
darf die US-Justiz in Deutschland nicht einfach zuschnappen?
no jurisdiction, no zuschnappen
Was wäre wenn sie es täten?
Schlechte Idee.
Muss die US-Justiz sich daher zurückhalten, und abwarten?
Ja.
Ich sage mal so...ich glaube es dürfte nicht so einfach sein, einen US-Amerikaner nach Deutschland ausliefern zu lassen, daher glaube ich nicht, dass die sauer sind. :D
Außerdem wäre es auch dumm deutsche Konzernchefs ans Ausland auszuliefern...also rein Wirtschaftstaktisch gesehen... :D
Ausgeliefert wird de natürlich nicht. Winterkorn wäre zwar nicht der erste, den die Amis entführen, aber das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Er könnte aber Probleme haben, wenn er ausreisen sollte.
Von Entführen kann keine Rede sein. Ein US-Haftbefehl liegt schließlich nicht umsonst vor. Aber gab es das schon mal dass US-Behörden Deutsche aus Deutschland entführt hat oder aus welchen Staaten?
Wenn der Fall Khaled al Masri stimmt, dann schon
Wenn der Fall sixh so zugetragen haben sollte, ist er aber nicht in der Bundesrepublik entführt worden.
Einen US-Haftbefehl gegen einen deutschen Staatsbürger? Da passiert genau dies: gar nichts. Der deutsche Staatsbürger darf sich nur nicht in den territorialen Einflussbereich der USA begeben. Zum Beispiel ein US-amerikanisches Konsulat aufsuchen. Aber so blöd ist nicht mal Herr Winterkorn.
Jedenfalls liefert Deutschland keinen deutschen Staatsbürger an die USA aus. Es wird höchstens wegen der in den USA vorgeworfenen Straftat in Deutschland ermittelt, Anklage erhoben und geurteilt, wenn die vorgeworfene Tat auch in Deutschland strafbewährt ist.
Einer Auslieferung steht das Grundgesetz entgegen.
Artikel 16 Absatz 2 Grundgesetz:
https://dejure.org/gesetze/GG/16.html