Urinprobe bei der Polizei verweigern?
Ein Bekannter von mir ist mal kontrolliert worden und hatte Drogen im Auto. Er musste mit auf die Wache und sollte eine Urinprobe abgeben, weil die wissen wollten, ob er als Fahrer auch konsumiert hat. Als er nicht "konnte", haben die ihm eine schöne große Flasche Wasser zum Leertrinken hingestellt. Meine Frage, wie ist das gesetzlich: darfst du das Wasser verweigern bzw. statt in den Becher einfach in die Ecke pinkeln (auch auf die Gefahr hin, dass du es selbst aufwischen musst)? Oder ist das Widerstand gegen die Staatsgewalt?
10 Antworten
Hallo EquusCaballus,
die Polizei kann zwar eine Person bitten:
- eine Urinprobe abzugeben, damit man das Urin auf illegale Substanzen per Teststreifen prüfen kann
- einen Drogenwischtest der auch als drugwipe-Test bekannt ist, an sich durchführen zu lassen
- eine Atemalkoholkontrolle durchführen zu lassen.
Das ist aber nur eine Bitte der Polizei. Aber diese Bitte kann man selbstverständlich auch ablehnen. Die Polizei kann diese drei Tests nicht Zwangsweise durchsetzen.
Die Gründe warum, die Polizei diese drei Tests nicht zwangsweise durchsetzen kann sind einfach.
- Sind alle drei Tests kein Beweis, dass man Drogen konsumiert hat, sondern dienen lediglich als Anhalt dafür ob man illegale Substanzen im Blut hat
- Kann man aus praktischen Gründen Niemand dazu zwingen Pinkeln zu gehen oder in ein Gerät zu pusten.
Für die Polizei ist das aber auch unerheblich, ob man einen dieser drei Tests freiwillig durchführen lässt.
Denn liegen konkrete Anhaltspunkte wie Beispielsweise der Drogenfund im Auto vor, die auf die folgende Straftat schließen lassen:
§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht
Kann und wird die Polizei eine Blutentnahme durchführen lassen. Das die Blutentnahme durch einen Richter angeordnet werden muss (außer es liegt Gefahr im Verzug vor) ist nur eine reine Formsache und ist in wenigen Minuten erledigt.
Die Blutentnahme selbst wird nach folgender Rechtsgrundlage durchgeführt:
§ 81a StPO - Körperliche Untersuchung des Beschuldigten, Blutprobe
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
Im Klartext bedeutet dass, lehnt man einen Urintest ab, wird meist eine Blutentnahme angeordnet und durch diese lässt sich ganz klar Beweisen:
- ob man illegale Substanzen im Blut hat
- welche illegalen Substanzen man im Blut hat
- in welcher Konzentration befindet sich die illegale Substanz im Körper
Das Ergebnis der Blutuntersuchung reicht dann meist für eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gem.: § 316 StGB aus.
Schöne Grüße
TheGrow
Der Urintest ist ein Entgegenkommen unsererseits. Dieser wird angeboten, wenn Verdachtsmomente bestehe, dass es sich um eine Drogenfahrt handeln könnte. Urintest bedeutet somit für den Verkehrsteilnehmer: 2-3 Minuten seiner Lebenszeit, keine Kosten, keine Schmerzen. Wenn der Test negativ ist. Ansonsten geht es zur Blutabnahme.
Wenn der Urintest verweigert wird, geht es direkt zur Blutentnahme. Das heißt mit den verbundenen Unannehmlichkeiten, die ich oben schon erwähnt habe. Zudem ist die Maßnahme nach der Blutentnahme abgeschlossen, das heißt, du unterliegst nicht mehr dem Versicherungsschutz, wenn du mit einem Polizeiwagen von a nach b verbracht wirst. Das wiederrum heißt, dass du nicht zurückgefahren wirst. In der Regel fahren wir den Betroffenen dennoch "unter der Hand" zurück, wenn dieser sich nicht quer gestellt hat... aber wie gesagt, das ist reine Kulanz.
Also: Klar kannst man den Urintest verweigern, muss halt dann mit einer Blutentnahme leben...
Wegen deiner letzten Frage: Nein, neben den Becher zu pinkeln ist kein Widerstand, aber unerlaubtes wildes Urinieren und somit eine Ordnungswidrigkeit^^
Solange nichts vom Gericht kommt musst du garkein Test machen!
Lass dir labern und Druck machen wie se wollen.. Links rein rechts raus
Also laut meines Wissens kannst du den Urin und sowohl den Blastest verweigern. In 90% der Fälle wird man dann jedoch mit auf die Wache genommen und es wird ein gerichtlicher Beschluss eingeholt, sodass sie einen Bluttest machen können. Sollte es jedoch schon sehr spät nachts sein oder sie erreichen keinen Richter, dann darf das glaube ich auch ein Arzt beschließen. Sicher bin ich mir jedoch nicht, ich will mich nicht drauf festlegen.
Schönen Abend noch.
Urintest auf Drogenkonsum kann abgelehnt werden
Auch der Urintest ist freiwillig, genauso wie die mögliche Vor-Ort-Alternative, ein Speicheltest. Nicht überall werden beide Tests eingesetzt, welcher zum Einsatz komme, sei eine Entscheidung der Polizeibehörde, erklärt Beus. Der Urintest sei schneller, er liefere in etwa zwei Minuten ein Ergebnis, beim Speicheltest könne das bis zu 15 Minuten dauern. Wer diese Tests verweigert, muss allerdings ebenfalls damit rechnen, zur Wache mitgenommen zu werden, wo nach einer richterlichen Anordnung wiederum der Bluttest ansteht. Wenn auf Drogen getestet wird, koste der zwischen 170 und 200 Euro, weiß Beus – das Nachweisverfahren sei einfach aufwändiger.
Alkohol- und Drogentest - was darf die Polizei verlangen? | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf: