Urheberrechte in Büchern?

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An erster Stelle kommt das Grundgesetz, hier Artikel 5 über die Freiheit der Meinungsäußerung, der Berichterstattung und der Kunst. Dazu gibt es Einschränkungen ebenda: "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Grob gesagt handelt es sich um drei Arten von Schranken: A) das Strafrecht, B) das Eigentumsrecht und C) das Persönlichkeitsrecht. A) Laut Strafgesetzbuch sollte man vor allem das Beleidigen sein lassen, das Verleumden und das üble Nachreden. B) Das Eigentum wird u. a. geschützt durch das Urheberrecht und das Markenrecht. Dazu später.

C) Das Persönlichkeitsrecht lernt man in fast all seinen Facetten kennen, wenn man dies Stichwort bei Wikipedia eingibt. Und danach dort noch die drei wichtigen Stichworte "Mephisto-Entscheidung", "Esra (Roman)" und dann "Caroline-Urteile". Daraus: "Das vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2004 gefällte Urteil brachte für die gesamte europäische Presse erhebliche Einschränkungen in den Möglichkeiten der Berichterstattung über Details aus dem Privatleben von Prominenten."

Ins Bockshorn jagen lassen muss man sich jedenfalls nicht. Dass dein Titelheld in deinem Roman J. Bieber liebt oder hasst oder Säuisches von ihm träumt, sollte ungeahndet durchgehen angesichts von nicht-sanktionierten Songzeilen wie "Ich träumte ich schlief mit Papst Paul" oder gar "Tötet Onkel Dittmeyer".

Für Extremfälle hat ein Verlag erfahrene Lektoren und auch Anwälte - als Selbstverleger sollte man stattdessen erfahrene Leute drüberlesen lassen, und wäre es der Deutschlehrer deines Sohnes. Nur beim Roman "Esra" (s. o.) ging das dennoch in die Hose - das Buch musste eingestampft werden, die indirekt genannte Ex des Autors erhielt 50.000,- Schmerzensgeld für Andeutungen über ihr Intimleben.

Marken können beliebig genannt werden, man darf seine Helden im Roman auch Sauereien mit den Markenartikeln anstellen lassen, ich habe noch nie von einem Urteil gehört, weil sich wer einen Markenartikel wo reingeschoben und darüber geschrieben hat.

Zur Frage "Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?" gibt es ein paar bekannte Urteile, die man findet, wenn man nach der eben genannten Frage googelt; darunter welche über Parodien von Rainer Maria Milka und BummsMalWieder. Und da findet man auch diesen Satz, der nicht nur für Fotografen gilt, sondern erst recht für Texter:

"Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..."

Wenn Kanzler Schmidt also Coca-Cola trank, durfte man dies berichten. Und bei fiktiven Charakteren ebenso, also bei Harry Potter und Konsorten. Soweit zu den Marken, nun zum Urheberrecht:

"Das Urheberrecht wird durch das Zitatrecht (§ 51 UrhG) zugunsten publizistischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Interessen eingeschränkt. Es ist so gefasst, dass ein sachgerechter Ausgleich der verfassungsrechtlich geschützten Interessen möglich ist und die wirtschaftlichen Belange des Urhebers gewahrt bleiben. Dazu müssen einige Voraussetzungen eingehalten werden." http://www.initiative-tageszeitung.de/lexika/ol-presserecht/olp-artikel.html?LeitfadenID=159

Wer diese Voraussetzungen kennenlernen möchte, lese einfach dort weiter. Kurze Schnipsel Text darf man meist beliebig frei nutzen. Bei längeren Passagen, sagen wir mal mehr als drei Sätze, könnte ein Text höchstens dann zustimmungsfrei benutzt werden, wenn er als Zitat zulässig ist. Siehe eben die Voraussetzungen für ein Zitat oben!

Zu einem Roman kann man sagen: Wenn ein wichtiger Teil des Romans nicht verständlich wäre ohne dies Zitat in dieser Länge, dann könnte dies Zitat in dieser Länge zulässig sein. Oder laut UrhG § 51 Zitate: "Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."

Ob es das ist, entscheidet im Streitfall letztlich natürlich ein angerufenes Gericht. In Extremfällen warnt vorher aber der Lektor des Verlages oder dessen Anwalt - oder man greift ausnahmsweise doch mal zu einem Schreiben an den Rechte-Inhaber, also den Verlag, und bittet um eine Absegnung der Verwendung des Zitats.

Ansonsten haben der Verlag und der Original-Autor gar nichts zu bestimmen. Der Autor kann höchstens Anzeige erstatten, wenn er sich beleidigt fühlt usw. Was aber wohl kaum Erfolg hätte, wenn ich lediglich schreibe wie Reich-Ranitzky: "Der übelste Roman, der mir jemals untergekommen ist!"

Gruß aus Berlin, Gerd

Markennamen sind so ne Sache, du darfst sie abwandeln.

Siehst du in Filmen oft, wo statt CNN zb. BCNN oder SNN oder TNN oder wie auch immer, benannt wird um keine Probleme mit CNN zu bekommen, einige Filme holen sich jedoch scheinbar die Rechte um CNN offen zeigen zu dürfen.

Im Zweifelsfall die Produkte abändern, aus Pepsi Cola wird Schwepsi Cola und so weiter.

Grundsätzlich können bei Personen Namensgleichheiten auftreten, aber hier musst du halt aufpassen worums geht, zb. "Und die Zwei Mädls unterhielten sich über das Justin Bieber Konzert" ist was anderes als "Und Melanie sprach aufgeregt den durchgeschwitzten Justin Bieber der gerade von der Bühne kam an".

Ersteres ist wenns nicht weiter ins Detail geht nur ein Verweis auf das Konzert, zweiteres könnte jedoch zu Problemen führen da du da Tatsachen beschreibst die stimmen können aber nicht stimmen müssen und damit quasi über Justin Bieber ein Bild zeichnest das man sich vorstellen könnte.

Und genau darum gehts bei Marken, Stars usw. das diese in der Öffentlichkeit möglichst Positiv durch ihre Agenturen, Werbeschaltungen etc. dargestellt werden, sprich die Agenturen bestimmen wie man Justin Bieber und co. sieht, gegen Fotografen die alles Mögliche verwerten können sie wenig machen gegen Buchautoren jedoch schon, das war vor kurzem auch im TV, dem Buchautor steht eine Gewisse Künstlerische Freiheit zu, jedoch die Endet wenn die Person um die es geht sich da eindeutig (hierbei gilt es ist egal ob zum Positiven oder negativen) wiedererkennt.

Denn ab dann bist du im Persönlichkeitsrecht der jeweiligen Person, selbst wenn du den Namen verfälscht, daher immer darauf Achten was du da schriebst und in wie weit sich da jemand wieder erkennen könnte bzw. andere die Person erkennen könnten.

Es kommt darauf an, in welchem Kontext die zur Verwendung angedachten Teile auftauchen - dabei darf es naturgemäß nicht übertreiben. Ich hatte mal ein Buch in den Fingern, da hatte der Autor nicht einen einzigen Satz selbst ausgedacht, sondern es bestand nur aus aneiandergereihten Zitaten und Slogans ....

Schreibe bspw - ein schicker brusthaarloser Junge mit schwuler Seitenscheitelföhnwelle trinkt eine sehr bekannte nur aus Zucke bestehende coffeinhaltige Brause - statt Justin B. trinkt eine Coka-Cola.... (Scherz!)

dennisssxD 
Beitragsersteller
 07.03.2012, 21:28

ich simme weder dem ersten noch dem zweiten zu... sorry, das musste ich als belieber und coca-cola liebhaber einfach sagen... was aber wenn ich einfach schreiebn will... beispielsatz :) Und ich sagte zu ihr :"gib niemals auf und glaub an deine Träume wie wir es von Justin Bieber gelernt haben." würde das dann gehen?

wenn du dafür zahlst und vorher bei denen anmeldest dann ja ansonsten ist das selbstverständlich verboten.

dennisssxD 
Beitragsersteller
 07.03.2012, 17:16

also müsste ich z.B. bei Justin Bieber anrufen und fragen:" Hallo, ich will dich kurz in einem Buch zitieren, darf ich das oder verklagst du mich dann auf urheberrechtsverletzung?" müsste das dann so ablaufen?

Nussbecher  07.03.2012, 17:41
@dennisssxD

nee so einfach ist das nicht. du musst dich in diesem falle an die agentur wenden und mit denen schriftlich einen vertrag aufsetzen. was sicherlich einiges kosten wird. und die agentur muss immer deine sachen erst lesen, damit du nichts veröffentlichst, was über ihn (auch fiktiv) nicht geschrieben werden darf. da stehst du ohnehin permanent mit einem bein im knast. es ist ohnehin unwahrscheinlich, dass sowas einer mitmacht.

dennisssxD 
Beitragsersteller
 08.03.2012, 07:13
@Nussbecher

okey, ich müsste für ein einmaliges zitat plus nennung des namen dessen, der das zitat gemacht hat stundenweis in dr weltschgschicht rumtelefoniern und nen Haufn Geld zahln?? War da nicht mal was mit: Wenn man die Leute nicht schlecht macht und nicht umbringt darf man sie erwähnen? ich hab des irgendwo glesen :)

concertidee  08.03.2012, 08:43
@dennisssxD

Nee, nee, zitieren darf man. Auch Slogans, wenn sie z.B. zur Beschreibung von Zeitumständen oder Zeitgeist dienen. Wenn Du z.B. ein Sachbuch schreibst über die Geschichte der amerikanischen Jugend, wirst Du sicher auch mal die Pepsi- und Cola-Fraktion beschreiben. Oder das - längst veraltete - Vorbild des Marlboro-Manns.

Was ein Zitat ist, beschreibt dieser Artikel ganz ausführlich: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat (Guttenberg hat sicher nicht dort nachgeschaut :-)

dennisssxD 
Beitragsersteller
 08.03.2012, 14:20
@concertidee

okeyy, danke :) hätte er machen sollen :DD