Urheberrecht durch Spiegelung außer Kraft gesetzt?

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Diese " Spiegelung " wäre erst Recht ein Verstoß gegen die Rechte des Urhebers - sofern keine Erlaubnis dafür vorliegt.

§ 23 Satz 1 UrhG

Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.

Wer also denkt, er kann mit solchen Maßnahmen - wie auch das "pitchen" von Musik damit das Urheberrecht zu umgehen, der ist völlig auf dem Holzweg...

Nein, das ist blanker Unsinn. So wird es nur nicht auomatisch von der Youtube-Software erkannt.

Sicher nicht, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Gerade dann verletzt Du die Rechte des Urhebers, da Du das Video / Bild ja bearbeitest.

Du darfst ein Kunstwerk, z. B. Foto, nicht einmal verändert darstellen. Eine Spiegelung ist eine Veränderung.