Woran erkenne ich ob ein Spruch urheberrechtlich geschützt ist?

6 Antworten

Lass Dir von Ihm eine amtliche Bestätigung schicken, dass er das Urheberrecht auf diesen Spruch hat. Dann solltest Du die Quote löschen.

Du kannst diesen Spruch ja mal hier posten - dann könnten wir nachschauen, ob da was zu "ergooglen" ist...

RolfHoegemann  11.06.2008, 23:11

Also - der erste Teil des Satzes ist bestimmt nicht von dem Typen - den findest Du bei google in vielen Zusammenhängen. Und den zweiten Teil findest Du auch auf vielen Seiten - Also die gesamte Quote KANN somit gar nicht von demjenigen sein, der sich bei Dir beschwert. Denn nur durch Zusammenstellen von zwei Quoten ergibt sich nicht ein neues "Gesamtkunstwerk".

JoWaKu  11.06.2008, 20:16

Das Urheberrecht existiert wenn, dann auch und gerade ohne amtliche Bestätigung.

@annaanna

Signalisiere ihm Einsichtigkeit, aber er soll doch erst mal begründen, wieso ausgerechnet er das Urheberrecht auf diesen Spruch hat.

gigaGurke  11.06.2008, 20:03

hehe hir rennen eh ständig die größten google meister herum hehe.....

RolfHoegemann  11.06.2008, 20:06
@gigaGurke

Genau ;-) denn: Google ist Dein Freund...

Laß Dich nicht ins Bockshorn jagen.

Die wenigsten Sprüche werden urheberrechtlich geschützt sein. Allgemeinplätze wie "auf Regen folgt Sonnenschein" o.ä. KÖNNEN gar nicht geschützt werden.

Da ich nicht weiß, welchen Spruch du verwendet hast, kann ich auch nicht mehr dazu sagen.

Ein Spruch in der Signatur eines Forums ist wohl nicht geschützt ist er aber z.B. auch ein Slogan eines Vereins oder ähnliches oder in Werken abgedruckt, dann sieht das anders aus. Diesen Spruch, den Du verwendest, habe ich schon mal auf einem Aufkleber gesehen also vorsicht. Frag doch einfach ob er damit einverstanden ist, wenn du ihn als Quelle nennst?

Alles was Du von anderen abschreibst ist geschützt und sollte nicht verwendet werden wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Es ist das "geistige Eigentum" und dies darfst Du nicht so einfach verwenden. ...oder die Quelle angeben.

linuxopa  11.06.2008, 20:09

Anmerkung: "wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist" wurde von mir bereits im September 1979 erstmals verwendet und daher habe ich darauf auch das Copyright. Eine freie Verwendung der Wortfolge habe ich niemals erlaubt, du verletzt also mein Urheberrecht.

...

Nur mal so als Beispiel, welcher Schwachsinn beim Urheberrecht möglich sein könnte.

Und so nebenbei: "ich liebe es" ist von McDoof geschützt worden, wenn das einer in der Öffentlichkeit sagt, macht er sich der ungenehmigten öffentlichen Auffühung eines geschützten Werkes schuldig.

sunpoint  11.06.2008, 20:21
@linuxopa

Das stimmt so nicht @linuxopa; nur wenn Du "ich liebe es" in einer geschäftlichen Beziehung oder in Deiner Firma als Slogan verwendest ist es geschützt. Nicht als Privatperson wenn Du diesen Satz zu jemand anderem sagst. Aber Du hast schon Recht... es ist alles sehr verwirrend.

RolfHoegemann  11.06.2008, 20:06

@sunpoint: das ist nicht so eionfach, wie man zuerst denkt. Demnach dürfte ich z.B. diesenSatz von Dir nicht benutzen: "...dies darfst Du nicht so einfach verwenden. ...oder die Quelle angeben." Das ist aber ein allgemeiner Satz, den Du auch schon von jemand anderen übernommen haben kannst....

Deshalb soll man, wenn jemand dearauf Wert legt, dass ein Sinnspruch oder ein "dummer" Spruch von einem selber ist und nie von jemand anderen verwendet werden darf, diesen schützen lassen - ausser man heisst Günther Grass oder Konsalik ;-)

sunpoint  11.06.2008, 20:17
@RolfHoegemann

Lieber Rolf; dies ist natürlich nur auf Sprüche bezogen die irgendwo veröffentlich sind. Es geht nicht um "Text". Wenn dieser User einen Spruch verwendet hat und wird anschließend aufgefordert diesen zu entfernen, kannst Du mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das er auch geschützt ist.

RolfHoegemann  11.06.2008, 20:35
@sunpoint

Nun - deshalb würd ich gerne mal wissen, welcher Spruch das ist - denn die meisten "Sinnsprüche" sind aus dem "Volksmund" oder so simpel, (obwohl gut) dass sie mehreren Menschen gleichzeitig eingefallen sein können.

Demnach müsste ja dann mein Motto, das ich oft benutze )"Nichts is so wichtig, als dass es nicht noch fünf Minuten warten kann.") automatisch geschützt sein - zumal es in einer offiziellen Lebensmotto-Sammlung eines Verlages mit meinem Namen als Autor abgedruckt ist, oder? Könnte ich dann auf Unterlassung klagen, wenn es jemand anderes benutzt? Fände ich ein bischen kleinkariert.

sunpoint  11.06.2008, 22:04
@RolfHoegemann

Ja Rolf, dem wird so sein. Wenn dieser Spruch mit Deinem Namen abgedruckt wird...dann ist er auch automatisch geschützt.

so, danke dass ihr mir helft. Hier der spruch: "Der Hund ist der Verlierer,wenn der Mensch der Versager ist!

Schluß mit Tierversuchen,nehmt Kinderschänder!!" Habe es gelöscht nur trotzdem interessant weil ich extra nicht im Selben sonderen anderem Forum gewählt habe! LG

sunpoint  11.06.2008, 22:20

Würde diesen Spruch so nicht mehr verwenden... er ist sehr markant und wie schon geschrieben kann es Ärger geben. Wenn der Spruch Dir gut gefällt (übrigens mir auch) dann schreib doch z.B. so: Wenn der Mensch ein Versager ist, wird sein Hund auch der Verlierer sein.

annaanna 
Beitragsersteller
 11.06.2008, 22:30
@sunpoint

das darf ich ja?und wie ha tsie und wie kann ich meine sachen schützen lassen? kleine abänderungen kriegt man dann kein ärger??? MFg

RolfHoegemann  11.06.2008, 23:06
@annaanna

Also - der erste Teil des Satzes ist bestimmt nicht von dem Typen - den findest Du bei google in vielen Zusammenhängen. Und den zweiten Teil findest Du auch auf vielen verschieden Seiten - Also die gesamte Quote KANN somit gar nicht von demjenigen sein, der sich bei Dir beschwert. Er begeht somit AUCH Urheberrechtsverletzungen....

wellnessshop  13.06.2008, 18:52
@RolfHoegemann

Selbst wenn der Anmahnende aus dem Forum damit auch eine Urheberrechtsversletzung begeht würde das nichts daran ändern, dass annaanna es dann auch tun würde. Der Richter wäre der selbe nur die Rolle des Anklägers würde wechseln und die Angeklagtenbank verbreitert.