Urheberrecht bei Abi-Zusammenfassung?

6 Antworten

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Mache ich mich strafbar?

Das auch, siehe UrhG Straf- und Bußgeldvorschriften.

Noch gravierender sind aber meist die Folgen einer Zivilklage oder schon einer § 97a Abmahnung wegen § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Du darfst höchstens sieben Kopien eines fremden Werkes als § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch verschenken.

Mein Tipp: Suche freie Grafiken im Internet, oder erstelle einfache eigene Grafiken, wo das geht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Für die Grafiken brauchst Du die Genehmigung sowieso. Also für jede einzelne. Und zwar vom Urheber und vom Verlag.

Aber auch für Aufgaben würde ich die Schöpfungshöhe entsprechend sehen, dass hier ein Urheberrecht entstehen könnte. Also, das ist ein extrem gefährliches Minenfeld. Und Schulbuchverlage sind bei solchen Sachen nicht zimperlich, das kannst Du mir glauben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst den Rechteinhaber der Bilder nach Einverständnis fragen, sonst machst du dich strafbar.

Abgesehen davon: Glaubst du wirklich, dass jemand eine einzelne Zusammenfassung, die nicht von Profis kommt, für 230€ kaufen wird?

quantumphysics 
Beitragsersteller
 15.04.2020, 11:14

Danke und ja: Wenn mir nicht schon etliche Nachhilfeschüler das dafür geboten hätten, würde ich gar nicht auf so eine Idee kommen ;)

Adomox  15.04.2020, 11:48
@quantumphysics

Na, dann brauchen deine Nachhilfeschüler eindeutig nicht nur Nachhilfe in der Schule ;--)

Du brauchsr für jede Grafik die Quellangabe und das Einverständnis des Urhebers, wenn du gewerblich aktiv sein willst.

Stichwort: Urheberrecht.

UND: es ist ein Unterschied, ob man dies als Lehrer oder Schüler "tut", das Kopieren in die eigene Arbeit.

Wenn du etwas von anderen kopierst oder aus dem Internet kopierst, es zu Hause liegen lässt, nur alleine anschaust, kannst du das machen.

Da aber deine Abi-Prüfung von anderen auch eingesehen wurde, war das schon nicht erlaubt - OHNE die Einwilligung der Rechteinhaber, die eben das Copyright "besitzen".

Und wenn du das Einverständnis eingeholt hast, es darfst, musst du auf die Quellen verweisen, von denen du das jeweilige Original kopiert hattest.

https://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/urheberrecht-fuer-lehrer-und-studenten-das-darf-man-kopieren-a-1152161.html