Frage zum Urheberrecht (Drucken von T-Shirts)?
Hallo zusammen,
Folgende Situation: ich liebe das Cover-Artwork von Bring me the Horizon's Album 'Suicide Season'. Ich hätte dieses sehr gerne als T-Shirt, nur gibt es das so leider nicht.
Nun die Frage: Darf ich das als T-Shirt drucken lassen ohne mit rechtlichen Folgen rechnen zu müssen?
Ich danke schon einmal für Antworten.
Mfg Jonas
1 Antwort
UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch schreibt:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. [...]
Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie.
Wenn man die Baumwolle eines T-Shirts als "ähnlichen Träger" wie Papier betrachtet, ist es zulässig, auch gegen Entgelt eine Privatkopie auf ein solches T-Shirt drucken zu lassen.
Ob das so ist, darüber kenne ich keine Urteile. Es ist mutmaßlich also zulässig.
Gruß aus Berlin, Gerd
Gibt es darüber ein Urteil? Dann bitte nennen!
Copyshops dürfen auf Papier drucken. Dafür zahlen sie auch die berühmte Kopierabgabe an die Interessenvertreter der Urheber.
Copyshops drucken auch aufbügelbare Kopien auf Papier, die dann auf T-Shirts aufgebracht werden können. Warum sollte dann ein Druck auf ein Baumwollhemd untersagt sein - zumal Papier ja auch Baumwolle enthalten kann ;-).??
Es ist Copyshops auch nicht erlaubt.
Ein Copyshop oder eine Druckerei wie wir, verlangen Geld für die Arbeit und jetzt lies noch mal was du oben gepostet hast.
"Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht "
Und wenn wir weiterlesen, sehen wir die Ausnahme hinter dem "ODER": "[] ... unentgeltlich geschieht ODER es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt."
Ich darf also nicht für Geld anbieten: "Ich kopiere eure Schallplatten!" Oder "Ich kopiere dir ein ganzes Buch!" Aber ich darf für Geld anbieten: "Ich kopiere dir 80 Prozent eines Buches oder das Cover einer Schallplatte!"!
Nein, darfst du nicht und da brauchen wir auch nicht weiterdiskutieren, dass du hier Druckereien und Copyshops nahelegst, das Urheberrecht nicht zu beachten, um Geld damit zu verdienen.
Vielleicht hast du für deine Aussage auch einen Beleg? Zumindest haben wir in der Schule gelegt, dass man für Behauptungen auch Belege vorlegen muss, wenn man von anderen Menschen ernst genommen werden will.
Du kannst dir das selber auf ein T-Shirt drucken oder deinen Kumpel das machen lassen, wir als Druckerei dürfen das auf keinen Fall machen.