Urheberrecht Microsoft?
Dürfte ich theoretisch ein Foto von meinem Bildschirm machen wo eine Microsoft App geöffnet ist um eine Frage dazu zu stellen? Also rechtlich?
4 Antworten
1.) Das Erscheinungsbild der App, also die Benutzer-Oberfläche, ist höchstwahrscheinlich nicht geschützt als Werk der bildenden Künste im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke.
2.) Falls doch, oder falls in der App ein anderes geschütztes Werk der bildenden Künste oder eine geschützte Fotografie oder Grafik zu sehen ist, dann gilt mutmaßlich, dass es sich dabei nur um ein UrhG § 57 Unwesentliches Beiwerk handelt angesichts deines eigentlichen Grundes, den Screenshot zu verbreiten - nämlich der, eine Frage zu stellen.
3.) Die Software der App ist sicher geschützt durch UrhG Besondere Bestimmungen für Computerprogramme. Aber das Programm selbst, also die Software, ist ja weder zu sehen auf der Bildschirmkopie noch durch dein Publikum zu benutzen ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Nur da du einen Screenshot machst, gibst du die SW nicht als dein eigenes aus.
Urheberrecht/Copyright bezieht sich auf das Eigentum, die Software und Programmierung selbst. Wobei es bei SW vorausgesetzt wird, dass die Programmierung nicht trivial ist.
Bspw. Eine For Schleife
For(int i = 0; i < 10, i++){ .... }
Würde nicht geschützt sein.
Da du ein eigenes Bild dadurch erstellst, liegt das copyright bei dir. Selbst Präsentationen sind kein Problem, wenn man da deine Office Installation sieht.
Nur ein Bild von Office zu benutzen und ins lächerliche und negative zu verändern, um das Image von Microsoft dadurch zu schaden, dürfte was Ärger geben. Aber dies wäre eine andere Rechtsgrundlage.
Urheberrechte (Copyright) an einem Screenshott .. Was es nicht alles geben soll.
Kein Problem. Hat auch nichts mit dem Urheberrecht zu tun.