Ist dies nicht rechtlich verboten, wenn man während einer Kinovorstellung gefilmt wird?
Ich habe neulich in einem Kino gesehen, dass diese die Kinosäle gefilmt haben und auch Bildschirme im Wartebereich und bei der Kasse angebracht haben, auf denen man eben sehen kann, was gerade in den Sälen passiert. Also kann theoretisch jeder, der nur schnell ins Kino geht, sehen was passiert. Darf man das rechtlich überhaupt, da auch kein Hinweis stand, dass man in den Sälen gefilmt wird? Unter anderem war mir das auch sehr unangenehm, während der Kinovorstellung, zu wissen, dass mich die Leute draußen beobachten können.
7 Antworten
Auf Privatgrund und in Gebäuden ist eine Videoüberwachung prinzipiell erlaubt, so lange die überwachten Personen darüber informiert werden (ein Hinweisschild am Eingang reicht dazu aus) und die Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden (z.B. ist die Videoüberwachung in Toiletten und Umkleidekabinen generell untersagt).
Es gibt noch eine Regelung die es erlaubt, dass Personengruppen abgelichtet werden dürfen ohne sie darauf hinzuweisen, so lange der Fokus nicht auf auf einige wenigen besteht. In wie weit diese Regelung aber hier zutrifft, kann ich jedoch nicht genau sagen.
Natürlich ist in Kinosälen filmen verboten. Es könnte ja jemand einen Film mit der Handykamera mitschneiden. Damit das auch eingehalten wird gibt es eine Videoüberwachung (ich meine überall bis auf die Toiletten in den meisten Kinos). Das ist legal, es müssen dich aber Schilder am Eingang (so kleine "Kamera" Aufkleber) drauf hinweisen.
zu 100% wird man darüber in den AGB informiert die du mit kauf der Karte Akzeptierst.
Das dient wahrscheinlich der Sicherheit sowie der Überwachung das Filme nicht illegal im Kinosaal mitgefilmt werden.
Ein Hinweis sollte allerdings im Eingangsbereich angebracht sein (Videoüberwacht)
da auch kein Hinweis stand, dass man in den Sälen gefilmt wird?
Vermutlich hast Du den entsprechenden Hinweis einfach nur übersehen.
Genau. Winziger Aufkleber außen an der aufgeklappten Tür zum Saal (also vielleicht nicht zu sehen) und vermutlich irgend wo im Kleingedruckten der AGB die Aushängen. Aber es stand ganz sicher irgend wo.