Warum darf man keine Fotos an einer Tankstelle machen?
Waren letztens vor dem Weggehen tanken und haben schon an der Tankstelle Spaßfotos gemacht.Daraufhin wurden wir vom Tankwart aufgefordert keine weiteren Fotos zu machen,weil es verboten sei und er hat ausdrücklich gesagt,wir dürften die schon bestehenden Fotos nicht veröffentlichen,ansonsten könnten wir angezeigt werden.Warum ist man da so kleinlich,keine Menschenseele ausser wir war da?
8 Antworten
Ausserdem hat der Tankwart Hausrecht - wenn er keine Photos von seiner Tankstelle will, kann er das verbieten. Auch wenn man das nicht begreifen kann :-)
Könnte mir vorstellen das er Angst davor hat, dass die Fotos im Netz erscheinen und so Kriminelle anzieht.
ZITAT: Angst an Tankstellen steigt
Mit einer Pistole hat ein unbekannter Täter Donnerstagabend eine Tankstelle in Linz überfallen. Es war der siebente Raub auf einer Tankstelle heuer in Oberösterreich. Unter den Bediensteten geht teilweise die Angst um.
ZITAT: http://www.lkos.de/staticsite/staticsite.php?menuid=267&topmenu=66&keepmenu=inactive&rssid=5
Er konnte doch nicht wissen, wofür Ihr diese Fotos ausgerechnet an seiner Tankstelle gemacht habt. Vielleicht hatte er einfach nur Angst vor einer unliebsamen Aktion.
Peter4711: "Dass das Fotografieren an Tankstellen verboten ist bzw. sein soll ist schlichtweg falsch.
Selbst mit der Ausübung des Hausrechts..."
Diese Antwort ist schlichtweg falsch, um nicht zu sagen juristischer Unfug. Grundsätzlich kann jeder Eigentümer eines Grundstücks darüber bestimmen, wer sein Grundstück betreten oder dort fotografieren darf. Dieses ergibt sich aus dem Eigentumsrecht und kann als Hausrecht auch auf den Mieter oder Pächter eines Grundstücks übertragen werden.
Verbietet ein Tankstellenbetreiber als Inhaber des Hausrechts das Fotografieren VON dem betreffenden Grundstück aus, so darf er das. Er muss diese Entscheidung auch in keiner Weise begründen.
Anders sieht es aus, wenn die Tankstelle von AUSSERHALB des Grundstücks aus fotografiert wird. Dies kann der Tankstellenbetreiber nicht mehr untersagen, da er dort kein Hausrecht ausübt. Infrage käme für ein solches Verbot allenfalls das Vervielfältigungsrecht des Architektenwerks, das auf dem Urheberrecht des Architekten beruht. Allerdings hat der Gesetzgeber dem regelmäßig widersprochen, sofern die Vervielfältigung von einem Standort aus geschieht, der allgemein zugänglich ist.
Dass Jeder jederzeit in jedem Geschäft Preisetiketten oder Innenräume fotografieren dürfe, ist der gleiche Unsinn.
Selbstverständlich darf das niemand jederzeit.
Das Fotgrafieren in Innenräumen in Ladengeschäften und insbesondere in den Ladengeschäftern von Ketten und/oder Discountern wird regelmäßig untersagt. Auch jeder Gastwirt kann selbstredend das Fotgrafieren in den von ihm gemieteten oder gepachteten oder im Eigentum stehenden Räumen untersagen. Das ergibt sich wiederum aus dem Eigentums- bzw. Hausrecht.
Die gleiche
Jeder, der nicht fotografiet werden will oder Dir das Fotografiren seines Eigentums verbietet, hat das Recht es zu sagen!