Unwetterwarnungen – was heißt das für die Arbeit, Schule etc…
Wenn es eine oder mehrere offizielle Unwetterwarnungen vom Deutschen Wetterdienst für den Landkreis gibt, indem man wohnt, heißt dies ja, dass vor dem Aufenthalt im Befreien (ja nach Dringlichkeit) gewarnt wird. Was heißt dies für die Fahrt zur Arbeit, zur Schule (wenn man Kinder hinbringen soll/muss) oder sonst wo? Kann ein entschuldigtes Fehlen damit begründet werden, wenn es wirklich vor Ort und zu einer entsprechenden Zeit so ist, dass das Fahren etc.. unzumutbar oder man es sich nicht zumuten möchte. Immerhin gibt es ja die Unwetterwarnungen nicht um sonst- oder sind diese ohne Relevanz für die Arbeit, Schule etc..
7 Antworten
da muss schon schwerer orkan gebeben sein, wenn die kita allerdings zu macht, muss man ja zu hause bleiben und auf das kind aufpassen. kommt aber recht selten vor. man braucht aber immer die bescheinigung, sonst ist es unerlaubtes fehlen.
Eine Unwetterwarnung, die soweit geht, dass sie beinhaltet, dass man das Haus nicht verlassen soll, würde da wohl als Erklärung dienen können. Das habe ich bisher aber nur einmal erlebt beim Orkan Kyrill. Ansonsten geben Unwetterwarnungen ja nur an, dass man z.B. nicht in den Wald soll bei Eis- oder starkem Schneewetter.
Als Entschuldigung z.B. für Nichterscheinen in Schule oder am Arbeitsplatz kann eine normale Unweterwarnung nicht dienen. Die erklärt ja nur, dass Unwetter eintreten könnte.... wenn das Unwetter da ist und Eisregen dafür sorgt, dass du das Haus ohne Hals- und Beinbruch nicht verlassen kannst, dann hast du eine Begründung.
Wenn es unzumutbar ist, sollte man sich natürlich nicht nach draussen bewegen und sein Leben gefährden. Allerdings wäre es angebracht, den Arbeitgeber / die Schule darüber zu informieren, dass man eben aus diesem Grund nicht erscheinen wird.
Ein unentschuldigtes Fehlen geht gar nicht. Sie haben immer die Verpflichtung Ihren Arbeitgeber darüber zu informieren wenn Sie Ihrer vertraglichen Arbeitsverpflichtung nicht nachkommen können. Dieser Verpflichtung müssen sie so gut Sie können nachkommen.
Eine Unwetterwarnung berechtigt auch nicht dazu zu Hause zu bleiben.
In solch einem Fall bedarf es der Absprache mit Ihrem Arbeitgeber. In der Regel wird der Arbeitgeber Ihnen die Möglichkeit geben dass Sie zu Hause bleiben können. Der Arbeitgeber kann Sie unbezahlt freistellen, Sie können Urlaub nehmen, oder Sie können die Stunden nacharbeiten. Der Arbeitgeber kann kein Interesse daran haben dass Sie aufgrund des Wetters einen Wegeunfall erleiden.
Peter Kleinsorge
ob Sieist Besteht eine UnweEine Ausnahme wäre nur wenn Sie dazu aus wichtigen Gründen nicht in der Lage wären
Unwetterwarnung ist nicht gleich Unwetterwarnung. Schau mal auf www.unwetterzentrale.de vorbei und sieh nach, vor was konkret gewarnt wird, dann kannst du dir auch geeignete Reaktionen überlegen. Generell muss man sagen, dass der Arbeitnehmer alles zu versuchen hat zur Arbeitsstelle zu kommen. Erst wenn das scheitert darf er zuhause bleiben (außer er hat einen nachsichtigen Chef). In der Schule können Eltern jederzeit entscheiden, ob sie ihr Kind zuhause lassen weil die Gefahr zu groß ist.